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Jahrbuch

für

sexuelle Zwisehenstufßp

unter besonderer Berücksichtigung der Homosexualität.

Hfraiisgefiel leii unter Mitwirkung' namhalter Autoren

wissensehaftlicb'hQmaDitären Gomitäs

Leipzig und Berlin.

-»•

Inhaltsverzeiehnis.

^ Vorwort 1

Die objektive Diagnose der Homosexualität .... 4

A. Die Abstaramnng: "2:1

^ B. Kindheit 21

C. Gegenwärtiger Znstand 2H

III. (»eschlechtstrieb :j;j

Vier Briefe ;}i>

Znr Charakteristik des Rupfertnras 71

Die strafrechtlichen Bestimmnngen gegen den gleichgeschlecht- lichen Verkehr Wi

I. Das Altertum 9X

1. Die asiatischen Völker .... H7

2. Die Griechen 99

3. Die Römer 104

II. Das Mittelalter und die Neuzeit bis zum Ende des

18. Jahrhunderts 114

1. Die Zeit vor den Karolingern . 114

2. Das Recht der Karolinger . . . . 115 8. Das kanonische Re^ht . 118

4. Die Carolina und die gemeinrechtliche Theorie

imd Praxis 119

5. Gesetzbücher des 17. und 18. Jahrhimderts 124

6. Spanien und Frankreich .... 128

III. Das 19. Jahrhundert 131

1. Nicht mehr in Geltimg befindliche Gesetze 131

2. Die jetzt geltenden Osetze . . 136

A) Deutschland 13<5

B) Die Übrigen Staaten Kuropas . . 138

IV. Länder, die den gleichgeschlechtlichen Verkehr mehr oder weniger anerkennen .... 147

V. Lex ferenda imd Strafgesetzentwttrfe . 150 Aus dem Seelenleben des Grafen Platen .... 150

Bibliographiaehe Literatur 215

Petition 239

Vorwort.

Jede körperliche und geistige Eigenschaft^ die man ^s dem männlichen Geschlecht zukömmlich ansieht^ kann ausnahmsweise bei Frauen und jede gemeinhin für weib- lich gehaltene Eigentümlichkeit kann vereinzelt bei Männern auftreten. So entstehen eine ganze Reihe be- sonders gearteter Individualitäten, die teils körperliche, 1;eils seelische, zum Teil körperliche und seelische Merk- male des anderen Geschlechts aufweisen. Der Erforschung •und Erkenntnis dieser Zwischenstufen, dieser Zwitter in •des Wortes weitgehendster Bedeutung ist dieses Jahrbuch in erster Linie gewidmet.

Wie das Volk in früheren Zeiten, die noch nicht so gar lange zurückliegen, in gewissen krankhaften Störungen, beispielsweise im Buckel etwas Verächtliches sah, so ixagen alle die hier in Bede stehenden regelwidrigen Bil- •dungen noch heute vielfach den Stempel einer besonderen Monstrosität^ ein ebenso imberechtigtes, wie unbegrün- «detes Vorurteil, denn die Träger derartiger Abweichungen •sind nicht bessere und nicht schlechtere Menschen wie andere. Sie dem Verständnis ihrer glücklicheren Mit- tnenscben näher zu bringen, wird eine weitere Aufgabe «dieses Jahrbuchs sein.

.Jihrboch iür homoiexaelle Forschungen. 1

. _ o

Eine bestimmte Gruppe der uns hier beschäftigenden. Persönlichkeiten befindet sich in einer ganz besonders üblen Lage, indem sie durch eine irrtümliche Voraus- setzung der Gesetzgeber vor Jahrhunderten zu Verbrechern^ stigmatisiert, noch heute in den meisten Ländern als solche gelten, wiewohl die fortschreitende Naturwissenschaft be- reits den Irrtum als solchen aufgehellt hat. An der Be- seitigung dieser Strafbestiramungen, welche unbeabsichtigt ein in seiner Art ganz einzig dastehendes internationales- Erpresserturo, die Chantage, züchteten, mitzuarbeiten, soll ein ferner Zweck dieser Annalen sein.

Aus der ihnen eingeborenen Natur entspringen für die Konträrsexuellen gewisse Menschenrechte, Pflichten und Sonderinteressen; sie werden hier sorgfältigste Prüfung- imd thuulichste Berücksichtigung erfahren.

Mit diesen Vornahmen wendet sich unser Werk an alle Mediziner und Juristen, an alle femer, denen das- Goethesche Wort »Das höchste Studium der Menschheit ist der Mensch" ein Wahrwort ist, nicht zuletzt aber auch, an die konträrsexuellen Männer und Frauen selbst'^)

Das Jahrbuch erscheint auf Veranlassung des wissen- schaftlich-humanitären Komitees, das sich im Mai 1897 zu Berlin und Leipzig konstituierte, um Sorge tragen zu helfen, dass aus zweifellosen Forschungsergebnissen die. praktischen Konsequenzen gezogen werden und das als seine erste Aufgabe ansah, für die Abschafiung des „Ur- ningsparaphen* thätig zu sein.

Das Komitee hat nach dieser Richtung mit grossem Eifer eine sehr umfassende Thätigkeit entfaltet und manchen schönen Erfolg zu verzeichnen. Es hat vor

*) Diese werden hiermit aufgefordert-, »ich yertraaenarollBt an- mn das wissenschaftlicli-bumaDitäre Komitee (Chariottenlmi^e^, Berliner» Strasse 104 oder Leipzig, Sidonieostr. 19 B I so Hftnden dos Komitee» SekretArs Max Spolir) zn wenden, anf dessen strengste Diskretioa tie rechnen dürfen.

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allem eine Petition in Umlauf gesetzt, die bei einer sehr grossen Anzahl unserer ausgezeichnetsten Gelehrten und Künstler vollste Zustimmung, ja zum Teil eine begeisterte Aufnahme fand.'*') Das Komitee hofft, dass auch dieses Jahrbuch dazu beitragen wird, dass nicht eine Straf- bestimmung in das neue Jahrhundc.'rt übergeht, deren Fortdauer einen Flecken auf dem Schilde der deutschen Justiz bedeuten würde.

So möge denn dieses Buch hinausziehen in die deutschen Lande und überall als das angesehen werden, was es zu sein anstrebt, als ein Werk der Nächstenliebe und wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit.

Berlin-Leipzig,

Januar 1899.

Die Herausgeber.

*) Nftbcres über diese Petiiion finden die Leser an anderer Stelle dieses Bncbes

1*

Die objektive Diagnose der Homosexualität.

Von

Dr. med. H. Hirschreld-Charlottenburg«

Der homosexuelle Mensch darf nicht allein in seiner Sexualität, er muss in seiner gesamten Individualität auf- gefasst und erforscht werden. Seine geschlechtlichen Neigungen und Abneigungen sind nur Symptome, sekun- däre Folge-Erscheinungen, das primäre ist seine Psyche und sein Habitus in ihrer Gesamtheit

Das wertvollste Ergebnis der Forschungen auf homo- sexuellem Gebiet ist die Ermittelung, dass zwischen Mann und Weib in allen geistigen und körperlichen Punkten nur graduelle, quantitative Unterschiede bestehen, dass zwischen ihnen nach allen Richtungen Mischformen in ausserordentlicher Mannigfaltigkeit vorkommen, an deren Grenzen, so paradox es klingen mag, Männer mit weib- lichen und Frauen mit männlichen Geschlechtsteilen existieren. Die Natur ist eben auch hier von ihrem überall bestätigten Gesetz, dass sie nicht sprungweise, sondern übergangsweise arbeitet, nicht abgegangen.

Herbert Spencer nannte einmal das Weib einen in der Entwicklung stehengebliebenen Mann. Das ist schon

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deshalb unrichtig, weil das Weib zahlreiche Organe und Funktionen besitzt, die wesentlich weiter vorgeschritten sind, wie die entsprechenden männlichen. Mit imgleich grösserem Recht könnte man den Urning einen in der Entwickelung stehen gebliebenen Mann, die Uminde ein in der Entwickelung zu weit vorgeschrittenes Weib nennen.

£s ist bedauerlich, dass man dieses plus oder minus der Entwickelung am Neugeborenen nicht ebenso ad oculos demonstrieren kann, wie etwa die Hasenscharte, welche ja gleichfalls eine Evolutionshemmung darstellt. Wenn die Angehörigen des „dritten Geschlechts" bei der Ge- burt ebenso leicht zu erkennen wären, wie die beiden an- deren Geschlechter, die Frage der Homosexualität wäre wohl nie eine Frage geworden. Solange dies nicht mög- lich ist, werden Ignoranten immer noch das Märchen von der Widernatürlichkeit, von der Uebersättigung und der abscheulichen Sünde wiederholen, als würdiges Seitenstück zu jenem ostpreussischen Pfarrer, der noch vor nicht langer Zeit die Erdbewegung leugnete, weil ihm die. bib- lische Ueberlieferung beweiskräftiger erschien, wie natur- wissenschaftliche Forschungsergebnisse.

Dass man einst dahin kommen kann, den Urning bei seinem Eintritt in die Welt zu diagnostizieren, halten wir übrigens nicht für so ausgeschlossen, wie es auf den ersten Blick erscheinen möchte. So erschien es uns, als ob die überzähligen congenitalen Brustwarzenrudimente, welche nach dem Nabel zu in regelmässigen Abständen conver- gierend beobachtet werden, manchmal als ziemlich deutlich ausgeprägtes Brustwärzchen, öfter als -ein ein- facher mehr oder weniger grosser Pigmentfleck, hie und da nur als ein brauner Punkt oder ein langes Haar kennt- lich — bei Männern fast regelmässig, bei Frauen sehr selten vorkommen, bei Urningen dagegen fast nie, bei Uminden fast stets vorhanden sind. Wir sind weit ent-

G

femt, dieser Beobachtung bei dem immerhin nur gering- fügigen Material einen diagnostischen Wert beizumessen, aber sie bietet vielleicht einen Fingerzeig zur Nachkon- trolle und zur Auffindung ähnlicher Kriterien.

Mit grossem Scharfsinn schrieb schon vor Jahrzehnten ein Darmstädter Arzt an Ulrichs, als derselbe mit seinen ersten Veröffentlichungen hervortrat: , Exakte Forschungen müssen angestellt werden an Urningen und Nichtumingen über mögliche und wahrscheinlich vorhandene anatomische Unterscheidungen körperlicher Bestandteile, um hierauf gegründet, einen unzweifelhaften körperlichen Unterschied in der Natur beider behaupten zu können."

Von Bedeutung wäre es in dieser Hinsicht beispiels- weise, Blutproben homosexueller Individuen zu unter- suchen. Zweifellos ist die Hautfarbe urnischer Männer in sehr vielen Fällen auffallend weiss, rosig und zart. Welker fand beim Manne 5, bei der Frau 472 Millionen Blutkörperchen auf 1 Kubikzentimenter Blut, der Hämo- gobingehalt ist bei der Frau um 8^/0 geringer, als beim Manne. Das männliche Herz schlägt bei fast allen Tieren langsamer als das weibliche. Der Puls des Löwen be- trägt 40 (Dubois) der der Lr»win 68 (Colin), der des Schafbocks 68, des Mutterschafs 80 (Delaunay, Etudes etc. p. 47). An einer sehr grossen Beobachtungsreihe fanden M'Kendrick, Guy und andere Forscher die durchschnitt- liche Pulszahl beim Manne 72, beim Weibe 80.

Objektiv muss femer bei Urningen und Uminden die grobe Kraft ermittelt werden. Feststellungen mit dem Dynamometer zeigten, dass die Kraft der Frauen- hand durchschnittlich um ein Drittel geringer ist, als die der Männerhand.

Weiterhin wird es sich empfehlen, bei Homosexuellen den Zwischenraum zwischen den ersten beiden Zehen zu prüfen und die Fähigkeit, dieselben von einander zu

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spreizen. Ottolenghi und Carrara (II piede prensile nei slienati e nei delinquenti. Arch. di Psieh. 1892 fesc. 4—5) haben die Fllsse einer grossen Zahl von Personen beiderlei Geschlechts untersucht, um durch Messung des Zwischenraums zwischen grosser und zweiter Zehe zu be- stimmen, inwieweit sich der Fuss dem ursprünglichen Oreiffuss nähert. Sie fanden diesen Zwischenraum und •das Spreizvermögen bei Frauen sehr viel stärker aus- gesprochen, obgleich die Neigung der Frauen, den Fuss zusammenzupressen, eher das Gegenteil erwarten liesse.

Im übrigen ist die Unterscheidung zwischen Mann und Weib keineswegs in allen Punkten so leicht, wie es uns durch die Kleidung gemacht wird. Es giebt so viele Ausnahmen, dass es schwer ist. Regeln aufzustellen. Je umfassender die anthropologischen Untersuchungen sind, um so unbestimmter und verwickelter werden die Resul- tate. Viele Unterschiede haben bei schärferer Beobach- tung sich als künstlich, andere als irrig herausgestellt. Ersteres gilt beispielsweise von der Atmung, letzteres von <ler Grösse des Gehirns.

Bei zivilisierten Rassen atmet der Mann vorwiegend abdominal, d. h. mit Zwerchfell und Bauchmuskeln, die Frau mehr costal, d. h. mit den Brustmuskeln. Der kindliche Atmungstypus ist in den ersten Jahren wesent- lich abdominal. Sehr sorgfaltige Untersuchungen ver- schiedenster Forscher erwiesen, dass diese Geschlechts- unterschiede der Atembewegungen lediglich das durch A^ererbung befestigte Resultat einer künstlichen Ein- schnürung durch die gewöhnliche Frauenkleidung ist.

In der verschiedenen Schwere des Gehirns wollte man lange ein fundamentales Geschlechtsmerkmal sehen, bis von Bischoff, Vierordt*) ii. a. ermittelten, dass

*) W. V. BischofF, Das Hiragewicht des Menschen, Bonn 1880^ H. Vicrordt, Das Massen wacbstum der Körperorgane des Menschen. (Arch. f. Anat. und Physiol. 1892.)

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Frauen sogar ein relativ grösseres Gehirn besitzen al» Männer.

Auch der Schädel^ die Hand und das Becken könneni bei der Differentialdiagnose im Stich lassen. Aeby und andere Forscher erklärten, dass sich ausser der Grösse- absolut keine Differenzen am Schädel nachweisen lassen^ selbst der kompetenteste Kraniologe Virchow behauptet^ dass es «bei den Nicht-Europäern ausserordentlich schwie- rig sei, aus dem Schädel das Geschlecht zu erkennen. '^ Mit Bezug auf die Hand gab der Anatom Pfitzner an^ nachdem er hunderte von skelettierten Händen sorgfältig untersucht, dass er absolut ausser Stande sei, die Hand, eines Mannes von der eines Weibes zu unterscheiden.

Am beständigsten und unanfechtbarsten ist noch das Becken. Aber auch hier betont Havelock Ellis'*'), dass- bei zahlreichen niederen Rassen die Beckenmasse so wenig von einander abweichen, dass, „von hinten betrachtet die- Weiber kaum von den Männern zu unterscheiden sind.** Angesichts dieser Verhältnisse können wir uns in deni Geschlechtsunterschieden nur an Durchschnittstypen halten^ die noch verhältnismässig am konstantesten in folgendea fünf Gruppen zu Tage treten:

L In den Bildungsstätten der Keimzellen. Beim Weibe: Eierstock für Eizellen» Beim Manne: Hode für Samenzellen. n. In den Aus- und Einfuhrwegen der Keimzellem Beim Weibe: Eileiter; Gebärmutter; Scheide. Beim Manne: Nebenhode, Samenleiter, Glied, in. In körperlichen Eigentümlichkeiten^ die mit der ersten Keifung und Abstossung der Ei- und Samenzellen eintreten.

*) Dr. Havelock Ellis : Mann und Weib, antl&ropologiiche nnd psychologische Unteriachnng der sekundären Geschlechtannterschiedo. Deutsch von Dr. H. Karella, Leipzig, Wiegands Verlag.

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Beim Weibe: Wachstum der Brüste. Eintritt der- Periode, Haupthaar auf dem Scheitel.

Beim Manne: Wachstum des Kehlkopfs, (Stimm- wechsel), Wachsen der Barthaare.

IV. In geistigen Unterschieden. Unter andern: Das Weib reproduktiver, anhaltender, treuer, prak-- tischer, gemütvoller, reizbarer, kindlicher, äusserlicher,. kleinlicher als der Mann. Der Mann aktiver, produk- tiver, wechselnder, unternehmungslustiger, ehrgeiziger,, härter, abstrakter als das Weib.

V. Im Geschlechtstrieb.

Das Weib fühlt sich vom Manne, Der Mann vom Weibe angezogen.

Von hohem Belang ist es, dass sämtliche dieser Unterschiede aus einer einheitlichen Ur- anlage hervorgehen.

Die erste Gruppe, Eierstock und Hode, entstehen aus den in der fünften Fötalwoche bei beiden Geschlechtern noch ganz gleich beschaffenen Geschlechtsdrüsen, die auf das neben den Umieren belegene Keimepithel zurück- zuführen sind. Die Eierstöcke bleiben in der Leibes- höhle, die Hoden sinken kurz vor, manchmal auch erst beträchtliche Zeit nach der Geburt durch den Leisten- kanal in den Hodensack.

Auch die Keimzellen sind identische Gebilde; der- Kern der Eizelle ist dem Kopf der Samenzelle, der Ei- dotter dem Geisselfaden des Samens analog.

Die zweite Gruppe, die Organe für die Emission und Rezeption der Keimstoffe entstehen aus den Urnieren^ den Umierengängen und den Müllerschen Gängen, welche erst von der neunten Woche an verschiedene Gestaltung erfahren. Beim männlichen Geschlecht wird aus dem vorderen Teil der Umiere der Kopf des Nebenhodens,, aus dem Umierengang die übrigen Teile des Nebenhodens sowie der Samenleiter, aus welchem sich die Samenbläschen.

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ausbuchten. Die Müllerschen Gänge verkümmern und sind später nur noch als Rudimentärgebilde nachweisbar. Auf das obere Ende des Müllerschen Ganges ist die un- gcstielte Hydatide des Nebenhodens^ auf das untere ver- schmolzene Ende die männliche Gebärmutter (Uterus niasculinus = vesicula prostatica) zurückzuführen. Auch von dem hinteren Teil der Umiere erhalten sich nur Beste, es sind das die vasa aberrantia des Nebenhodens und das Organ Girald^s, die Paradidymys.

Beim Weibe wird aus dem vorderen Teil der Ur- niere der Nebeneierstock (Epoophoron), aus dem hinteren Teil das Paroophoron. Die Urnierengänge bilden sich zurück und sind später nur noch in ihren Resten als Gärtnersche Kanäle in der Uteruswand nachweisbar. Zu ausserordentlicher Entfaltung gelangen die Müllerschen Gänge. Ihre vorderen Teile werden zu den Eileitern, der hintere unpaare Abschnitt gestaltet sich zur Gebär- mutter und Scheide.

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Diese massige Entwickelung der weiblichen Organe -erfordert reichlicheren Platz und übt naturgemäss einen Druck auf die umgebenden Teile aus, der sich auf den noch nachgiebigen Beckengürtel fortpflanzt und die breite, platte Form des weiblichen Beckens bewirkt, die dasselbe 2um Fnichtbehälter so wohl geeignet macht.

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Auch die äusserea Geuitalien sind im Anfang bei beiden Geschlechtem gleich beschaffen. In der sechsten Fötalwoche erhebt sich über der Kloake, dem gemein- samen Ausgang von Blase und Mastdarm, welche erst in der 10. Woche durch die von innen her vor wach sende Scheidewand, den Damm in zwei Oefiiiungen zerfällt, der kleine Geachlechtshöcker. Unter diesem sehen wir im Verlauf des zweiten Monate eine Rinne, die Geschlechta- furche der Kloakenmündung zustreben, neben deren Bändern zwei Hautwülste, die Geschlechtsfalten sich her- vorwölben. Beim Weibe ändert sich dieses Bild nur wenig, der Geschiechtshöcker wird zur Clitoris, die Ge- schlechts furche vertieft sich zur Scheide, aus ihren Rändern bilden sich die kleinen Schamlippen, während die Ge- echlechtswülste später die grossen Schamlippen darstellen.

Beim Manne schreitet die Entwickelung weiter vor. Der Geschlechtshöcker wird länger und wächst zum Penis. Die Ränder der Geschlechtsfurche verwachsen über der Biane, die zur Harnröhre wird und auch die Geschlechts- falten vereinigen sich in der Meridiaulinie zur Bildung des Hodengacks.

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Dat^s üie dritte Oruppe der Geschlechtsunlerschiede aus einer einheitliehen Anlage hervorgeht, lehrt der blosse Augenschein. Kehlkopf, Stimme, Brüste und Behaarung zeigen im Kindesalter so geringe Geschlechts unterschiede, dass die Eltern im wofalweisen lostinkt möglichst früh- zeitig bemüht sind, diesen maugelhaften Unterschied durch verschiedene Tracht deutlicher zu veranschaulichen.

Erst in der Pubertät nimmt beim Weibe die Brust, beim Manoe Kehlkopf und Stimme rapide zu, während der weibliche Kehlkopf und die männliche Brust infantil bleiben. Bald darauf sehen wir bei beiden Geschlechtern verschiedene Partien der Haaranlage teils sich stärker entwickeln, teils im Kutlimentürzustand verharren. Im Tierreich spielt grade der reichlichere Haarwuchs als

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geschlechtliches Merkmal eine grosse Rolle. Beim Menschen ist dieser Unterschied im Haarkleid fast ausgeglichen bis auf den Bartwuchs beim Manne und das stärkere Kopf- haar des Weibes. Letzteres ist besonders bei den Völkern bemerkbar^ wo beide Geschlechter die Haare lang tragen. Bei ihnen erreicht das ungeschnittene Haar des Mannes fkst nie die Länge des Frauenhaars.

Selbst die , monatliche Regel," die reichliche Zu- und Abfuhr von Blut, welche beim Weibe mit der Ausstossung des reifen Ei's stattfindet, hat beim Manne ein Analogon. Prof. Paul Albrecht wies vor einiger Zeit daraufhin, dass in regelmässigen Zwischenräumen beim Manne im Urin weisse Blutkörperchen auftreten, drei bis vier Tage deutlich nachweisbar sind und dann wieder verschwinden. Er selbst erblickt in diesem Vorgang „eine Art Menstruation."

Wenden wir uns nun der vierten Gruppe, den geistigen Geschlechtsunterschieden zu, so zeigt das Kind in seinem Denken, Fühlen und Wollen wohl individuelle, durch sein Temperament bedingte, aber keine geschlechtlichen Ab- weichungen. Das Kind ist, wie der Sprachinstinkt es auch richtig erfasste, neutrius generis. In seiner Reaction auf physische und psychische Reize, in seinem Gemüt, seiner Produktivität und Reprodnktivität zeigt es weder den männlichen noch den weiblichen Charakter. Zwar wirken auch hier schon frühzeitig Suggestionen; man giebt dem Mädchen Puppen, dem Knaben Soldaten in die Hand und lehrt sie, dass sich dieses nicht für ein kleines Mädchen, Jenes nicht für einen kleinen Jungen schickt.

Doch deutlich diflFerenziert sich der junge Mensch geistig erst in der Reifezeit und zwar bleibt das Durch- schnittsweib dem Kinde näher, wie der Durchschnitts- mann. In ihrer Anhänglichkeit, ihrer verhältnismässig grossen Empfänglichkeit für kleine und der verhältnis- mässig geringen Empfänglichkeit fUr grosse Ereignisse, in der Disposition zum Weinen, Lachen, Schmollen, 'Erröten,

u

Zürnen, ihrem Hassen und Lieben, in ihren abergläubischen Instinkten hat sich das Weib vom Kinde nicht gar weit entfernt. Auch in der Widerstandsfähigkeit gegen Gifte^ wie Opium, Alkohol und der Art auf dieselbe zu reagieren, zeigt der weibliche (Organismus die grösste Verwandtschaft mit dem kindlichen.

Diese Jugendlichkeit der Frauen, die Diderot ver- anlasste, sie als die „wahren Naturkinder ** zu bezeichnen, bedingt durchaus an sieh keine Inferiorität des weiblichen Geschlechts. Im Gegenteil, sie befinden sich mit dieser kindlichen Art in bester Gesellschaft, in der Gesellschaft des Genies. Durchaus zutreffend sagt Havelock Ellis: , Betrachten wir die höchsten menschlichen T}^en, wofiir ja die genialen Menschen gelten, so finden wir eine über- raschende Annäherung an den kindlichen Typus. Geniale Menschen sind gewöhnlich von kleiner Statur und massigem Gehirn, das sind auch die beiden Hauptmerkmale des Kindes und ihr allgemeiner Gesichtsausdruck wie ihr Temperament, erinnern an das Elind. ^Ihr Griechen, bleibt immer Kinder, ** das war der Eindruck, den dasjenige Volk auf die Römer machte, welches wir als die höchststehende Rasse zu betrachten gewohnt sind, welche die Welt bisher hervorgebracht hat.*

Wie die besprochenen Gruppen der geschlechtlichen Unterschiede, so ist endlich auch die letzte, der Geschlechts- trieb, von Hause aus neutral, einheitlich. Namentlich ist es Professor Max Dessoir gewesen, der in seiner Studie ^ zur Psychologie der Vita sexualis*) überzeugend aus- fHihrte, dass ein undifferenziertes Geschlechtsgefühl im Durchschnitt in den ersten Jahren der Pubertät bei Knaben sowohl wie bei Mädchen das Normale sei. Es ist zweifellos dass kleine Kinder in ihrer Liebe keinen Unterschied machen, obwohl man den Hans früh suggeriert, dass

*) DeMoir. Allg. Zeitichrift f. Psychiatrie 18M. Heft Y.

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Gretchen seine Braut sei und umgekehrt. Ja im späteren Kindesalter hat es sogar den Anschein^ als ob sich die- überschwänglichen Schulfreundschaften, welche durchaus nicht immer nur für die Seele, sondern für Seele und Körper der geliebten Person „schwärmen," mehr auf das eigene, als auf das andere Geschlecht erstrecken.*) Es spricht vieles dafür, dass überhaupt dem Geschlechtstriebe ursprünglich keine bestimmte Richtung angeboren war,, sondern dass lediglich die gegenseitige Ergänzung, die Congruenz der Genitalien, vor allem der Wtmsch Kinder zu haben, die Erhaltung der Familie, den Menschen ver- anlasste, die Liebe zum anderen Geschlecht zu bethätigen,. sodass diese durch tausendjährige Vererbung immer mehr erstarkte, während die gleichgeschlechtliche Anlage bei der Mehrheit schliesslich bis auf ein kaum noch merkliches Kudiment verkümmerte.

So sehen wir, dass dl e Behauptung, sämtlicheGeschlechts— unterschiede seien nur Gradunterschiede „bis aufs Haar* stimmt. In einigen Stücken hat das Weib, in anderen der Mann eine höhere Stufe der Entwickelung erklommen;, allein, alles, was das Weib besitzt, hat, wenn auch in noch so kleinen Resten der Mann ebenfalls und ebenso sind bei jedem Weibe Spuren aller männlicher Eigen- tümlichkeiten nachzuweisen.

In allen fünf Gruppen kommt es nun aber- vor, dass gewisse Teile zu weit fortschreiten,, andere zu früh stehen bleiben. Es entstehen da- durch zahlreiche Uebergänge und Abweichungen, die umso häufiger sind, je später die Gruppe zur Differenzierung gelangte. Je frühzeitiger ein Geschlechtsmerkmal festgelegt zu werden pilegt,. umso sicherer arbeitet die Natur.

*) Man vgl. darüber Dr. A. Hoche. Die forensiscbc Beorteilong sexueller Yergchen. Ncarologiscbcs Gontndblatt 1896. Nr. 2.

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Am wenigsten missglückte Exemplare finden wir in •>dcn Keimdrüsen, welche sich zuerst und zwar in der -fünften Fötalwoche bilden. Die Wanderung der männlichen Keimstöcke, die erst um die Zeit der Geburt vor sich geht, misrät bei weitem öfter, indem ein Hode oder beide unter- wegs stecken bleiben (Krjrptorchismus) ; der wahre Herma- phroditismus jedoch, das darin bestehen würde, dass ein Individuum gleichzeitig einen Hoden und einen Eierstock besitzt, ist zwar verschiedentlich beschrieben, aber noch von keinem über jeden Zweifel erhabenen Beobachter ver- bürgt worden. Dagegen haben Virchow und andere zu- verlässige Forscher Fälle berichtet, in denen die anfangs identischen Geschlechtsdrüsen einen so wenig ausgeprägten Bau zeigten, dass es unmöglich war zu entscheiden, ob es sich um einen Hoden oder einen Eierstock handelte.

Ungleich häufiger sind schon die Abweichungen der zweiten Gruppe, die man unter der Bezeichnung: Herma- phroditismus falsus zusammen fasst. Das sind die Fälle wo der Laie bei der Geburt beim besten Willen nicht entscheiden kann, ob ein Knabe oder ein Mädchen vorliegt.

Es giebt Frauen, bei denen der Geschlechtshöcker so weit vorgeschritten ist, dass er durchaus dem männ- lichen Gliede gleicht, die grossen Schamlippen oder rich- tiger die Geschlechtswülste können sich so eng aneinander- legen, dass sie einen Hodeusack vortäuschen, besonders, >^enn in solchen Fällen auch die ISerstöcke in die grossen, Schamlippen wandern.

Bei Männern kommt es vor, dass der Geschlechts- höcker sich so kümmerlich entwickelt, dass er den Ein- druck der weiblichen Clitoris macht, die Hoden können in der Leibeshöhle liegen bleiben und die Geschlechts- i^ülste nicht zusammenwachsen, sodass man glauben muss, •den Eingang zur Scheide vor sich zu haben.

Diese Vortäuschungen haben \aelfachzuimangenehmen W^erwechslungen Anlass gegeben. Im Prager Gebärhause

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wurde ein junges Mädchen entbunden, die immer wieder beteuerte, nie geschlechtlichen Umgang gehabt zu haben allerdings habe sie mehrfach mit einer Schlafgenossin das Bett geteilt. Die polizeiärztliche Untersuchung der letz- teren ergab ein ganz kurzes Glied und einen klaffenden Hodensack und die Behörde sorgte dafür, dass die nichtsahnende Schlafgenossin schleunigst Männerkleidung anlegte.

Von fünf ähnlichen Fällen, die ich selbst zu be- obachten Gelegenheit hatte, seien noch zwei kurz erwähnt.

Ein 28jähriges „Mädchen" (Weberin) kam zu Prof. L. und bat um ein Attest, dass sie ein Mann sei. Es waren ihr schon früher über ihr Geschlecht Zweifel aufgestiegen, mit denen sie aber zurückhielt, um nicht „zum Militär genommen zu werden." Jetzt hatte sie sich in ein Mädchen verliebt, die sie heiraten wollte. Da die Untersuchung ähnliche Verhältnisse ergab, wie in dem be- schriebenen Fall, erhielt sie die Erlaubnis, vom I.Jan. 1898 ab männlichen Vornamen und männliche Tracht an- zulegen; »aus der Weberin ist ein Weber geworden."

Ein weiterer Fall betrifft das Mannweib, deren Bild wir beifügen. Sie wurde von Virchow der Berliner medi- zinischen Gesellschaft vorgestellt. Mit einem starken Bart und langem Kopfhaar geschmückt, sieht sie von vorne betrachtet einem Manne, von hinten einer Frau vollkommen gleich. Sie trägt Herrenkleidung, ist mit einem Manne glücklich verheiratet, zieht aber den Ver- kehr mit Frauen vor, menstruiert regelmässig und hat zwei Fehlgeburten gehabt.

Eine ganze Reihe von Fällen sind in der Literatur verzeichnet und zum Teil noch als Spiritus-Präparate der anatomischen und pathologischen Institute aufbewahrt, wo die äusseren Genitalien ganz oder grösstenteils männ- lich waren, daneben aber Scheide, Gebärmutter und Ei- leiter bestanden, die Müllerschen Gänge mithin nicht ver-

Jfthrbuch iQr homoscxuclU' Forschiiugi'ii. 2

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kümmert; sondern zur vollen Entwickclung gelangt waren. Die Keimdrüsen tragen in solchen Fällen fast stets den Charakter von Hoden.

Seltener und mehr bei Tieren beobachtet ist der um- gekehrte Fall, in dem die äusseren Genitalien weiblich sind,. Uterus und Eileiter fehlen, dagegen neben Eier- stöcken, Samenleiter, Samenbläschen und Prostata exiiätieren.*)

Betrachten wir nun die Abweichungen in der dritten Gruppe der Geschlechtsunterschiede, die sich ja erst wesentlich später differenzieren, so überragen dieselben wiederum an Häufigkeit bei weitem die bisher genannten.

Was die Behaarung anlangt, so gehören Frauen mit mehr oder weniger gut entwickeltem Barthaar, vom zarten Flaum bis zum stattlichen Vollbart, durchaus nicht zu den Seltenheiten. Auch in der Länge des Kopfhaars kommen Umkehrungen vor.**)

Männer mit vollkommen weiblichen Brüsten, Gynäko- masten, sind wiederholt ausführlich beschrieben worden.***) In. Kraffb-Ebings Psychopathia sexualis (S. 259) findet sich die Autobiographie eines Arztes, welcher vom 13. bis 15. Jahr Milch in den Brüsten hatte, welche ihm ein Freund aussaugte. Ich selbst sah vor kurzem einen im übrigen normalsexuellen Patienten von 58 Jahren, der auf der rechten Seite eine vollkommen weibliche Brustdrüse, links ein vollkommen männliches Brustwarzenrudiment

*) Man vergleiche : Beitrag zur Lehre vom Hermapbroditis- muB Bporins mascnlinus internus von Dr. med. £. Raako, WQrzbargt StabeUchcr Verlag 1896.

**) Uan vgl. M. Bartelt: lieber abnoime Behaarung beim Menseben in der Zeitscbrift fnr Ethnologie, Bd. XIII, ferner L. Harris-Liston : Gascfl of bearded women. (Britisb. med. Joom. 1894, 2. Juni.)

***) Man vgl.: die Zwitterbildangen, Gyn&komastie, Feminismus, Hermapbroditismas von Dr. E. Laurent, deutsch von Kurella, Wiegands Verlag, Leipzig.

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besass. Wesentlich zahlreicher als die Extreme sind die Zwischenstufen, in denen die männliche Brustwarze ungewöhnlich stark hervortritt oder von einem auffallend grossen Warzenhof umgeben ist.

Analog den genannten Fällen finden wir nun auch vielfach Frauen mit plattem, d. h. ausgesprochen männ- lichem oder kindlichem Brusttypus, bei denen von einem üppigen Busen auch nicht das mindeste wahrzunehmen ist.

Bezüglich des Kehlkopfs sind sowohl Männer mit weiblicher Kehlkopfbildung und Stimme (Chansonetten- parodisten, Damenkomiker etc.) als Frauen mit entsprechend männlichem Habitus kein vereinzelter Befund. Der Laryn- gologe Flatau untersuchte auf Molls Veranlassung den Kehlkopf homosexueller AV eiber und fand bei einigen vollkommen männlichen Typus; bei homosexuellen Männern sind weibliche Halsformen, bei denen auch nicht die Spur eines Adamsapfels sichtbar ist, etwas ganz gewöhnliches.

Dass die vierte Gruppe, die geistigen Geschlechts- unterschiedc sehr viele Ausnahmen erleiden , lehrt die Geschichte und die tägliche Erfahrung. Es giebt Männer mit dem zarten weichen Gemüt einer Marie Baskiertschew mit weiblicher Treue und Schamhafbigkeit, mit über- wiegend reproduktiver Veranlagung, mit fast unüberwind- licher Neigung zu weiblichen Beschäftigungen wie Putz und Kochen, auch solche die an Eitelkeit, Koquetterie, Klatschsucht und Feigheit das weibischste Weib hinter sich lassen und Frauen giebt es, welche wie Christine von Schweden an Energie und Grosszügigkeit, wie Sonja Kowa- lewsca an Abstraktheit und Tiefe, wie viele moderne Frauenrechtlerinnen an Aktivität und Ehrgeiz, welche an Vorliebe zu männlichen Spielen, wie Turnen und Jagen, an Härte, Rohheit und Tollkühnheit den Durchschnitts- mann hoch überragen. Es giebt Frauen, die mehr an die OefPentlichkeit und Männer, die mehr in die Häuslichkeit passen. Es giebt nicht eine spezifische Eigenschaft des

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Weibes, die sich nicht auch gelegentlich beim Manne, keinen männlichen Charakterzug, der sich nicht auch bei Frauen ftlnde.

In engstem , , , ..n,,,.. Und auch

Zusammen- i 1 hier kommen

hang mit der

Psyche stflit

die Schrift und der Gans,

welch' letzt rer keineswegs

allein durch anatomische Verhältnisse bedingt ist.

Beide würze hi

tief in der In- dividualität

und fiihren für den Kenner

eine beredte

Sprache.

wir nicht sel- ten in die Lage dass wir be- stimmt glau- ben, die fes- ten, sicheren

Züge eines ausgesproche- nen Mannes vor uns zu ha- ben, während es sich in Wirklichkeit um eine weib- liche Hand- sclirift handelt Bild eines oiiiHphon M.inne>. und ebenso können wir an Männern die zierlichen /.arten weiblichen Schriftztigeu beobachten.

Was den Gang anlangt, .so erkannte schon luvenal die Urninge „incessu", um Einherschrcileo. Die Frau macht kleinere, trippelndere Schritte und bewegt die Hüften und den Nacken, wenn auch oft nur in geringem Grade, der Mann hält den Rumpf ruhiger und hnt ein strammeres festeres Auftreten. Wer aber Je hundert Männer und Frauen daraufhin auf der Strasse betrachtete, wird unter dieser Menge durchschnittlich .'» bis lll Frauen mit männlich gravitätischem und etwa ebenso viele Alänncr mit weiblieh tänzelndem (lUng bcobuchten können.

Kinen klassischen Beleg für weibliche Bewegungen

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bei einem Manne finden wir in Dio Cassius römisoher Geschichte verzeichnet (Buch 79, Kap. 16) an der Stelle, wo dieser Historiker den römischen Kaiser Antoninus Heliogabalus (218 222 v. Chr.) schildert, der der Typus eines femininen Uraniers war. „Als der schöne Athlet Anrelius Zoticus in den Palast trat**, so erzählte Dio „und ihn griisste mit den üblichen Worten: „sei gegrüsst^ Herr und Kaiser", bewegte er den Nacken seltsam wie ein Mädchen und drehte koquett die Augen und sprach: „Nenne mich nicht Herr, Deine Herrin bin ich"; er sank dem Aurelius an die Brust und nahm an seinem Busen ruhend wie eine Geliebte (ägnsQ r^g eQwfxevrj) das Mahl*

Auch in der letzten Gruppe fehlt es nicht an ana- logen Inversionen, im Gegenteil sie scheinen an Häufigkeit die bisher genannten noch zu übertreffen. So schlecht es in die Weltordnung zu passen scheint, es ist nun einmal so, dass es Frauen giebt, deren sexuelles Begehren nicht der Mann, sondern das Weib ist und Männer, die sich nicht vom Weibe, sondern nur vom Manne angezogen fühlen. Und auch hier sind neben den extremen Fällen Zwischenstufen sehr verbreitet, man nennt rie psychische Hermaphroditen, Bisexuelle, es sind Personen, die in ganz verschiedenen Stärkegraden zu beiden Geschlechtem in- klinieren.

So sehen wir, wie sich in allen Gruppen die Grenzen verwischen und wie der bei oberflächlicher Betrachttmg so gross erscheinende Unterschied der Geschlechter keine prinzipielle Trennung sondern lediglich eine graduelle Verschiedenheit darstellt.

Von höchster Wichtigkeit ist nun die Frage, in welcher Abhängigkeit imd welchem Zusammenhang die genannten Abweichungen und Umkehrungen vorkommen. Wenn wir die Literatur durchforschen, scheint es, als ob jede einzelne dieser physischen und psychischen Abnormi- täten völlig isoliert auftreten kann. Man liest von Gynä-

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koma^teu und Bartdamen, von bartlosen Männern und brustlosen Frauen, die im übrigen nichts darboten, wa« mit ihrem Hoden oder Eierstock im Widerspruch stand, man hört von Männern, die einen vollkommen femininen Eindruck machen und doch normalsexuell fühlen und von durchaus männlich erscheinenden Männern, die konträr empfinden. Allein bei schärfster Kontrolle schrumpfen diese Fälle doch beträchtlich zusammen, es ist auch die Wirksamkeit starker suggestiver Momente nicht ausser Acht zu lassen, ja wir halten es nicht für unwahrschein- lich, dass die ganz isolierten Inversionen einer strengen Kritik ebenso wenig Stich halten werden, wie die „er- worbenen" Inversionen, von denen anfänglich viel, jetzt aber bei sachverständigen Autoren kaum noch die Rede ist. ist sicher nicht ganz ohne Berechtigung, wenn Professor Cramer in seinem Referat, dass er über die Petition für Abschaffung des Urningsparagraphen in der medizinischen Gesellschaft zu Göttingen hielt, ausführte, „dass bei den Krankengeschichten von Kralft-Ebing, Moll, Magnan und anderen Autoren die Resultate objektiver Beobachtung und Untersuchung nicht immer in wünschens- werter Vollständigkeit vorliegen." Besonders ist es er- staunlich, dass manche Beobachter bei Fällen von Herma- phroditismus spurius garnicht nach dem sexuellen Empfin- den gefragt haben, vermutlich, weil sie es als selbstver- ständlich ansahen, dass der Geschlechtstrieb der gesetz- lichen Vorschrift, d. h. den Geschlechtsdrüsen entsprechen >vürde, es ist umso merkwürdiger, als in den wenigen Fällen, in denen die Untersuchung des Zwitters vollkommen durch- geführt wurde, nicht nur im übrigen Körperbau, sondern auch in geistiger und sexueller Hinsicht Abweichungen nachweisbar waren. So zeigte auch das im Bilde bei- gefllgte Mannweib, welche genau daraufhin von uns inqui- riert wurde, trotz ihrer Verheiratung eine ausgesprochene Bisexualität und zwar, wie das bei Bisexuellen die Regel

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zu sein pflegt, mit starkem Ueberwiegen der homosexuellen Richtung.

OflTenbar besteht ein besonders inniger Zusammen- hang innerhalb der Abnormitäten, welche in derselben Zeitepoche zur Entwickelung gelangen, also innerhalb derjenigen der beiden ersten und der drei letzten Gruppen. Beispielsweise findet man bei Frauen mit zu weit vor- geschrittenem Geschlechtshöcker gewöhnlich, dass die Eier- stöcke, wie männliche Keimdrüsen, nach unten in die Gegend der grossen Schamlippen wandern und in analoger Weise ist der Kryptorchismus (Verbleiben der Hoden in der Bauchhöhle) Regel bei Personen mit rudimentärem Gliede imd klaffendem Hodensack.

Gleichzeitige Zwitterbildungen in allen fünf oder auch nur in vier Gruppen sind äusserst selten, namentlich sind bei Urningen wesentliche Abnormitäten an den Geni- talien fast nie beobachtet worden, man ist geneigt, leider hinzuzufügen, denn wäre dies der Fall, so würde der Verkennung und Verfolgung dieser Unglücklichen wohl eher ein Ziel gesetzt worden sein.

Ein Patient Krafft-Ebings, berichtet, dass er an ca. 500 Urningen, die er kennen lernte, nie abnorme Bildung der Genitalien gefunden habe, wohl aber , Annäherung an weibliche Körperformen, schwache Behaarung, zarten Teint^ höhere Stimme, Mammaentwickelung.*

Ein isoliertes Auftreten einer Abweichimg der drei letzten Gruppen gehört zu den grössten Seltenheiten, oft fehlen eine ganze Reihe von Merkmalen des anderen Ge- schlechts, nicht immer haben Gynäkomasten schwachen Bartwuchs und Bartdamen tiefe Stimmen, allein als Regel kann gelten, dass wenn in der dritten Gruppe Abnormi- täten vorkommen, auch solche der vierten und ftinften vorhanden sind und umgekehrt, und zwar können wir das Gesetz aufstellen, dass der Geschlechtstrieb umso konträrer ist", je m[ehr kon'träre Züge

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der dritten und namentlich der vierten Gruppe, also Abnormitäten in Kehlkopf- Brust^, Haarentwickelung, in Geist, Gemüt, Gang und Schrift vorliegen.

Je femininer also ein Mann ist (Weiblinge), umso mehr liebt er ausgesprochen männliche Typen (»drauci*) je mehr im Urning die männlichen Züge überwiegen, um- somehr liebt er Individuen, die im Aeussern und Charakter etwas weiblich-zartes haben^ Jünglinge, wobei ihm jedoch feminine Urninge zu weibisch zu sein pflegen und das gleiche gilt für das konträrsexuelle Weib, je mehr weib- liches in ihr ist, je weniger sie von der Norm abweicht, umsomehr liebt sie Frauen, die männliches an sich haben, kräftige geistesstarke Weiber, Künstlerinnen, Schriftsteller- innen und je viriler sie selber ist^ umsomehr fiihlt sie sich von jungen, echt weiblichen Mädchen angezogen.

Der Urning und die Uminde existieren, sie sind keine Wahngebilde, daher sind sie wert erkannt zu werden Eine umfangreiche und recht sorgfältige Casuistik wird vor allem auf die geschilderten Verhältnisse ihr Augen- merk zu richten haben, damit selbst die grössten Skeptiker und alle, welche bisher in der Beurteilung der Homo- sexuellen mehr ihrem subjektiven Gefühl, als der objektiven Erkenntnis folgten, merken, dass der Uranismus kein Ver- brechen, sondern ein naturwissenschaftliches Phänomen darstellt. Im Einzelfall sind vor allem folgende Punkte zu berücksichtigen:

Fragebogen.

Name, Wohnort^ Geschlecht, gegenwärtiges Alter, Rasse, Beruf, verheiratet oder ledig?*)

*) Die Beantwortung des folgenden Fragebogens, auch wenn lie sich nicht auf sämtliche Punkte erstreckt, ist dem W.-h. C. ftasserst erwänscht and wird die Einsendung an die in dem Vorwoit an- gegebenen Adressen unter Zusicherung strenger Diskretion erbeten.

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A. Die Abstammung.

1. Sind Ihres Wissens bei ^ den Eltern, den direkten Vorfahren oder deren Seitenverwandten Fälle von Homo- sexualität, von nervösen oder psychischen Störungen, wie Krämpfe, Hysterie, Geistesschwäche, Melancholie etc., von moralischen Defekten, von Exzentrizitäten,Vagabundage, Alkoholismus, Syphilis, Selbstmord vorgekommen?

2. Welches war^die Todesart der Eltern?

3. Waren die Eltern od er Grosseltern blutsverwandt? (In der Nachkommenschaft blutsverwandter Ehen findet sich eine erhöhte Disposition zu sexuellen Abweichungen aller Art.)

4. Wie war der Altersunterschied zwischen Vater und Mutter? (Von zahlreichen Forschern wird diesem Umstand ein Einfluss auf das Geschlecht des Kindes zu- geschrieben.)

5. Sind sie Mutter- oder Vatergleicher oder besteht eine unbestimmte Aehnlichkeit? (Urninden ähneln oft namentlich im Gesicht dem Vater, Urninge der Mutter.)

6. Befinden sichunterdenGeschwistern oder in der Vetterschaft sexuell abnorme Persönlich- keiten?

7. Wünschte sich die Mutter sehr ein Kind entgegen- gesetzten Geschlechts?

8. Ist Ihnen etwas über das Leben vor Ihrer Geburt bekannt, über acute Krankheiten, starke Erregungen der Mutter während der Schwangerschaft, erfolgte die Geburt rechtzeitig oder unrechtzeitig?

B. Kindheit.

9. Zeigten die Geschlechtsorgane irgend welche Abnormitäten, Zwitterbildungen oder zurückgebliebene Hoden, fehlerhafte Mündung der Harnröhre, Leistenbrüche oder dgl.?

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10. Lernten Sie rechtzeitig Laufen und Sprechen? wie war die erste und zweite Zahnung?

IL Litten Sie an Gehirnentzündungen, Schädelver- letzungen, Kopfschmerzen, Krämpfen, Veitstanz, Schielen, Bettnässen oder Zahnabnornütäteu?

12. Bestanden schlechte Instincte zum Ungehorsam, Stehlen, Lügen, Vagabundage, Kauen an den Fingernägeln, vielem Weinen, frühzeitiger Onanie?

18. Spielten Sie lieber mit kleinen Knaben oder Mädchen? Liebten Sie mehr Knabenspiele, wie Soldaten, Steckenpferde, Schneeballwerfen, Raufen oder Mädchen- spiele, wie Puppen, Kochen, Häkeln, Stricken, sagten die Leute „sie ist der reine Junge" oder „er ist wie ein kleines Mädchen?"

14. Wie war die Erziehung, der Unterricht ? wurden Sie mehr intern in Pensionsanstalten, Klöstern, Kadetten- häusem oder mehr extern erzogen?

15. Wie waren die geistigen Fähigkeiten? zeigten Sie mehr Veranlagung zu abstracten Fächern, wie Rechnen, Mathematik oder zu schöngeistigen, wie Sprachen, Deutsch etc.?

IG. Bestanden schwärmerische Schulfreund- schaften oder ungewöhnlich starke Verehrung erwachsener Personen? Auf wen erstreckten sich dieselben?

17. Wie und wann traten die ersten geschlechtlichen Aeusseruugen auf?

18. Wann trat die Reifezeit ein, wie und wann ent- wickelten sich die Stimme, Brüste, Haare?

C. Gegenwärtiger Zustand.

L Körperliche Eigenschaften und Funktionen.

19. Wie ist Form und Stärke des Knochengerüsts, die Figur, die Breite des Beckens, der Hüften, Formation des Schädels, mehr hoch oder flach, laug oder breit?

20. Sind die Konturen des Körpers eckig, straff zu-

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sammengefasst, unterdeutlichem Hervortreten der Knochen- vorsprünge oder sind die Linien, namentlich Schulter und Rücken mehr rund unter Vordrängen der Kurven von Brust, Bauch^ Hüften und Gesäss?

21. Sind die Oberarme mehr cylindrisch ab- geflacht oder abgerundet?

22. Sind die Oberschenkel mehr konisch, d. h. von oben nach unten rasch abnehmend oder schlank?

23. Sind die Hände klein, zart, weich oder schmal, kräftig imd robust?

24. Sind die Füsse klein, zierlich oder auffallend gross?

25. Sind die Muskeln (das Fleisch) weich, schwellend, stark in Bindegewebe eingebettet oder fest, hart?

26. Sind die Muskeln schwach oder kräftig? wie gross ist die Kraft der Hand mittelst Dynamometer gemessen ?

27. Besteht mehr Neigung zu kräftiger Muskelthätig- keit, starken, schnellen, präzisen oder zu ruhigen, wiegen- den Bewegungen, wie Tanz und dgl.?

28. Sind die Schritte klein, langsam, trippelnd, tänzelnd, schlürfend oder fest, gross, schnell, gravitätisch; findet beim Gehen ein unbewusstes Drehen in den Schultern oder Hüftien statt, oder wird der Rumpf ruhig, grade oder vornübergeneigt gehalten?

29. Wie sind die Bewegungen der Hände, zumal der Händedruck, lebhaft, kräftig, affektiert, schlicht?

i)0. Besteht eine Fähigkeit, die beiden ersten Zehen von einander zu spreizen und in welchem Grade?

31. Wie können Sie pfeifen und wie räuspern Sie sich ? (Ulrichs u. a. wiesen darauf hin, dass Urninge meist nicht pfeifen können und den Schleim nicht kräftig, sondern langsam entfernen, Uminden umgekehrt.)

32. Wie ist die Hautfarbe, der Teint, weiss, rosig, zartj blendend, rein oder kräftig, braun, unrein? Ist die Haut fettreich?

33. Sind die Brüste voll, rund, fleischig oder platt,

so

mager? Sind die Brustwarzen und der Warzenhof besonders gross?

34. Finden sich überzählige Brustwarzen resp. Brust^ warzenrudimente^ wie viel und an welchen Stellen?

35. Ist die Haut des Körpers glatt oder rauh ?

30. Ist das Haupthaar kräftig? wie ist die Haarfarbe und die Haartracht, gescheitelt, schlicht, lockig, ungeordnet?

37. Ist Bartflaum, schwacher oder starker Bartwuchs vorhanden ?

38. Sind die Gefässnervcn der Haut sehr affi zier bar? wechselt die Farbe des Gesichts und der Ohren oft? Erröten und orblassen Sie leicht? Wie ist die Pulszahl?

39. Ist die Schmerzempfindlichkeit gross oder klein? (bei Männern grösser, wie bei Frauen, nach de Filippi 69,23 zu 53,16.)

40. Sind die Ohren gross, abstehend, klein, zierlich?

41. Ist der Blick sanft, schmachtend, innig, koquettirend, beweglich oder mehr ruhig, fest, naiv?

42. Wie ist der Gesichtstvpus? lehnt er sich mehr an das andere Geschlecht an? (es ist sehr schwer, einen Typus in Worten zu beschreiben; am augenfälligsten tritt der frauenhafte Gesichtsausdruck der Urninge und der männliche der I^minden auf Bildern und im Schlaf hervor. Einsendung der Photographie wäre sehr erwünscht, sonst empfiehlt sich Hinweis auf allgemein bekannte Typen z. B. Typus „Clara Ziegler*, Typus „Ludwig II. von Bayern* etc.)

43. Wie ist der Bau des Kehlkopfs, tritt der Adams- apfel am Halse wenig, garnicht oder stark hervor?

44. Ist die Stimme hoch oder tief, schrill oder sonor, die Sprache laut oder leise, einfach oder geziert?

45. Besteht starke Neigung^ in Fistel- oder BasRstimme zu sprechen oder zu singen?

46. Bestehen krankhafte Störungen des Nervensystems^

Sl

z. B. Schwindel, Migräne, Schlaflosigkeit, Zuckungen Hysterieen, Neuralgien, Herzklopfen, starke Mattigkeit und dgl. ?

IL Geistige Eigenschaften und Fähigkeiten.

47. Ist das Gemüt mehr weich oder hart, mehr weiblich oder männlich?

48. Besteht eine starke I^mpfänglichkeit für Freude und Schmerz, ist Neigung zum Weinen (Rühr- seligkeit), zu krampfhaften Lach- und Weinanfallen vor- handen, sind Sie begeisterungsfähig oder leicht nieder- gedrückt?

49. Ist Familiensinn, elterlicher Instinkt, Verlangen Kinder zu besitzen garnicht, schwach oder stark ausgeprägt?

50. Besitzen Sie Religiosität, liiebebedürftigkeit, Zärt- lichkeit, Liebenswürdigkeit, Gutmütigkeit, Selbstaufopfer- ung, Philanthropismus, Neigung zu Sehnsucht, Heimweh, Erregbarkeit, Heftigkeit, Zoni?

r)L Ist starker Egoismus, Ehrgeiz, Uebertreibung der Personalität, Empfiinglichkeit für Bewunderung und Beifall, Hang aufzufallen, vorhanden?

52. Leiden Sie an Klatschsucht, Redseligkeit, Bos- haft! gkeit, starkem Misstrauen, Neigung zu Aberglauben und Mystizismus.

b*^. Besteht Abenteuersucht, Hang zu Exzentrizitäten zum Vagabundieren, zur Verschwendung, zum Sammeln, zum C-ynismus, zur Tmmoralität? sind Sic mehr ordentlich oder ' unordentlich ?

54. Ist Ihr Wesen mehr gleichmässig ruhig oder kurz, wechselnd ?

55. Haben Sic starken oder schwachen Willen, Be- ständigkeit oder L^nbeständigkeit, Furchtsamkeit oder Mut ?

56. Ist der Hang grösser zum Wohlleben oder zur Anspruchlosigkeit, zu geistiger und körperlicher Arbeit oder zur Becjuemlichkeit?

32 -

57. Ist die geistige Bildung oberflächlich oder tief? Wie ist Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Einbildungskraft?

58. Ist die geistige Beanlagung mehr produktiv oder reproduktiv, mehr kritisch oder rezeptiv?

59. Besteht mehr Beanlagung für Mathematik und abstrakte Probleme oder mehr litterarische, künstlerische Fähigkeit, Talent ftir Musik, Malerei, Vorliebe fiir Plastik z. B. griechische Statuen.

60. Besitzeu Sie Neigung zur Schauspielkunst?

61. Welche historischen Persönlichkeiten sind Ihr Ideal?

62. Haben Sie Zu- oder Abneigung zu weiblichen Be- schäftigungen, z. B. Kochen, Putzen, Haararbeiten, Arrangements, oder zu männlichen, wie Sport, Jagen, Schiessen, Kämpfen. Für welche Gegenstände interessieren Sie sich besonders? (z. B. Politik, Mode, Theater, Pferde.)

63. Zu welchem Beruf fühlten Sie sich hingezogen?

64. Spielt in Ihren Gedanken die Kleidung eine grosse Rolle? Lieben Sie mehr einfache oder auffallende, an- liegende oder flatternde Gewandungen, hohe Kragen oder freien Hals? Findet sich eine stark ausgesprochene Vor- liebe oder Abneigung gegen Schmuck?

65. Haben Sie den Drang in Kleidern des anderen Geschlechts zu gehen ? besteht eine grosse Vorliebe fiir Toilettegegenstände des entgegengesetzten Geschlechts z. B. Ohrringe, Armbänder, lange Strümpfe, Fächer, Parfiims, Puder, Schminken oder Mützen, hohe Kragen, Stiefeln, Beinkleider? Lieben Sie eine bestimmte Farbe?*)

()6. Wie ist die Schrift;, gross, fest, sicher oder klein, dünn, zierlich? (Einsendung von Schriftproben sehr erwünscht.)

*) Im alten Rom Ragte man den Kontr&rBCxnellen Vorliebe fflr die grüne Farbe nach.

83 -

III. GeschleclitstHeb.

ö7. Id welchem Alter traten bestimmte sexoeUe ^Neigungen hervor?

68. War die sexuelle RichtuDg vor, während und naoh ■der Reife dieselbe oder wechselte sie ?

69. Erstreckt sich der Sexualtrieb auf beide Gre- schlechter in gleichem oder verschiedenem ev. in welchem

♦Grade?

70. Ist der Verkehr ausschliesslich mit Personen des •eigenen oder auch mit solchen des anderen Gresoblechts möglich? Bedarf es bei letzterem der Vorstellung einer gleichgeschlechtlichen Person? Besteht Gleichgültigkeit, Ekel oder Hass gegenüber dem entgegengesetzten Ge- schlecht sowie Widerwille vor dem normalen Akt. Fanden Versuche statt, denselben auszuführen, ftihlten Sie sich nach demselben matt, angegriffen, unbefriedigt?

71. BezogensichLiebesträume auf Personendesselben oder des anderen Geschlechts?

72. Interessierten Sie auf der Bühne, im Zirkus, in Museen mehr Damen oder Herren?

73. Ist der geschlechtlose Umgang mit Personen d«6 andern Geschlechts sehr ungenirt; wird Frauen oderMSoneni gegenüber mehr Schamhafligkeit empfunden? (Die bekannte hoch talentierte üminde Gräfin Sarolta V., deren Ehe mit einem Weibe vor einigen Jahren berechtigtes Aufsehen machte, war so schamhaft, dass sie nur unter Männern schlafen konnte. Im Gerangnis musste sie, wenn sie ein Bedürfiiis befriedigte oder die Wäsche wechselte, die Zellen- genossinnen bitten, sich abzuwenden.)

74. Erstreckt sich die Liebe auf ein Individuum desselben Geschlechts, das sich im Aeussem und im

»Charakter mehr dem entgegengesetzten G-eschlecht nähert,

also auf jugendliche Männer und Frauen mit männlichen

Eigenschaften, oder aber bezieht sie sich auf gleich-

:ge8chlechtliche Personen, die einen ausgesprochenen Typus

Jahrbuch für homosexuelle Fortchungeu. 3

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dieses Geschlechts darstellen, also auf kräftige, echt männ- liche und zarte echt weibliche Typen.

75. Fesselten Sie mehr gebildete oder gewöhnliche^ sanftmütige oder rohe, zierliche oder kraftvolle Naturen? Greben Sie bestimmten Berufsarten den Vorzug (z. R Kellnern, Schauspielerinnen, Prostituierten), namentlich uniformirten Ständen, insonderheit Soldaten? (wir hatten einen Patienten, der sich in verschiedenen Ländern fast ausschliesslich von Polizisten angezogen ftihlte.)

76. Hatten Sie Freundschaftsverhältnisso, eheartige Bündnisse von langer Dauer oder mehr flüchtige, wechselnde Beziehungen? (hier £inftigung der sexuellen Geschichte erwünscht). Kam es zu starken Eifersuchtsaffekten ? Liebten Sie mehr Typen oder Individuen?

77. Wie wurde der intersexuelle Verkehr gepflegt? war die Art des Begehrens mehr männlich aktivisch oder weiblich passivisch? Wünschten Sie als Mann oder Weib geboren zu sein?

78. Wie war die Stärke und die Beherrschbarkeit des Geschlechtstriebes ? Inwieweit wurden die Neigungen unterdrückt^ inwieweit ihnen nachgegeben? Empfanden Sie durch den homosexuellen Verkehr besondere Kräftigung und gesundheitliche Förderung?

79. Bestand je Liclination zu unreifen Individuen ? 80» Litten Sie an anderweitigen sexuellen Anomalieen

z. B. sadistischen Neigungen (Sucht zu peinigen), masochi- stischen (Sucht, gepeinigt zu werden) fetischistischen (Liebe zu einem Körperteil, wie Hand, Fuss, Leberflecken, oder einem Gegenstand, wie Stiefel, Taschentuch) exhibitionist- ischen (Sucht, die Genitalien zu zeigen) oder dergleichen ?

81. Gingen Sie eine Ehe ein, aus welchen Gründen? Wie war das Eheleben? Hatten Sie Kinder? Lieben Sie dieselben? Wie sind die Kinder?

82. Wann und wodurch entdeckten Sie Ihre Natur?

83. Können Sie eine Ursache Ihrer abnormen Em-

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pfindungen angeben? Trat die Homosexualität in nur ein- gesohlechüicher Gesellschaft auf?

84. Haben Sie stark gegen Ihre Natur angekämpft? mit welchen Mitteln und welchem Erfolg? Fühlten Sie sich sehr unglücklich? Litten Sie an LebensüberdrusSi machten Sie Selbstmordversuche?

85. Was halten Sie selbst von Ihren sexuellen Zu- stand ? Glauben Sie schuldlos oder verbrecherisch^ natürlich oder naturwidrige krank oder gesund zu sein ?

3*

Vier Briefe

Karl Heinrich Ulrichs (Koma NnmaDtlns) an seine TsrwaDdten.

[jie folgenden Briefe wurden uns von UlriohB einuger noch lebenden Schwester zur Verfügung gestellt Sie stammen aus der Zeit vom 22. September bis 23. Dezember 1862; zwei von ihnen waren bestimmt, imter sämtlichen näheren Angehörigen zu circulieren, zwei sind an einen Onkel gerichtet.

Karl HciDrich Ulriphi (Xnma Nuuutiiii.)

Ol

Karl Hemrich Ulricba war am 28. August 1825 zu Westerfeld bei Aurieh gebarea. Sein Vater war Baumeister, sein Oroaavater evangelischer Superintendeui. Er besuchte die Gymnasien zu Aurieh, Detmold und Celle, die Universitäten von Göttiogen und Berlin. Sehon früh legte er einen ungewöhnlichen Fleiss und seltene Beanlagung an den Tag, welche ihm als Student in Göttingen den akademischen Preis, in Berlin die goldene Medaille eintrugen. Er war ein Mann von universeller Gelehrsamkeit, der 'nicht nur in seinen Hauptfächern, der Jurisprudenz und Theologie, sondern auch in den Natur- wissenschaften und der Philosophie völlig zu Hause war, auf einigen Gebieten, wie der Mathematik, Astronomie, Archäologie, Münzen- und Schmetterlingskunde hervor- ragendes leistete und das klassische Latein in so vollendeter Weise beherrschte, dass zeitgenössische Kenner in ihm den ausgezeichnetsten Vertreter dieser Sprache erblickten. Die lateinisch geschriebene Zeitschrift „Alaudae", welche er im letzten Lustrum seines Lebens herausgab, erfreute sich bei ihren gelehrten Lesern in allen Ländern einer geradezu enthusiastischen Bewunderung. Ulrichs hatte sich, nachdem er nur kurze Zeit als hannoverscher Amts- assessor thätig gewesen war, früh ins Privatleben zurück- gezogen und lebte an verschiedenen Plätzen Deutschlands zuletzt in Stuttgart schlicht und anspruchslos seinen wissen- schaftlichen Arbeiten. 1880 siedelte er nach Neapel über, von dort drei Jahre später nach Aquila in den Abbruzen, wo er am 14. Juli 1895 im Krankenhause starb. Freunde der lateinischen Sprache Hessen ihm dort ein Denkmal errichten.

Ln Jahre 18G4, also zwei Jahre, nachdem er die unten- stehenden Briefe an seine Verwandten richtete, erschienen »Vindex* und »Liclusa* seine ersten Schriften „über das Rätsel der mannmännlichen Liebe," denen bis 1879 zehn

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"weitere folgten. *) Seinen Angehörigen zu Liebe^ die von einer Veröffentlichung seiner Ansichten dringend abgeraten hatten, nannte er sich Numa Numantius. Erst 1868 bei der Herausgabe von Memnon, seinem Hauptwerke, Hess er den Schleier der Pseudon}miität fallen.

Seine Werke sind ftir alle späteren Arbeiten auf diesem Gebiet grundlegend geworden. In ihrem vollen Wert werden sie erst von späteren Geschlechtern gewürdigt werden, er eilte seiner Zeit zu weit voraus.

Die hier zum ersten Mal an die Oeffentlichkeit ge- langenden Briefe sind ein wertvolles ,,document humain,« nicht allein wegen ihres wissenschaftlichen Gehalts, sondern auch wegen des hohen, edlen und wahrhaften Geistes, von dem sie erftiUt sind. Würde nur ein geringer Bruch- teil der Urninge einen ähnlichen Mut und Eifer bekundet haben, es würde um die Sache des Uranismus besser be- stellt sein. VersULndlich freilich ist diese Zurückhaltung; denn noch heute gilt das Dichterwort, dessen Richtigkeit auch Ulrichs hat erfahren müssen:

„Nur wer sein eigen Glück ans Kreuz geschlagen. Kann ein Erlöser ftir die Menschheit sein."

*) S&mtlichc Ulricb'scben Schriften sind im Sommer 1898 bei Spohr in Leipzig nea erschicnon.

Frankfurt, den 22. September 1862,

Liebe Schwester!

Endlich ist es wohl Zeit^ Deine beiden lieben Briefe vom 13. und 20. Juni d. J. zu beantworten und Dir recht herzlich zu danken fiir Deine freundliche und gewiss sehr mühsame Besorgung meiner Burgdorfer Angelegenheiten, lieber diese Besorgung nächstens mehr, heute nur die andre Sache.

Dass ich nicht früher schrieb, daran ist Schuld ledig- lich grosse Ueberhäufung mit Arbeit, da nämlich einen ganz kleinen kurzen Brief in dieser Sache Dir zu schreiben nicht möglich war. Ich erhielt den zweiten Brief, nebst Anschreibekalendern, in denen die sehr vermissten Notizen leider nicht vorhanden waren, erst während des Schützen- festes, welches mich von früh bis spät in Anspruch nahm, da ich darüber an Zeitungen berichtete. Später erhielt ich von meinem Chef verschiedene, und zwar augenblick- lich drängende und sehr wichtige Arbeiten. Und endlich "bin ich fortwährend beschäftigt mit einer Arbeit aus Ge- fälligkeit fUr Tewes jun. in Achim, nämlich das Manus- kript eines juristischen Buches für ihn vor dem Druck ^urchzukorrigieren, eine sehr langweilige, schwierige und langwierige Arbeit. Da schon gedruckt wird, so hat er

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mich in letzter Zeit noch dazu sehr gedrängt, unuDter- brochen daran zu bleiben. Das war auch der Grund, dass ich nicht einmal zu Deinem Geburtstag schrieb, (meine herzlichen Wünsche fiir Dich leben ja ohnedies); einen kurzen blossen Gratulationsbrief nämlich wollte ich nicht gerne schreiben.

Nun zur Sache. Liebe Schwester, das ist endlich einmal ein Ton, in dem Du da schreibst, der, wenn irgend etwas auf Erden, wirksam sein müsste, wirksamer als alle Eure früheren Schroffheiten. Durch solchen liebevollen' Ton ziehst Du alle Stacheln aus meinem Herzen und er- reichst alles, was erreichbar ist.

Zuvor Deinem Wunsch gemäss die Versicherung dass ich Deinen Brief nicht circulieren lassen werde.

Sodann erkenne auch ich wenigstens einen Ansatz von Unbefangenheit darin, dass Du schreibst, stellenweis habest Du gedacht: „Karl hat Recht **

Alles übrige aber, liebe Schwester, beruht auf falschen Voraussetzungen.*) Mit grosser Liebe er- mahnst Du mich, jetzt den Entschluss der Umkehr zu .fassen. Du giebst zu, die Umänderung möge sehr schwer sein. Aber Gott werde helfen.

Das lautet sehr schön und wäre auch ganz richtig gesprochen, wenn meine Neigung eine Ange- wöhnung oder eine Abirrung von meiner angeborenen. .Natur wäre. Aber, liebe Schwester, selbst das aller- schönst« Frauenzimmer zu lieben, ist mir absolut unmög- lieby und zwar lediglich deshalb, weil kein Frauenzimmer jnir auch nur eine Spur von Liebesempfindung einflösst,. kein Mensch aber sich selbst durch seine eigene .Willenskraft Liebe gegen bestimmte Personen .oder Geschlechter einflössen liann. Dies ist auch.

*) Die gMpeivten Stallen Bind in den Briefen einfaoh, die fett. 4fednickten mehrfach unterstrichen.

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stets bei mir so gewesen. Hättest Du Recht, ich hätte- jemals auch nur eine leise Spur von Liebe empfunden zu Dorette K., Auguste H., Louischen Ü., oder zu einer- der vielen jungen Mädchen, mit denen ich getanzt, dann hättest Du auch im übrigen Recht, dann fiele mein ganzes System zu Boden, und alle meine Sätze von a bis z wären irrig.

Aber, liebe beste Schwester, wie in aller Welt kannst Du dazukommen, mir zu jenen Damen Liebe anzudichten? Du wirst doch unmöglich Jugendfreundschaft imd Ver- wandtenliebe zu Louischen U. und Dorette K. verwechseln wollen mit geschlechtlicher Liebe? Dass Du aber Auguste H^ nennest, das wundert mich in noch weit höherem Grade. Das indirekte Verhältnis, in dem ich zu Auguste H. stand, solltest Du, meine ich, kennen. Die Zuneigung, die ich für sie, wie auch für ihre Eltern fühlte, war ja nur der schwache Abglanz der herrlichen Sonne einer Liebe, gleich- wie die Bergesgipfel, die in der Abendsonne erglühen,, nicht die Sonne selber sind, sondern nur von ihr bestrahlt werden. Ich will das Heiligtum dieser Liebe nicht lüften,, und ich hofiPe auch von Dir, dass Du nicht so indiskret sein wirst, dieses mein Heiligtum zu berühren.

Du sagst selbst, eine tiefe, ernste, wahrhafte Liebe gegen jene Damen hättest Du bei mir nicht be- merkt, nur ein oberflächliche s Tändeln und Seh erzen.. Das ist gewiss eine sehrrichtige Bemerkung. Das heisst mit anderen Worten: es war gar keine Liebe. Damit tällt schon Dein fernerer Einwand: „Du warst eifrig und vergnügt dabei; also kann es nicht etwa ein erzwungener Versuch gewesen sein, eine Neigung zu Mädchen hervor- zulocken.** Das ist ganz richtig. An dergleichen mir widernatürliche Versuche habe ich damals und überhaupt niemals gedacht. Ich habe damals über das Absonderliche meiner Neigung und Nichtneigung, bezw. Abneigung gar* nicht nachgedacht. Ich hatte nicht den mindesten.

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Orund zu wünschen: ,0, dass ich doch zu Mädchen Liebe empfände!" Es war lediglich die anerzogene Pflicht der Höflichkeit zu tanzen und den Damen die Cour zu machen. Wie oft mussten mir doch Tante U. und andere einprägen: ,Du musst galant sein gegen die Damen/ Mitunter, ich weiss dies noch recht gut, war ich sehr unlustig, dem nachzukommen. Nach und nach freilich ^abe ich mir das Courmachen etc. erzwungener Weise anerziehen lassen wider meine Natur. Die Frucht eines solchen widernatürlichen Anerziehens hast Du nun selbst entdeckt: eine ernste Liebe ging nicht daraus hervor, sondern nur ein oberflächliches Tändeln. Dass ich übrigens in diesen Scherzen mit jungen Damen •oft recht vergnügt gewesen sei, leugne ich gar nicht. Sobald ich freilich erzwungener Weise mit ihnen von etwas sprach, oder sprechen musste, w as Liebe berührte, war ich gewiss nie wahrhaft froh, nur etwa höchstens frivol-tändelnd, um dadurch über meinen inneren horror naturalis hinwegzukommen. Sobald ich aber von Dingen mit den jungen Damen sprach, welche nicht die Liebe berührten, da bin ich ganz gewiss völlig heiter und froh, und auch herzlich gewesen ; zumal diese Damen in Burgdorf, wie in Achim, mir persönlich sehr genau bekannt waren und zum Teil ganz liebenswürdig waren, d. i. ein gutes Herz hatten, sich angenehm unterhalten konnten u. s. w.

Aber Du wendest ein, das ist doch mindestens keine Abneigung vom weiblichen Geschlecht. Liebe Schwester, ich habe auch gar nicht im Allgemeinen eine solche Abneigung behauptet, sondern nur in Bezug auf ge- schlechtliche Liebe. Sobald von anderen Dingen Hdie Bede ist, war ich, wie gesagt, und bin ich noch jetzt ganz gern in Gegenwart der Damen, selbst junger und schöner Damen. Ich ftihle keine Abneigung, kann sie auch *ohne alle Abneigung körperlich berühren, sobald dies zu

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-anderen Zwecken geschieht, als zu Liebkosungen^ z. B. zum Tanz. Sobald aber von Liebe die Rede ist, «ei es, dass die Dame selbst davon spricht, oder andere davon sprechen, oder dass Anspielungen von Seiten dritter fallen, oder dass die Dame Liebesblicke auf mich richte? sofort ist die Heiterkeit und Unbefangenheit in mir vorbei, einer Beklommenheit und bangen Ängstlichkeit macht sie Platz, kurz die geschlecht- liche Abneigung tritt ein. Weil ich in einer Gesell- «chafl, in welcher sich eine oder mehrere junge Damen befinden, dergl. stets befürchten muss, so fliehe ich meist solche Gesellschaft. Li der Gesellschaft älterer Damen bin ich ganz gern, wenigstens ganz ruhig. Louischen U. gegenüber bin ich nie in solche I-^ge ver- setzt. Ebensowenig Auguste H. gegenüber. Wohl aber, ich kann es nicht leugnen, Dorette K. gegenüber, nament- lich in der Zeit ihrer Verlobung und auch leider, noch bei Gelegenheit, als ich sie in ihrer Krankheit sah.

Dass ich bei ihrer Verlobung ihrer Mutter scherzweise kondolierte, wolle doch keiner fUr eine Liebeskund- gebung halten. Jene Anspielungen in Bezug auf sie hat mir gegenüber z. B. unsere T^ouise mehrfach gemacht. Die Erinnerung an die mir sonst so liebe Gespielin meiner Kindheit wird mir dadurch noch jetzt ein wenig verleidet.

Hiernach ist es gewiss richtig, wenn ich sage. Du gehst von einer irrigen Voraussetzung aus. Du giebst nur zu, dass eine Selbstumwandlung meiner Neigung mir «chwer werden möge, nimmst aber ohne weiteres an, «ie sei doch wenigstens möglich. Wie kommst Du ■eigentlich dazu, ohne weiteres dies für möglich «u halten? Wie soll ich es denn eigentlich an- fangen, meine Gefühle umzuwandeln? Gethan habe ch es ja noch nicht, sonst wüsste ich, wie es gemacht wird; denn die gegenwärtige Richtung meiner Neigung

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rührt nicht her von einer solchen Umwandlung, sondern sie ist mit dem Eintritt der Pubertät ganz von selbst hervorgebrochen. Wie wolltest Du z. B. es be^innen^ Deine Liebe von Männern auf Weiber zu übertragen? Wie wolltest Du auch nur den Entschluss der Uebertragung fassen können? MQssten nicht alle Ermahnungen vergeblich sein, auch die liebevollsten?

Der liebe Gott hat mir die Liebe in derselben Richtung gegeben, in der er sie den Weibern giebt, d. i. auf Männer gerichtet. Ihn zu bitten, sie mir jetzt um- zudrehen, wäre im höchsten Grade unchristlich. Wer darf von Gott bitten, ein Wunder zu thun ? ,Du sollst Gt)tt nicht versuchen.* Wer darf Gott bitten, sein eignes Werk, das er zu unerforschlichen Zwecken gemacht hat, wieder zu zerstören? Willst Du armes Geschöpf von Mensch es besser wissen als der Schöpfer?

Liebe Seh wester, wenn Du und Ihr Uebrigen immer fort- fährt, nach den schlagendsten Gründen und Ver- sicherungen gar nicht hinzuhören, so muss ich am Ende doch wirklich nicht nur Eure Voreingenommen- heit vermuten, sondern auch Euer Nicht- Wollen, d. i. der Wahrheit die Ehre zu geben, weil sie in Ener bis- heriges System vielleicht nicht passt. Die Wahr- heit soll also weichen Euren ausgeklügelten Systemen! Sollte das wohl Gott wohlgefällig sein ?

Du meinst jetzt, in Berlin hätte mich ein unglück- licher Vers erst auf diese Idee gebracht!!! Zunächst weiss ich gar nicht, welch einen Vers Du meinst, und ich möchte dies wirklich gern von Dir erfahren. Sodann ist diese Annahme, meine Neigung sei dadurch entstanden» dass ich überhaupt auf diese Idee gebracht worden wäre, gänzlich Irrtum. Ebenso rufst Dusehr ohne Grund aus: „O, wärst Du nie nach Berlin gekommen!*^

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In Berlin scheint allerdings auch mir ein Hauptsitz der Uranier zu sein. Allein Du irrst sehr, wenn Dn meinst, in Berlin sei diese Neigung in mir entstanden. Sie ent- stand, wie gesagt, genau beim Eintritt der Pubertät, als ich noch Schüler in Detmold war. Etwa ein halb Jahr z. B., ehe ich nach Berlin ging, war ich einmal in Münden auf einem Ball, wo ich wie gewöhnlich ziemlich viel tanzte. Aber unter den Tänzern waren etwa zwölf junge, schön gewachsene und schön uniformierte Forstschüler. Während auf früheren Bällen, z. B. in Burgdorf, von den Tänzern mich niemand gefesselt hatte, fesselten einige unter diesen mich in so hohem Grade, dass ich ganz kon- sterniert war und meine Tänzerinnen wenig oder gar nicht unteriiielt, vielmehr unverAvandt jene anblicken musste. Ich hätte ihnen sofort um den Hals fallen mögen. Als ich nach dem Ball zu Bett ging, erduldete ich auf meiner Schlafkammer im Willmann'schen Hause, einsam und von keinem Menschen gesehen, wahre Qualen, lediglich ergriffen von der Erinnerung an jene schönen jungen Männer.

Jetzt noch einiges einzelne. Du fragst, ob das dritte Geschlecht sich auch untereinander liebe ? Auf diese Frage war ich nicht gefasst; ich hatte sie mir noch nicht ge- stellt Ich habe niemals Liebe empfunden zu einem Uranier. Ich habe jedoch erst sehr wenige gesehen. Für 4inmöglich halte ich ein gegenseitiges Liebe-Empfinden nicht Mir ist es jedoch, wie ich meine, ein wenig wider- strebend. Durch Deine Frage veranlasst^ habe ich diesen Punkt in der Schrift besonders erörtert, die ich nächstens an Onkel Wilhelm werde gelangen lassen. Ob aber ein Dionäer*) einem Uranier unter Umständen Befriedigung gewähren könne, ohne zu sündigen, fragst Du? Diese Frage hat zunächst keinen Einfiuss auf das, was iui8

*) So bezeichnete Ulrichs normalsi'xaclle Personou.

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sündlich ist oder Dicht. Dennoch hatte auch ich mir diese Frage schon gestellt und sie in eben jeuer Schrift ganz- ausfuhrlich schon beantwortet. Ich glaube nämlich, unter Umständen ja, und fiihre auch die Gründe an, weshalb sich Römer I. hierauf nicht bezieht Römer I. setzt nämlich ausdrücklich voraus, dass die Befriedigung beiden Teilen widernatürlich sei, was bei der Befriedigung die ein Dionäer einem Uranier gewährt, ja nicht der Fall ist Es giebt auch uranische Ehen, d. i. Naturehen, ehe- ähnliche Liebesverhältnisse. Im alten Griechenland waren sie sehr verbreitet

Ob es Zwischenstufen giebt zwischen Uraniern und Dionäem? Femer ob die Männer in I. Moses 19, 4. 5. und Richter 19, 22. Uranier waren oder aber Dionäer mit Ausartung nach uranischer Seite hin? Endlich, ob allen Männern, wie Du meinst, in mehr oder minderem Grade, neben der geschlechtlichen Liebe zu Weibern, noch eine unnatürliche geschlechtliche Liebe zu Manne rn angeboren sei ?! Dies alles sind völlig müssige Fragen, wenn es überhaupt reine, nnTermischte Ura- nier giebt Dass es aber solche giebt^ wirst Du nicht bezweifeln können, sowie, dass ich einer davon bin. Uns gehen die etwaigen Zwischenstufen nichts an. Uebrigens selbst wenn es Zwischenstufen gäbe, so würden doch die ^prostituierten Männer in Berlin" nicht dazu gehören^ diese sind gewöhnliche Dionäer. Sie empfinden weder; Abneigung vor Weibern noch Liebe zu Männern.

Du meinst, eine uranische Neigung müsse im Keime bekämpft werden. Warum denn aber eigentlich? Ich sehe es nicht ein, halte es vielmehr umgekehrt gerade für Sünde, an Gottes Werk, durch Bekämpfung des- selben, sich zu vergreifen. Denn das Empfinden von Liebe ist gerade so gut ein Werk Gottes, wie mein Arm oder mein Bein, nur dass es ein geistiges Stück des Menschen ist, das Bein aber ein körperliches.

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Du antwortest^ weil die uranische Neigung eine ^verkehrte, unnatürliche oder sündliche" sei. Allein das Empfinden einer Neigung ist niemals sünd- lich, nur das sich-ihr-hingeben und das ins-Werk- setzen. Das ins Werk setzen der uranischen Neigung, aber soll ja erst deshalb sündlich sein, weil die uranische Neigung „verkehrt oder widernatürlich" sein soll..

Ich mache die merkwürdige Erfahrung an mir: je mehr Beweisgründe ich entdecke fiir mein System, je sicherer imd je klarer ich in demselben werde, um so mehr schmilzt alle meine frühere Bitterkeit dahin über die erfahrenen Unbilden.

Ich stelle jetzt umgekehrt die freundliehe Bitte an Dich, doch einmal zu versuchen, auf meinen Ideengang einzugehen. Ich sagte: „Wir sind geistig: Weib,* d. i. geschlechtlich, nämlich in der Richtung unserer ge- schlechtlichen Liebe. Wir enthalten übrigens in meh<r- i ach er Beziehung ein entschieden weibliches Element. Diese seltsame Merkwürdigkeit ist mir erst hier klar ge- worden, wo ich mehrere andere üranier kenn:n gelernt habe, und zwar durch Beobachtung an denselben. Wir sind gar nicht Männer im gewöhnlichen Be- griff. — Dies habe ich besonders in jener Schrift aus- gefiihrt Sind wir aber überall nicht Männer- im gewöhnlichen Begriff, so habt Ihr auch kein Recht, den Massstab gewöhnlicher Männer uns- anfzuzwängenl Dieser Massstab geht uns überall nichts an: so wenig der Massstab des Mannes giltig ist für das Weib. Wir bilden ein drittes Geschlecht. Der Mass- stab des einen Geschlechts hat dem anderen überall' nichts vorzuschreiben. Ob es noch ein viertes Ge- schlecht gebe? wie Gr. fragt, geht mich überall nichts an.

Die zwei Bücher, die Du und Karl U. nennen, kenne ich nicht. Ich möchte gern genau den. Titel wiss^n^ Ich«

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•Tneine das des Berliner Arztes und des Dr. Hyrtl in Wien. An welcher Stelle steht das in „eritis sicut Dens?*

Ich bitte dies zirkulieren zu lassen an: 1) Onkel Wil- Jbelm, 2) Wilhelm Ü., 3) Karl Ü., 4) Gr. und Louise, 5) an mich gefälligst zurück.

Ich bitte um vidit. Einer Beantwortung (ob- wohl sie willkommen sein Avtirde) bedarf es nicht. Ich -bitte nur um möglichst rasche Weitersendung.

Dein Karl Uh'ichs.

iFrankfurt, den 28. November 1862.

IL

An

Wilhelm H. Gr., Louise, Lude^vig, Ulricke, Onkel Ü. Tante Ü. Wilhelm Ü.

Zur gefälligen Zirkulation und möglichst raschen Hücksendung an mich mit Bitte um das vidit jedes der Adressaten. (Reihenfolge nach dortigem Ermessen«)

Meine Lieben I

Ich hoffe jetzt mit Grund: in kurzem wird es Licht •werden zwischen Euch, meinen nächsten und liebsten Verwandten, und mir.

Nach langem, sorgfältigen Nachdenken über mich .-flelbst, nach sorgfältiger Beobachtung anderer Uranier,

Jahrbocli fttr homowxoeUe Fonchiingeii. 4

so- nach dem Studium der alten Nachrichten über Griechen- lands und Roms Uranier^ endlich nachdem mir neuesten» (am 23. und 26. d. M.) von Seiten einer wissenschaftlichen Autorität sehr wichtige Mitteilungen zugegangen sind* über verschiedene ärztlich konstatierte Fälle von Herma- phroditismus: glaube ich jetzt einfacher, überzeugender- und unausweichbarer, als bisher, beweisen oder wenigstens- aufs höchste wahrscheinlich machen zu können:

Dass Uranismus allerdings angeboren ist, und' zwar nicht etwa in der Weise angeboren, wie «sündliche- Neigungen*, was Schwester I^. bisher verfochten hat, oder* wie ^Pyromanie", was Wilhelm verfochten (ich kann es- nicht leugnen auf eine ein wenig lieblose Art): sondern in* dem Maasse, dass flem Uranier eine bis in die Wurzeln- hinein weibliche Natar vom Mutterleibe an innewohnt,, dass er also überhaupt mit Unrecht ^Nfann genannt wird.. Es hat mich viel inneren Kampf gekostet, mich zu dieser Ueberzeugung zu erheben. Aber ich kann mich ihr nicht länger verschliessen. Der Uranier ist eine Spezies von Mannweib. Uranismus ist eine Anomalie der Natur,, ein Naturspiel, wie es deren in der Schöpfung tausende giebt: ich erinnere an die Ansätze zu weiblichen Brust- Warzen, den Brüsten der Männer und aller männlichen« Säugetiere, und an die Doppelnatur von Wallfisch und Delphin, welche Säugetiere in einem Fischkörj>er sind. Hranismus ist eine Spezies von Hermaphroditismus,, oder auch eine koordinierte Nebenform von ihm.

Uranismus und Hermaphroditismus sind durchaus nicht etwa Krankheitserscheinungen. Ebensogut wie Ihr, blühen Uranier und Hermaphroditen wie die- Rosen und sind gesund wie die Fische im Wasser.

Meinen Satz: Gott habe ausser !Mann und Weib auch noch Naturen neutrius sexus geschahen, leugnet Lndewigr weil in der Bibel nur stehe: „Und Gott schuf: ein Männlein und ein Fräulein."

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Sollte er hierauf beharren, so wird er auch leugnen müssen, Gott sei es, der die Hermaphroditen ge- schaffen habe : und diese müssen wohl dadurch entstanden sein, dass sie selber ihre Natur verlassen (umgeändert) haben (vgl. Römer I.): wie Ludewig und Gr. geradezu behaupten, dass auch die Uranier die Natur, die Gott ihnen gab, verlassen haben (umgeändert.)

Für das Vorhandensein der weiblichen Natur in den Uranieren habe ich neuerdings Beweismittel entdeckt, welche Ihr schwerlich imstande sein werdet, zu negieren. Bisher habt Ihr alle auf meine sämtlichen Mitteilungen durchaus garnichts gegeben, „weil sie nur Behauptungen seien", d. i. also Avohl , unwissentliche, auf Selbsttäuschung benihende, oder gar wissentliche Un- Wahrheiten." (Wilh. l^. hat sie zum Teil sogar für teuf- lischen Wahnsinn und schauerlichen Blödsinn erklärt.) Ob diese Behandlungsweise meiner Mitteilungen, auch meiner feierlich gegebenen Versicherungen, mir gegenüber, meiner Persönlichkeit nach, gerechtfertigt war? Ob Ihr nicht wenigstens etwas auf sie hättet geben sollen? Das will ich nicht weiter erörtern. Jedenfalls ist es mir eine Ge- nugthuung, einzelne, und zwar gerade meiner wichtigsten Mitteilungen jetzt stützen zu können auf das Zeugnis anderer Personen, lebender und toter, zum Teil wissen- schaftlicher, ärztlicher Autoritäte n, welche ihre Wahrnehmungen in medizinischen Schriften nieder- gelegt haben.

Ein Novum: Die weibliche Natur des Uraniers be- steht keineswegs bloss in der Richtung seiner ge- schlechtlichen Liebe zu Männern und seines geschlecht- lichen Abscheues vor Weibern. Ihm ist vielmehr ausserdem auch noch ein sogen, wiiblicher Habitus eigen, von Kindesbeinen an, der sich dokumentiert in Hang zu mädchenhaften Beschäftigungen, in Scheu vor den Beschäftigungen, Spielen, Raufereien, Schneeball-

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werfen der Knaben, in Manieren, in Gesten, in einer ge- wissen Weichheit des Charakters etc.*) Diesen weiblichen Habitus habe ich an mir schon längst wahrgenom- men, ihn auch Dezember 1854 in Cassel Gr. mitgeteilt, als etwas mir auffallendes, was wohl mit meiner Natur zusanmienhängen möge. Weil Gr. mir diesen Ge- danken ausredete, so Hess ich ihn fallen.

Erst kürzlich habe ich ihn wieder aufgegriffen: wei ich nämlich den weiblichen Habitus merkwürdiger Weise bei allen Uraniem, die ich beobachtete, sich Aviederholen sehe, und femer weil, wie ich jetzt sehe, auch die Medi- ziner beim eigentlichen Hermaphroditismus wesentliches Gewicht auf ihn legen.

Wie oft klagte meine liebe Mutter: ,Du bist nicht so wie andere Jungen!" Wie oft warnte sie mich: „Sonst wirst Du ein Sonderling." Alles Animieren, Zwingen etc. brachte das Knabenmässige, das einmal nicht in mir war, nicht in mich hinein. Ich war eben schon ein Sonder- ling, nämlich von Natur. Dieser meiner weiblichen Natur wegen bin ich schon als Knabe manchen bitteren Qualen unverschuldet, ausgesetzt gewesen.

So glaube ich meinen Wunsch „des mihi, ubi sto!* denn endlich erföUt zu sehen, endlich festen Boden unter meinen Füssen gewonnen zu haben.

Die Moralvorschrifl in Kömer I bezieht sich, ihren klaren Worten nach, ausdrücklich nur auf Männer, die ihre Natur verlassen haben. Selbst Ludewig und Wilhelm U. werden dies nicht länger leugnen können, wenn sie Gott durch Wahrheit die Ehre geben wollen. Gr. hat indirekt es schon zugestanden. Sie bezieht sich also nicht auf Halbmänner, auf uranische Hermaphroditen,

*) Hier hat einer der Adresiaten an den Rand geschrieben: Einen solchen weiblichen habitns glaobo ich an Karl allerdings stets wahrgenommen za haben.

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welche ihrem geschlechtlichen Liebestriebe nach überall nicht Männer sind, sondern Weiber: Weiber in männlich gestalteten Körpern.

Hiernach wird es wahrscheinlich ein nie zu sühnen- des Unrecht sein, wenn die Majorität noch länger ihre Uebermacht dazu missbrauchen wird, an die Uranier zwangsweiseden Massstab der Männer anzulegen, und zu diesem Zweck noch länger einen wahrhaft teuf- lischen Missbrauch zu treiben einerseits mit den heiligsten Gegenständen der Religion (z. B. „die Uranier hätten keinen Teil an Christo" wie Wilhelm U. meinte), anderer- seitü mit dem Arm der weltlichen Gerechtigkeit, welche ja doch Gottes und nicht des Teufels Dienerin sein soll.

Auf Grund eines anderen, beklagenswerten Irrtums der Majorität, und ebenfalls bona fide, ward ein ähnlicher Missbrauch mit der weltlichen Gerechtigkeit einst den Hexen gegenüber getrieben. Meines Erachtens gehört CS zu den tiefsten und schwierigsten Problemen: wie Gott die bona-fide- Verfolgungen der Hexen und Uranier so viele Jahrhunderte hindurch in seiner Gerechtigkeit habe zulassen können? Fast sollte ich an einen persönlichen Teufel glauben, der zu solchem Zweck die Augen der Majorität durch ein satanisches Blendwerk absichtlich geblendet habe.

Die uranischen Hermaphroditen sind keine Eu- nuchen. Ihnen so gut, wie Euch, gab Gott den ge- schlechtlichen Liebestrieb; ihnen so gut, wie Euch, gab er damit auch das Recht, ihn zu befriedigen. Allen Menschen gab er dieses Recht, vorausgesetzt, dass die Befriedigung auf dem W^ege erfolge, den die Natur dem Individuum vorgezeichnet hat. Keinen Menschen hat er verdammt zu unbedingter lebenslänglicher Befrie- digung, d. i. niemanden hat er lebenslang dazu verdammt, dass die Befriedigung unter allen Umständen ihm Sünde sei. Das Gegenteil steht mit klaren Worten auch in der

Bibel: ^nubere melius, quam uri**; „si se non contiueant, nubant''. Hier hält mir Gr. das Beispiel Tante U. ent- gegen und ähnliehe Fälle der Nichtverheiratung. Ich er- widere: Es handelt sich nicht um irgend welche Gelegen- heit oder faktische Möglichkeit, z. B. einen Freier zu finden, sondern um: „erlaubt oder sündlich." Sünd- lich aber wäre es Tante Ü. niemals gewesen zu hei- raten.

Unter welchen Umständen dem uranischen Her- maphroditen die Befriedigung erlaubt sei ? Und wie weit die Pfliclit gehe, seine Triebe zu zügeln? ist eine Frage fiir sich, über die ich gern bereit bin, mich auf eine Er- örterung einzulassen. Ich leugne ja nur: die Befrie- digung sei ihm unbedingt unerlaubt.

Das übrigens setze ich in dieser Beziehung schon jetzt hinzu, dass jedenfalls nicht etwa die Ehe die Vor- bedingung dieses Erlaubtseins sein kann, wenigstens nicht die Ehe mit einem Frauenzimmer, weil solche Ehe ihm absolut naturwidrig sein würde. Aber auch nicht etwa die Ehe mit einem Dionäer, wenigstens nicht die kirchlich oder staatlich sanktionierte Ehe mit ihm, weil es keinen Priester giebt, der solche Ehe einsegne, und keinen Zivilstandsbeamten, der sie in seine Listen ein- zeichne.

Habe ich 1856 von der Möglichkeit, eine Ehe ein- zugehen, geredet, habe ich damit nicht eine Liebes-Ehe gemeint, sondern eine kalte Vernunft -Ehe. Mit dem Gedanken an eine solche habe ich mich hin und wieder getragen.

Das Angeboren sein behaupte ich keineswegs er.st seit dem vorigen Jahre. Schon 1854 zur Zeit unserer Erörterungen zwischen Hildesheim und Hannover, beab- sichtigte ich gelegentlich auch diesen Punkt zu erwähnen. Damals handelte es sich übrigens, von meiner Seite wenigstens, hauptsächlich nur um konventionelles Er-

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laubtsein, nicht um moralisches. Damals 20g ich auch Doch nicht so weittragende Konsequenzen daraus, als jetzt. Hätten nach meinem Dienstaustritt jene Erörter- 'ungen sich erneut, so würde ich damals jedoch jedenfalls 4ie Erwähnmig gemacht haben.

Onkel Wilhelm meint, durch die Uranier werde 'Gottes Ordnung in der menschlichen Gesellschaft geiähr- ^et und giebt zu verstehen, darum müsse man sie in Ge- fängnisse oder Irrenhäuser stecken.

Ich erwidere: Durch sie wird doch nur diejenige menschliche Gesellschaft alteriert und modifiziert, welche :ausschliesslich dionäisch konstruiert ist. Die •dionäische Majorität aber hat gar kein Recht, die mensch- liche Gesellschaft ausschliesslich dionäisch zu konstruiren. Solche Konstruktion derselben ist vielmehr nur empören- der Missbrauch: da wir in der menschlichen Gesell- schaft ebenso existenzberechtigt sind, als Ihr.

Ob Euch vor Hermaphroditen, die doch Gottes Werk sind, graut? weiss ich nicht. Ich gebe aber anheim, zu bedenken, dass Euch dann auch vor Schnecken, Austern und unzähligen anderen Geschöpfen Gottes ein unheim- liches Gefühl ankommen muss, da diese sämtlich Herma- phroditen sind.

Graut Euch vor Hermaphroditen, so kann ich übrigens nichts dagegen haben, bitte aber, dann doch wenigstens einsehen zu wollen, dass zwischen solchem Grauen und dem Grauen vor einer „gräulichen Sünde" (der von Ludewig beliebte Ausdruck) denn doch ein himmelweiter Unterschied ist.

Dies zu Eurer vorläufigen Notiz. Die ausflLhrliche {noch nicht ganz ausgearbeitete) Beweisführung gedachte ich im Manuscript Onkel Wilhelm und Gr. mitzuteilen. Zur Zeitersparnis und wegen der Verlustgefahr gebe ich •diesen Gedanken auf, beabsichtige vielmehr, dieselbe als

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Monographie im Druck erscheinen zu lassen^ etwa unter dem Tit^l: »Das Oeschlecht der uranischen Her- maphroditen^ d. i. der männerliebenden Halb- männer.*

Euer Rat über die Art und Weise der VeröflTent- lichung, Anonymität dabei etc. oder überhaupt gegen die völlige oder gegen die selbstständige Veröffentlichung' wird mir wiUkommen sein.

Ihr könnt denken^ dass ich über den gewonnenen^ festen Boden sehr erfreut bin, sowie über die Hofihung^ endlich werde es Licht zwischen uns.

Euer

Karl Ulrichs;

NB. Nachschriften der Adressaten:

Eine Verhandlung des jedenfalls unerquicklicheD< Gegenstandes nun gar vor dem Publikum würde mir widerwärtig sein^ und wie ich meine, auch Karls Interesse eher gefährden als fördern. U.

Das ist auch meine Ueberzeugung. Der neue Beweiss^ dessen Führung abzuwarten wäre, würde in der Beurteilung der Sache nichts ändern. Wenn es so geartete Menschei^ giebt, so müssen sie eine Gesellchaft für sich bilden.

Hannover, 15. Dezember 1862. W. Ü.

Ich kann nicht beurteilen, inwiefern Deine Ausführ- ungen im obigen gegründet sind, aber es betrübt mich,, dass Du nicht ablassest^ lieber Karl, etwas zu entschul- digen, was nach meiner Ueberzeugung nicht zu entschul- digen ist Tante und Karl grüssen. Ich danke auch für die neulich gesandte Schrift: Grossdeutsches Programm. In treuer Liebe

Gr. W. den 3. Januar 1863.

Dein

alter Onkel U.

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Auch diese Auseinandersetzung, die ich noch geleseni habe, hat nicht vermocht, meine oft wiederholte Ansicht der Sache zu ändern. Die Sache zu veröffentlichen, dürfte* auch nach meiner Ansicht nicht geraten sein.

Kl. Gr. den 6. Januar 1863. Ludewig.

Ich muss entschieden von der Veröffentlichung der letzterwähnten Schrift abraten und bitte, mich mit allen diese Sache betreffenden Schriften zu verschonen. Ick gebe den Kampf als hofinungslos auf und bitte Gott den. Herrn, zu bewirken, was den Menschen nicht gelingen» zu sollen scheint.

D. den 21. Januar 1863. Gr.

Frankfurt, den 12. Dezember 1862. III

Lieber Onkel I

Dein Urteil willst Du, so sagt Dein freundlicher Brief vom 6. d. AI., bis zu den expromittierten Beweisen suspendiren.

Ich möchte indess rücksichtlich der Beweislast folgendes geltend machen: Dieselbe liegt gar nicht uns ob, sondern Euch. Beweise die Majorität^ die uns ver- folgt, doch erst einmal ihren Satz, den Satz, von dem sie stets so ohne weiteres ausgeht: „Wessen Geschlechts- organe männlich gestaltet sind, dem ist ge- schlechtliche Liebe zum weiblichen Geschlecht angeboren."

Dass dieser Satz, in sehr vielen Fällen zutreffe, in Deutschland z. B., wenigstens heut zu Tage, bei weitem in den meisten, gebe ich sehr gern zu. Allein ^arum handelt es sich ja nicht. Es handelt sich darum: „ob dieser Satz in allen Fällen zutreffe?" Und hier gilt mein beweisloses Nein! genau soviel, als Euer beweisloses Ja!

Ihr habt gar kein Becht, die Beweislast uns aufzu- bürden und nachteilige Präjudice zu knüpfen an die etwaige Verfehlung des Beweises des Nein. Hiergegen muss ich im Namen der Gerechtigkeit ausdrücklich pro- testieren. Nachteiliges Präjudice gegen uns auszusprechen namentlich das Präjudice der Widernatürlichkeit <mit seinen mörderischen Konsequenzen, dazu würdet Ihr

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erst dann berechtigt sein, wenn Ihr den Beweis des Ja! •erbracht haben würdet.

Wie wollt Ihr dieses Ja! beweisen? Dieser Beweis ist meiner festen Ueberzeugung nach, ein unmöglicher. Euch selbst wird er wenigstens in höchstem Grade als ein schwieriger erscheinen.

In ähnlicher Weise schwierig ist nun auch die Auf- gabe, der ich mich unterzogen habe, d. i. der Beweis des Nein. Nach dem Vorstehenden thue ich schon ein üb- riges, wenn ich für mein Nein nur eine Reihe gewicht- voller Wahrscheinlichkeitsgründe beibringe. Hier eine Reihe von Wahrscheinlichkeitsgründen.

I. Stücke der geschlechtlichen Naturanlage des Mannes sind: 1) männliche Gestaltung der Geschlechts- organe, 2) Brustlosigkeit, 3) der sogen. Adamsapfel 4) männ- licher Körperbau im allgemeinen, &) Bart, 6) tiefe männ- liche Stimme, 7) männlicher Habitus in Manieren, Geberden und Bewegungen, 8) männlicher Charakter und männliche Neigungen zu Beschäftigung, Spiel pp., 9) Richtung des geschlechtlichen Liebestriebes auf Weiber.

Stücke der geschlechtlichen Naturanlage des Weibes sind: 1. 1) weibliche Gestaltung der Geschlechtsorgane, 2. 2) Brüste, 3. 3) mangelnder Adamsapfel, 4. 4) weib- licher Körperbau im allgemeinen, 5. 5) Bartlosigkeit, 6. o) helle weibliche Stimme u. s. w. (umgekehrt).

Sehen wir aber, dass dife Natur neben Stück 1. oft nicht die sämtlichen übrigen Stücke 2 ^9 erteilt^ sondern z. B. 6. 6. statt (); 7. 7. statt 7; 8. 8. statt 8, so ist die Wahrscheinlichkeit Eures Satzes erschüttert: „dass sie neben 1. stets 9, niemals aber 9. 9. erteile."

II. Diese Wahrscheinlichkeit wird ferner erschüttert durch das Beispiel der Hermaphroditen, indem dieses Beispiel den schlagenden Beweis liefert, dass die Richtung •des geschlechtlichen Liebes triebes auf Männer oder aber auf Weiber vollkommen unabhängig ist von der

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(weiblichen oder aber mäDnlichen) Struktur der Ge- schlechtsorgane^ dass dieNatur in der Erteilung der Richtung des Liebestriebes sich nicht bindet an die Struktur der Geschlechtsorgane.

Wegen ihres Gemisches von Teilen der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane müssten die Zwitter ja sonst auch zweierlei Liebestriebe haben. Sie haben aber nur einen einzigen, und zwar sehr oft gerade denjenigen^ welcher den nicht vorwaltenden, den zurückstehenden Stücken der Geschlechtsorgane entspricht. Seltsam! bei den Zwittern scheint dieser Gegensatz zwischen O rgan und Trieb sogar durchgängig der Fall zu sein, und zwar sowohl bei den vorwiegend männlich, als bei den vorwiegend weiblich gestalteten Zwittern.

UL Sodann ist ja doch die Thatsache nicht zu be- zweifeln, dass in Tausenden und aber Tausenden aller Völker alt^r und neuer Zeit neben 1. nicht 9, sondern 0. 9. nun einmal vorhanden ist, und zwar nicht eine oberflächliche, gemischte oder verzerrte, sondern eine innige, reine, wahre und tiefe Iviebe, welche auch ebenso zart und sehnsuchtsvoll und ebenso aufopferungsfähig ist, als die regelmässige, also w^esentliche Merkmale ihrer Natürlichkeit an sich trägt; zumal auch die betr. Indi- viduen körperlich und geistig vollkommen gesund sind.

Fragt jeden Uranier: und er wird ganz genau ins Einzelne zu erzählen wissen, welchem Geschlecht gegen- über sich die Sehnsucht dieser Liebe vom ersten Eintritt seiner Mannbarkeit an geäussert habe; zu erzählen wissen,, dass er niemals zu Mädchen Liebreiz empfunden habe;: femer, dass bei nächtlichen Pollutionen der Traum ihm stets männliche, niemals weibliche Bilder vorgegaukelt habe.

Jeder Uranier, den ich hiernach gefragt (etwa 6 Ura- nier) stimmt hierin durchaus überein, und alle übrigen werden vermutlich ebenfalls hierin übereinstimmen. Bei den Traumbildern namentlich ist Selbsttäuschung undenk-

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bar. Diese Uranier alle aber für Lügner zu erklären, scheint mir doch einigermassen gewagt.

Dass den einzelnen Uranier schon in frühester Jugend der Anblick schöner junger Männer angezogen hat, wird einem aufmerksamen Beobachter übrigens auch gar nicht entgangen sein; ebensow^enig wie, dass der Anblick blühen- der Mädchen, der anderen Jünglingen unwiderstehlich war, ihn vollkonmien kalt liess ; femer dass schon in der Periode seiner Impubertät sein Charakter, seine Neigungen zu Beschäftigung, Spiel pp. und sein Habitus in Manieren, Geberden und Bewegungen in vielen Stücken nicht männ- lich, sondern weiblich waren.

IV. Endlich ist es doch im höchsten Grade unwahrscheinlich, dass diese Tausende ihre Natur, wie sie dieselbe aus Schöpfers Hand empfangen haben, selber umgeändert haben sollten, dass sie durch eigene Willenskraft infolge eigenen Entschlusses imstande ge- wesen sein sollten, eine nicht vorhandene innige Liebessehnsucht zu Männern in sich zu erzeugen, ja den vorhandenen Horror vor geschlechtlichen Berührungen mit Männern in Liebessehnsucht umzudrehen! Ich wüsste in der That nicht einmal: wie wir dies Kunststück anfangen sollten, zumal in einem Alter von 13 14 Jahren und in einer Umgebung, in welcher dem jungen Manne die Liebe zum weiblichen Geschlecht förmlich anerzogen und eingetrichtert wird und in welcher er von Liebe eines Mannes zu Männern auch nicht eine Silbe gehört hat.

Wem die Natur nicht die Stücke der geschlecht- lichen Naturanlage 1 9 incl. gab, oder aber 1. 1. 9. 9. incl., bei wem sie vielmehr mischungsweise mit der Austeilung jener Stücke verftihr, den nenne ich Herma- phrodit im weiteren Sinne: so nenne ich also auch denjenigen, dem sie zugleich 1 und 9. 9. gab.

Ich wiederhole, dass ich mich auf votstehende Gründe nur Dionäern und' Weibern gegenüber stütze, nicht mir

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selbst gegenüber, oder anderen Uraniern gegenüber. Jeder Uranier seinerseits bedarf ihrer nicht. Er braucht nur in sich selbst hineinzuschauen, um klar und zweifellos zu finden, dass ihm die Liebe zu Männern angeboren sei und dass er seine Natur, wie er sie aus Schöpfers Hand empfing, ungeändert gelassen habe.

Zu den Konsequenzen, die ich aus dem Angeboren- sein der uranischen Liebe ziehe, also dem moralischen und socialen Erlaubtsein ihrer Befriedigung^ trage ich meinem Zirkular vom 28. November 1862 nach :

Die Vorbedingung dieses Erlaubtseins kann nicht die formelle Ehe sein, d. i. die kirchlich oder staatlich sanktionierte: weder die mit einem Frauenzimmer, weil solche Ehe dem Uranier absolut naturwidrig sein würde. Aber auch nicht die formelle Ehe mit dem von ihm ge- liebten Dionäer, weil für das Liebesbündnis zwischen Uranier und Dionäer das Institut der formellen Ehe überall nicht eingesetzt worden ist, sondern nur für das Liebesbündnis zwischen Mann und Weib. Für sie gilt also noch unverändert der Naturzustand, welcher die formelle Ehe nicht kennt: gerade wie auch für die Liebe zwischen Mann und Weib noch heute der Naturzustand unverändert fortgelten würde, wenn für sie jenes positive Institut niemals eingesetzt worden wäre; oder wie für sie derselbe da sofort wieder eintreten würde, wo es an Priester und ZivUstandesbeamten absolut fehlt, z. B. auf einer wüsten Insel, auf die zwei Liebende, Mann und Mädchen, verschlagen sind.

Auf die Giltigkeit des Naturzustandes für die Uranier führt meines Erachten» die eiserne Konsequenz.

Naturzustand übrigens ist keineswegs gleichbedeutend mit Venus vülgivaga. Zwischen formeller Ehe und Venus vulgivaga liegen mehrere Stücke des Naturzustandes noch in der Mitte, z. B. die Naturehe, d. i. ein eheähnliches

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dauerndes Liebesbündnis, wie wir es bei den griechischen« Uraniem vielfach finden; aber auch noch andere Stücke..

Für I. und II. (s. oben) bin ich imstande, eine Reihe von Belegen beizubringen. Wünschest Du es, so werde ich es thun. Andere Beweismittel besitze ich zur Zeit nicht.

Ich bitte diesen Brief mir demnächst gefällig wieder zurückzusenden. Einen Wunsch, ihn zirkulieren zulassen,, spreche ich nicht aus.

Du wderrätßt der Veröffentlichung durch den Druck. Es ist mir wenigstens lieb, die Gründe Deines Rates kennen zu lernen. Ich muss sie anerkennen als richtig, zweifle aber, ob die gegenüberstehenden Gründe nicht überwiegen. Ich glaube nämlich die Verüffetlnichung meinen armen, nach meinem Standpunkt schuldlos ver- folgten Schicksalsgenossen schuldig zu sein. Mehrere derselben, denen ich meine Idee mitgeteilt, halten die Ver- öffentlichung für aufs allerdringendste notwendig. Auch drängt es mich meinerseits, endlich einmal offen i mit einer Rechtfertigung meiner selbst hervorzutreten gegenüber al? den Demütigungen, die man mir bisher auf- erlegt hat und denen ich irgend etwas anderes nicht ent- gegenzusetzen weiss. Uebrigens bin ich zunächst noch,, etwa für 2 3 Monate, mit anderen Arbeiten beschäftigt imd möglicherweise andre ich noch meine Idee auf irgend, eine Weise.

Dein gehorsamer Neffe

Karl Ulrichs,

Reuterweg. .

Frankfurt, den 23. Dezember 1862.

IV.

Lieber OnkeL

Mich zu rechtfertigen, und zwar vollständig zu recht- *fertigen, ist mir jetzt geradezu Lebensaufgabe. Daher •der Eifer erklärlich, mit dem ich nach solchen Beweis- mitteln forsche, die flir Euren Standpunkt mindestens »die Wahrscheinlichkeit des Angeborenseins der uranischen Neigung beweisen. Hier noch einige solcher Wahrschein- lichkeitsgründe. Das Eingehen in sehr geschlechtliche Einzelheiten ist dabei unvermeidlich.

I. Gejschlechtlicher Dualismus des menschlichen

Individuums.

A. Dem männlichen Geschlecht gibt die Natur Tieben dem ausgebildeten männlichen Organen unaus- gebildete weibliche Organe: nämlich die nicht zurEnt- wickelung gelangten weiblichen Brustwarzen und Milchdrüsen.

B. Ebenso gibt sie dem weiblichen Geschlecht neben den ausgebildeten weiblichen Organen auch ein unausgebildetes männliches Organ: die Clitoris. Die 'Clitoris ist nämlich meines Erachtens in der That nichts anderes, als ein nicht zur Entwickelung gelangtes mem- *brum virile. Diese Behauptung wird schlagend bewiesen

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•durch das Beispiel einer grossen Reihe von Zwittern. . Sämtliche, oder doch fast sämtliche Zwitter sind begabt mit einer Mittelform zwischen dem ausgebildeten membnim der Männer und der gewöhnlichen Clitoris der Weiber. Zwischen diesen beiden Endgestaltungen wechselt diese Mittelform der Zwitter in allen möglichen Variationen.

Wie ich in medizinischen Büchern lese, hat die ge- wöhnliche Clitoris des weiblichen Geschlechts Eichel, Hals nnd Präputium. In diesen Punkten stimmt sie also mit dem membrum virile überein.

Sie weicht von ihm ab:

1) Durch die Zurückgebliebenheit der Ausdehnung. Aehnlicher Abstand \^ie die männlichen Brüste von den weiblichen.

2) Dadurch, dass die Clitoris in der Regel nicht «reotionsfähig ist. (Anmerkg. des Herausgebers: Hier ist von Ulrichs Hand später hinzugefügt: Die Clitoris ist «rectionsrähig.)

3) Dadurch, dass durch das membrum virile die Harnröhre hindurchläuft, durch die Clitoris nicht.

In diesen drei Punkten aber finden sich bei den Zwittern gerade die erwähnten Uebergangsformen.

ad. 1) Die Ausdehnung steht etwa in der Mitte. So z. B. bei dem Münster'schen Zwitter, einem sogen, männlichen Zwitter, männlich genannt^ weil ihm uterus feklt und er Testikeln hat. (Ihn schildert in Caspers Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin, Band X. 1856 Dr. Tourtual.) Ebenso bei dem Prager Zwitter, einem sogen, weiblichen Zwitter, weiblich genannt, weil ihm Testikeln fehlen, er dagegen einen uterus hat (Ihn schil- dert Prager Yierteljahresschrift für prakt Heilkunde Jahrg. Xn. 1855. Band L)

ad. 2) Bei den Zwittern ist das fragliche Glied meist^ vielleicht stets, allerdings erectionsfähig. Mitunter ist dies auch bei gewöhnlichen Weibern der Fall.

Jahiboch für homosexuelle ForBchongen. 5

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ad. 3) Bei den Zwittern geht durch daa fragliche Glied bald die Harnröhre hindurch, bald nicht. Letzteren Falles mündet sie, ganz oder doch fast^ ganz wie bei gewöhnlichen Weibern, in einer Körperöflhung, welche sich unterhalb des fraglichen Gliedes befindet. Solche Körperöfinung finden wir sowohl bei dem er- wähnten sogen, männlichen Münster'schen Zwitter, als auch bei einem gewissen Berliner Zwitter, mit dem Bei- namen , Mathilde", welchen man aus den gleichen Gründen^ wie den Münsterschen, etwa einen männlichen nennen mag.

Bei dem Berliner Zwitter nun geht die Harnröhre hindurch, ganz wie bei gewöhnlichen Männern und mündet nicht in die Oefihung: bei dem Münster'schen geht sie nicht hindurch, sondern mündet in diese Oefihung.

Aehnlicher Mittelformen kommen noch andere vor. An einem Manne, der sonst nichts abweichendes an sich hatte, mündete die Harnröhre nicht am Ende des mem- brum virile, sondern schon zu ^/4 der Länge desselben. Das Ende war einigermassen verbildet.

Die gewöhnliche Clitoris des weiblichen Geschlechts kann hienach nichts anderes sein, als ein nicht zur Ent- wickelung gelangtes membrum virile.

C. In gewisser Hinsicht ist also jeder Mensch, Mann sowohl wie Weib, ein Zwitter.

Schlussziehung. Wenn die Natur aber neben männlichen Organen sogar weibliche Organe giebt und neben weiblichen Organen sogar männliche Organe: warum sollte es dann undenkbar sein, daes sie neben männlichen Organen mitunter auch weibliche Triebe gebe?

D. Am männlichen Embryo, namentlich an dem der ersten Monate, sind die Geschlechtsorgane von denen des weiblichen Embrjo fast gar nicht zu unterscheiden. Mem- brum virile und Clitoris unterscheiden sich dann noch gar nicht oder fast gar nioht,r>voii einander. Brustwarzen

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und Brustdrüsen unterscheiden sich beim männlichen und beim weiblichen Embryo geradezu gar nicht von einander. Hienach nimmt man an, dass:

a) in jedem Embryo ein doppelter geschlecht- licher Keim vorhanden sei, ein Keim der Virilität und neben ihm ein Keim der Muli ebri tat, dass sich aber

ß) nur der eine Keim entwickle, während der andere nicht zur Entwicklung gelange.

Diese Annahme des Satzes a wird um so wahrschein- licher, wenn wir uns in der Schöpfung sonst umschauen^ Hier finden wir, dass bei der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Pflanzen-Gattungen in jedem einzelnen Pflanzenindividuum männliches und weibliches Element neben einander nicht nur im Keim vorhanden ist, sondern dass es neben einander auch zur vollständigen Entwick- lung kommt. Dasselbe finden wir auch im Tierreich, z.B. bei den Schnecken. Jede einzelne Schnecke trägt den geschlechtlichen Dualismus nicht nur im Keim in sich, sondern in einer jeden gelangt auch die Virilität und zu- gleich auch die Muliebrität zur vollständigen Entwicklung^ so dass zwei Schnecken sich gegenseitig begatten und gegenseitig befruchten.

E. Dass aber der Satz ß nur die Regel sei, dass hievon vielmehr auch Ausnahmen vorkommen, beweisen eben die Zwitter, bei denen stückweis beide Keime neben einander körperlich zu einer gewissen Ent- wicklung gelangen.

F. Warum sollte es nun undenkbar sein, dass in einzelnen Individuen die Natur in ihrer Mannigfaltigkeit noch anders zu Werke gehe, dass sie körperlich den männlichen Keim zur Entwicklung gelangen lasse> körperlich den weiblichen Keim nicht zur Entwicklung gelangen lasse, geistig dagegen umgekehrt den männ- lichen Keim nicht zur Entwicklung gelangen lasse, geistig vielmehr den weiblichen Keim in allen seinen

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KichtuDgen zur Entwicklung gelangen lasse? Dass sie also in Weichheit des Charakters, in Neigungen zu Be- schäftigungen pp., in Manieren und vor allem in der Bichtung des geschlechtlichen Liebestriebes zu Männern, den Keim der Muliebrität zur Entwicklung gelangen lasse? d. i. dass sie Uranier schaffe?

G. Die Thatsache würde also lediglich diese sein eine Thatsache, welche meines Erachtens keineswegs so- gar absonderlich sein würde:

Der geschlechtliche Dualismus, welcher aus- nahmslos in jedem menschlichen Individuum im Keim vorhanden ist, kommt in Zwittern und Uraniern nur in höherem Grade zum Ausdruck, als im gewöhnlichen Mann und im gewöhnlichen Weibe. Im Uranier kommt er ferner nur in einer anderen Weise zum Ausdruck, als im Zwitter.

II. Weiblicher ('harakter der Uranier.

In Konsequenz Eurer Theorie müsst Ihr zu uns auch sagen: «Euren von Natur männlichen Charakter, Eure von Natur männlichen Neigungen in Beschäftigungen, Spiel, Umgang, Eure von Natur männlichen Manieren, Geberden und Bewegungen habt Ihr selber naturwidrig umgeändert. '^ Dies aber zu behaupten, wäre doch ge- wiss gewagt, da sich in Uraniem, schon wenn sie sechs- bis achtjährige Knaben sind und nicht etwa unter Mädchen aufwachsen, in jenen Stücken ein scharf ausgeprägtes, weiches, weibliches Element an den Tag legt, so dass man sich offenbar gez\mngen sieht, in diesenStücken das weibliche Element anzuerkennen als ein angeborenes.

Dann aber sehe ich in der That einen vernünftigen Grund nicht mehr ein, weshalb Ihr Euch noch länger auflehnen wollt gegen unsere feierliche Versicherung, dass die Richtung unseres geschlechtlichen Liebestriebes auf

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Männer schon sofort mit dem Erwachen dieses Triebes selber in vollster Entschiedenheit diesem Triebe angeklebt habe, dass also diese Richtung des Triebes uns angeboren, d. i. von der Natur uns gegeben sei.

III. Zwei Autoritäten, beide Dionäer.

1. Heinse , Begebenheiten des Eucolp* 1777 oder 1778 (Uebörsetzung des Satyricon des Petronius) erkennt in der Vorrede an, es müsse wohl die Natur sein, welche den griechischen und römischen Uraniem die Neigung zu Männern eingepflanzt habe. Der Mensch sei anmassend, wolle er seine Mutter (die Natur) meistern, d. i. dieses Einpflanzen tadeln.

2. Arthur Schopenhauer, der ziemlich berühmte, kürzlich verstorbene Philosoph, (»Die Welt als Wille und Vorstellung" 3. Aufl. Band IL 1859. S. 641 folg.) sagt: »Alle grausamen Verfolgungen, auch die fürchterlichsten, hätten nicht vermocht, diese Neigung auszurotten." (Welch teuflische Gerechtigkeitspflege ! Mit der Verfolgung ohne weiteres beginnen und es dem Zufall anheim stellen, später aufzudecken, ob die Verfolgung Grund habe oder nicht! Dasselbe Prinzip herrscht noch heute! Auch sind die Martern, mit denen man verfolgt, materiell noch keineswegs sehr gemildert worden. Fast alle Jahre treibt Ihr durch Eure Verfolgung Uranier zur Selbstent- leibung!) flSie müsse wohl tief begründet sein in der Natiur des Menschengeschlechts." Er führt dabei an, was auch ich (vor einem Jahr) angeführt habe : „Naturam furca expellas, tamen usque redibit.* Ihn führt zu dieser Meinung auch wohl die ihm sehr auffallende Thatsache der enormen Verbreitung dieser Neigung, namentlich über nicht-europäische Völker und ihres Vorkommens durch alle Jahrhunderte.

Wie (Euch unangeahnt) weit sie selbst in Deutsch-

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land verbreitet sei, darüber habe ich früher Mitteilung gemacht. Nach später mir gewordenen Angaben habe ich damals wahrscheinlich noch viel zu tief gegriffen. Annäherungsweise kann ich statistische Gründe beibringen. Schopenhauer ist ein durchaus redlicher Beobachter! der sein Urteil durch vorgefasste Meinungen nicht be- stehen lässt.

Euer

Karl Ulrichs.

Bitte um demnächstige Bückgabe. Lieb wäre es mir, wenn Du Stellen, die Dir wichtig scheinen, mit roter Tinte entweder unterstreichen oder am Bande anstreichen wolltest.

Zar

Charakteristik des Rupfertums.

Von Ludwig Frey.

Als Johann Gottfried Herder sich einen Lebens- "beruf wählte^ ergriff er das Studium der Medizin und wandte sich demselben mit heller Begeisterung und mit •der ihm eigenen Liebe für das Wohl der Menschheit zu. Er war entschlossen, sich um keinen Preis von dem vor- gesteckten Ziele abwendig machen zu lassen. Als er aber •das erste Mal vor den Seziertisch trat; und der erste Kadaver mit seinem grauenerregenden Anblick vor ihm lag, da bemächtigte sich seiner ein solches Gefühl des Abscheus und Ekels, dass er nicht nur die Anatomie, sondern auch das Studimn der Medizin verliess und sich Jenen Aufgaben zuwandte, die seinen Namen berühmt machten.

Aehnlich ergeht es Jenem, der aus Mitleid für eine unglückliche Menschenklasse und in der Absicht^ zu retten, was zu retten ist, sich an das Studium des Konträr- •Sexualismus macht.

Nicht als ob der Konträrsexuale selbst diesen pein- lichen Eindruck hervorrufen müsste. Im Gegenteil, bei

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einer vorurteilslosen Prüfung entdeckt der Forscher bald Züge in demselben^ die er^ dank den über Konträrsezualis- mus herrschenden Vorurteilen^ bei ihm gar nicht gesucht hätte. Was den Forscher abstösst, ist vielmehr das Elend der sozialen Verhältnisse^ in welchem der Konträrsexuale schmachtet, trotzdem die Wissenschaft dessen natürliche und moralische Existenzberechtigung bereits hinreichend nachgewiesen hat Insbesondere ist es das Kupfer tu m^ aus welchem dem Menschenfreund so widerwärtige, so namenlos verstimmende, so allen moralischen Untergrunds entbehrende Erscheinungen entgegentreten, dass der menschenfreundlichste Forscher sich, sobald er diese kennen gelernt, entschliesst, das ganze Gebiet zu meiden und lieber die Konträrsexualen ihrem Schicksale zu über- lassen, als durch die Kenntnis desselben den Glauben an die fortschreitende Zivilisation und an die als Parole aus- gegebene Menschlichkeit zu verlieren.

Eine solche Empfindung überkam auch mich, als ich an das Studium des Konträrsexualismus und seine sozialen Verhältnisse ging. Ich lernte die Nachtseiten des Rupfer- tums kennen und wurde von einem derartigen Grauen erfasst, dass ich die ganze Sache hätte auf sich beruhen lassen, auch wenn mir nicht durch die beständige Wieder- kehr von Erpressungsfällen, über welche die Zeitungen berichteten, das Nutzlose eines Rettungsversuches vor Augen getreten wäre. Da brachten die Blätter einer deutschen Grossstadt die Meldung, dass ein hochachtbarer^ intelligenter und moralisch unantastbarer Mann durch zwei brutale, auf der niedersten Stufe menschb'cher Ent- artung stehende Individuen in einer Weise misshandelt worden sei, dass nicht nur seine soziale, sondern auch seine physische Existenz der Vernichtung nahe war. Ich fragte mich : Wenn jener bisher hochangesehene Konträr* sexuale, auch wenn er nicht^ wie anzunehmen ist^ dem Strafrichter verfiel, von seiner Umgebung, in die ihn seine

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Bildung und gesellschaftliche Bedeutung gestellt hatte, ausgeschlossen wird, hat dann sein Leben noch irgend einen Wert, und wie soll er sich in einer bürgerlichen Ge- sellschaft noch behaupten können, die ihm seinen unwider- stehlichen Naturtrieb als verächtliches Laster auslegt?' Es trat aber auch noch eine weit wichtigere Frage hinzu Ist an seinem Unglück und, wenn er auf Abwege ge- rät, — an seiner moralischen Verkümmerung etwa seine- abnorme Geschlechtsanlage, oder sind daran nicht viel- mehr die herrschenden sozialen Verhältnisse schuld, unter welchen sich jeder Rowdy herausnehmen darf, ein ganzes Lebensglück zu zerstören und dabei noch im Sinne des- Gesetzes zu handeln glaubt?

Diese Erwägung drängte alle persönlichen Antipathien nieder und nötigte mich mit elementarer Gewalt, das eben verlassene düstere Gebiet wieder zu betreten, und für weitere Kreise die Greuel aufzudecken, die fortwährend an hilflosen und bedauernswerten Menschen verübt werden. Diese Aufgabe ist für einen pflichtbewussten Menschen um so weniger zu umgehen, als ein grosser Teil der Presse nicht damit zufrieden ist, von den Erpressungen einfach als solchen Notiz zu nehmen, sondern sich bemüssigt sieht,, auch noch einen Stein auf die ohnehin schon übermässige Geschädigten, auf die Konträrsexualen, zu werfen, ein Verfahren, das zwar recht gut gemeint sein kann, das aber objektiv vollständig unberechtigt und nur dazu an- gethan ist, die öffentliche Meinung irrezuleiten. Indem ich nun einmal den Gegenstand von der rein objektiven Seite aus zu beleuchten versuche, geschieht es in der Zuversicht, dass sich vielleicht doch dem Einen oder An- dern eine bessere Erkenntnis der Dinge erschliesst, und. dass dem gemeingefährlichen Treiben des Bupfertunis- nach und nach ein Ziel gesetzt wird.

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I. Man kann gleich im Anfang auf eigene Darstellung verzichten, wenn man den sozialen Notstand schildern will, den die Chanteurs, wie der internationale Name der internationalen Rupferbande lautet, im gesellschaftlichen Leben herbeigeführt haben. Wir lassen einem vielgelesenen Blatte der deutschen Reichshauptstadt das Wort, wenn wir sagen: „Seit Jahren betreiben gefährliche Burschen es als eine Yerbrecherspezialität, gewisse mann« liebe Neigungen und Verirrungen durch fortgesetzte Er- pressungen auszubeuten. Sie suchen ihre Opfer abends und nachts in der Gegend von Bedürfnisanstalten einzelner Stadtteile und im Tiergarten, namentlich in seinen dem Brandenburger Thore nahe gelegenen Teilen. Gefährlich werden sie nur einzelnen Herrn, die ahnungslos eine An- stalt benützen oder spazieren gehen. An sie macht sich einer der Burschen mit einer harmlosen Miene heran, bittet um Feuer, fragt nach der Zeit oder unternimmt sonst ein Manöver, das den einsamen Wanderer aufhalten mus8. Dann springt plötzlich ein zweiter Mann aus dem Versteck hervor und beschuldigt den Ahnungslosen straf- barer, gegen die Sittlichkeit verstossender Handlungen. Dieser zweitei^Iann war der Helfershelfer des ersten. In der Regel haben die Burschen, von denen der Helfer sich oft als Kriminalbeamten aufspielt, Erfolg. Der Be- schuldigte fürchtet, wenn er sich auch noch so un- schuldig fühlt, wegen der Art der Beschuldigung dennoch, in eine Untersuchung zu geraten, und ist froh, wenn ihm schliesslich Aussicht geboten wird, sich mit einem Geld- opfer allen weitem Unannehmlichkeiten entziehen zu können. Etwas anderes aber wollten auch die Verbrecher nicht. Nun haben sie ihr Opfer, das sich ja durch eine Geldspende schuldig bekennt, auch in der Schlinge. Durch heimliche Beobachtungen wissen sie die Wohnung des Unglücklichen auszukundschaften und treiben ihn durch

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iortgesetzte Erpressungen zur Verzweiflung. Mehr als Ein Selbstmord, dessen Veranlassung man sich zunächst nicht erklären konnte, ist auf Rechnung dieses Treibens 2U setzen/

So zutreffend diese Schilderung der Chantage ist, und so viele Anerkennung die Blosslegung dieses Treibens verdient^ so ist sie doch nur nach einer Seite hin er- schöpfend. Es wird nändich angenommen, dass der von dem Kupfer Bedrohte und Geschädigte meist ein Normaler ist, der dem Qesetze vollständig einwandfrei gegenüber steht. Dieser Fall mag vorkommen, er ist aber nicht die Kegel, sondern die Ausnahme. Der einsame Spazier- gänger z. B., der nächtlicherweile den Tiergarten aufsucht, ist in sehr vielen Fällen ein Konträrsexualer, was schon daraus hervorgeht, dass er im eintretenden Notfalle die Kupfer lieber mit Geld abfindet und sich fortgesetzte Erpressungen gefallen lässt, als mit einer einfachen An- zeige, bei der er nichts Wesentliches für seine Ehre zu riskieren hat, sich die Sache vom Leibe zu schaffen. Es entsteht daher die Frage : wie soll sich dieser, den sowohl bei einer polizeilichen Meldung als bei einem allenfallsigen Widerstand gegen den Kupfer ein Paragraph des deutschen Keichsstrafgesetzbuches bedroht, in einem solchen Falle verhalten? Die Beantwortung wäre sehr einfach, wenn auch dem Konträrsexualen völlige Straffreiheit zugesichert wäre. So nämlich wird es wenigstens in der französischen Hauptstadt in der Kegel gehalten, wie nachstehender Vorfall zeigt.

Vor drei Jahren bemächtigte sich die Pariser Polizei -eines Individuums, welches sich in den vornehmen Vierteln um die Oper und den Boulevard des Capuciues herum- trieb und seine Opfer fast ausschliesslich unter den reichen Fremden, die in RIenge dorthin kommen, suchte und fand. Es war dies ein ehemaliger Badediener, na^bs Sourdville, welcher nach einer wegen eines Sittlichkeitsattentats er-

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folgten Freiheitsstrafe sich alsbald auf den Erwerb durch Erpressung verlegte. Er wusste reich scheinende Leute in ein obskures Hotel zu locken. Sobald er mit seinem Opfer im Zimmer allein war^ tauchte plötzlich ein Komplize auf, der sich als Polizist gerierte. Das Opfer hatte dann grosse Summen zu erlegen^ um fortzukommen. Dieses Verfehren erschien jedoch Sourdville bald zu gefährlich, weil einzelne Opfer zu Thätlichkeiten übergingen, und er «beschränkte* sich darauf, die ins Hotelzimmer gelockten Personen zu narkotisieren und sodann ihrer Wertsachen zu berauben. Die Beraubten unterliessen die Anzeige, um sich nicht zu kompromittieren. Trotzdem erhielt die Polizei Wind von der Sache und stellte Detektives auf, denen endlich der Fang Sourdvilles gelungen ist. Sie bemerkten ihn, wie er sich in den Champs Elys^es zu einem respektabel aussehenden Greise auf die Bank setzte und diesem lächelnd zuredete, um schliesslich mit ihm in ein Hotel auf den Boulevards zu fahren. Die Detek- tives folgten ihnen und warteten. Als nach einer Weile der alte Herr aus dem Hotel kam, hielten sie ihn an. Er wollte anfangs von nichts wissen, gestand jedoch end- lich,— als man ihm versprochen hatte, ihm nichts anzuhaben und seinen Namen zu verschweigen, dass er gänzlich ausgeraubt sei. Die Detektives machten sich sofort auf die Suche nach dem durch eine Hinterthür entwischten Sourdville und verhafteten ihn. Man fand in seinen Taschen 1100 Franks, welche er seinem Opfer, einem vornehmen, zu kurzem Aufenthalt nach Paris ge- kommenen Fremden abgenommen hatte, und eine Flasche mit Chloroform.

Dieser Vorgang, welcher zeigen soll, dass man durch Zusicherung von Straflosigkeit in den Beraubten eine Hilfe zur Entdeckung von Verbrechern gewinnt, ist auch dadurch bedeutsam, dass er lehrt, wie sich nach den ver- schiedenen Ortlichkeiten nur die Formen des Verbrechen»

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ändern^ wie dasselbe im Grunde überall auf den gleichen Trik hinausläuft. In Paris sind es die Elyseischen Felder, in Berlin die Partien um das Brandenburger Thor, welche den Schauplatz der Campagne bilden. Dort wie hier ist es der schon früher einmal nicht selten wegen Sitt- lichkeitsdelikten! — bestrafte Chanteur, welcher sich den einzelnen Herren nähert, ihn, verbindlich lächelnd, um Etwas fragt oder bittet, und in beiden Fällen wird dieser das willenlose Opfer des Verbrechers. Nur der eine Unterschied besteht, dass sich die Pariser Polizei nicht den blossen Anschein gibt, als ob das Opfer kein Kon- trärsexualer wäre, sondern es als solchen thatsächlich be- trachtet, ohne eine strafrechtliche Verfolgung eintreten zu lassen. Anerkennungswert ist übrigens auch der Berliner Modus, insofern er den ersten Schritt bildet zu einem schonenden und vernunftgemässen Vorgehen.

Freilich sind nicht alle Massregeln, welche von polizei- wegen in Sachen der Konträrsexualen getroffen werden, mit schonender Rücksicht begleitet; wenigstens werden von untergeordneten Organen der öffentlichen Sicherheit zu- weilen Fehlgriffe begangen, welche sich im Effekt nicht viel von dem Vorgehen der Rupfer unterscheiden. Be- kannt wurden vor einigen Jahren die sogenannten Helden- thaten eines Schutzmannes, der förmlich darauf wartete, bis ihm in einer Bedürfnisanstalt irgend ein Mann in den Weg kam, den er eines unsittlichen Angriffs beschuldigen konnte. Ein Berliner Blatt schrieb damals: «Die Bevölke- rung darf wohl auf ein an den Senat gerichtetes AuskimftiS- ersuchen eine baldige genügende Antwort erwarten; denn es kann nicht länger geduldet werden, dass in einem Kulturstaat ein Vigilanzsystem grossgezogen wird, unter w^elchem trunkene, schwache, alte, vielleicht auch zu Ge- schlechtsexzessen von der Natur etwas geneigte, aber sonst ganz schuldlose Bürger förmlich von dazu aufge- stellten Beamten verleitet und versucht werden, Unsitt-

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lichkeitsattentate zu begehen^ beziehungsweise dass ihnen fälschlicherweise imputiert wird, solche begangen zu haben. Wie manches Opfer eines solchen missverstandenen Sy- stems sitzt vielleicht schon hinter Gefängnismauern 7*^

Wahrlich, es ist mehr als überflüssig, dass auch noch agents provocateurs in Thätigkeit treten, nachdem die professionsmässigen Erpresser im Lande an allen Ecken und Enden lauem. Natürlich sind es meist die Gross- städte, welche zum Operationsfeld erkoren werden, und von diesen in erster Linie Berlin. Ein symptomatischer Fall spielte sich vor nicht langer Zeit dort ab, der wegen eben dieser Eigenschaft hier mitgeteilt werden soll. Ein Hamburger „Kaufmann" machte sein Geschäft damit, dass er sich an bessere Männer herandrängte, sich in ihr Ver- trauen einschlich, sich einladen Hess und sie dann auf ihrem Zimmer bestahl. Seine vornehme Erscheinung, verbunden mit einem gewinnenden Wesen, unterstützte ihn ganz besonders in seinen Unternehmungen. Ein Dieb- stahl den er in der Wohnung eines unverheirateten Herrn beging und der zur Kenntnis der Polizei gebracht wurde, setzte semem Treiben in Berlin ein vorläufiges Ende. Vor Gericht verteidigte er sich damit, dass die Pretiosen ihm von einem Herrn geschenkt worden seien, den er vor Jahren in einem Hamburger Austemkeller kennen gelernt habe. Dieser, ein angesehener Mann aus der Provinz, wurde zur Zeugenschaft gezogen. Er entsann sich nur , dunkel* des Angeklagten, wusste aber mit aller Bestimmtheit, dass er einmal Wertgegenstände wie die in Frage stehenden besessen habe, und fand für das Peinliche seiner Zeugenschaftsleistung keinen andern Ersatz, als den Angeschuldigten wegen Diebstahls verurteilt zu sehen.

Wenn dieser Fall symptomatisch genannt wurde, so sei damit nicht gesagt, dass die meisten Fälle bis zu ihrem

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- Abschluss fast möchte man sagen, so harmlos ver- ..laufen wie dieser. H&ufig wird die Plünderung des . Opfers erst nach vorausgegangenem Skandal vorge-

- nömmen, weil der Knpfer nicht selten auf einen mehr oder weniger energischen Widerstand stösst. Ja, sogar ohne einen solchen belieben die von ^sittlicher Ent- rüstung" geleiteten Herren der Zunft ziemlich geräusch-

- voll aufzutreten. Im Frühlinge des vorigen Jahres be- gaben sich zwei Unteroffiziere des Garde-Kürassierregi- ments in Berlin in die Privatwohnung eines Grafen, be- schuldigten denselben eines Vergehens gegen § 175 des Strafgesetzbuches und verlangten als Schweigegeld mehrere Hundert Mark. Der geängstigte Herr sah sich veranlasst, die Unteroffiziere zu ersuchen, so lange in seiner Wohnung zu bleiben, bis er die verlangte Summe geholt, da er augenblicklich nicht so viel Bargeld bei sich habe. Als er zurückkehrte, bot sich ihm ein widerliches Bild: Die Unteroffiziere hatten seine Cognakfiaschen ge- leert und unter der Wirkung des Alkohols wie Vandalen« in seiner Wohnung gehaust, Möbel und Spiegel zer- trümmert, Glas und Porzellan zerschlagen. Nachdem er den Burschen das Geld eingehändigt hatte, entfernten sie sich. Einige Wochen später erhielt der Herr von den Unteroffizieren einen Brief, worin diese ihm mitteilten^ dass das am 14. April empfangene Geld nur eine Lappalie sei, und sie einen weit höheren Betrag als Schweigegeld» in Anspruch nehmen. Sollte sich Adressat weigern, die- verlangte Summe zu bewilligen, so „würden sie wieder- kommen und keinen Stuhl in der Wohnung ganz lassen." Natürlich, der Konträrsexuale ist ja vogelfrei, und unter dem Schutze des Gesetzes, das ihn mit Strafe be- droht, kann jeder Schurke mit ihm beginnen, was ihm beliebt. Anders aber dachte jetzt der Angegriffene. Mit dem Brief in der Hand rief er die Hilfe der Kriminal- polizei '^ ^roffiziere wurden verhaftet und spät« r

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zu der gesetzlichen Strafe verurteilt*) Fast beneidens- wert im Verhältnis zu dem Schicksal des gedachten Kavaliers erscheint das jenes Konträrsexualen in Potsdam, dessen Ehre nicht geschändet wurde, weil er sie gleich- zeitig mit dem Leben verloren hat: Ende August 1895 wurde der Rentner Albert Schmid, Kiessstrasse 17, dessen abnorme Geschlechtsrichtung notorisch war, von einem Menschen, den er nach Hause genommen, in grauen- -erregender Weise ermordet.

II.

Blut und Verwüstung begleiten in ihren Spuren all- überall den Weg, den die Forschung in der dunkeln Sache nimmt.**) Eine Menge unsagbar trauriger Fälle

*) Der FemerBteher.de frftgt sich yielleicht: Ja, wie will sich der Kontrftrseznale denn beklagen? Warnm scbliesst er sich denn ati solche fragwürdige Existenzen an; wie kommt ein Kavalier dazn, sich mit Unteroffizieren in einen Verkehr einzulassen ?

Die Antwort ist durch die einfache Gegenfrage erteüt: Warum

. rfthem sich die normal veranlagten Kavaliere bei Befriedigung ihrer ausserehelichen Geschlechtsinteressen nicht solchen Damen, die der fsshionablen Gesellschaft angehören? Der Kontiftrsexuale noch mehr als der Normale ist ausser Stande mit gesellschaftlich ihm Ebenbürtigen in Beziehung zu treten, und wie der Normale auf die Prostitution, so ist der Erstere oft auf den Rowdy angewiesen. Der glücklicher Veranlagte vergesse übrigens nie, dats er selbst eine Wahl

^ treffen kann, zwischen einem passenden und einem unpassenden Um- gang, dem erlaubten und verbotenen Genuss, und dass er, wenn er sich hiebei f^r den letztem entscheidet, in der Regel nach dem Satze

liandelt: car tel est mon plaisir ein Satz, der für Alle, nur

* nicht für den Kontrftrsexualen seine Geltung hat

**) Nachstehender Fall sei nicht wegen seiner Nebenumstftnde, die indessen traurig genug sind, sondern deshalb mitgeteilt, weil er einer der letzten ist, die sich zugetragen haben. Eine Wiener Korrespondenz meldet aus Münohen unterm 25. August 1898: Im Hdtel ,Max Emanuel' in München erschoss sich vorgestern d«r k. k. Ratssekretür Baron Merkl-Reinsee von hier. Der Verlobte, der in

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hat bereits Ulrichs in seinen zahh*eichen Schriften mit- geteilt. Insbesondere sind es die infolge erlebter Er- pressung verübten Selbstmorde, welche Jeden, der nicht ganz gefühllos ist, auf das tiefste erschüttern müssen. Zu den 8 Selbstmorden, von denen Ulrichs in § 119 seines «Memnon'^ meldet, fügt er in «Argonauticus^^ den Bericht eines weitern hinzu, der wegen seiner eigenartigen Neben- lunstände an dieser Stelle nicht lungangen werden daif. In Seckbach bei Frankfurt a. M. wurde am 1. November des Jahres 1868 ein Urning von drei Bupfem bis in seine Wohnung verfolgt. Dieselben gaben sich für Polizei- beamte aus, erklärten ihn für verhaftet und forderten ihn auf, einen Wagen, den sie mitgebracht, zu besteigen, um in Frankfurt der Behörde vorgeführt zu werden. Auf einen Augenblick begab er sich, „um sich umzukleiden*^, in den oberen Stock, wo er aber in der Verzweiflung sich entleibte, indem er mit einem Hasiermesser sich Luft- röhre und Halsadern abschnitt. Auf entstandenes Weh- geschrei ergriffen die Drei jetzt schleunigst die Flucht, wobei sie in der Eile einen Regenschirm stehen liesen, mittelst dessen die Nemesis sie selbst, und zwar der wirklichen Polizei in die Hände lieferte. Einer von den

Feldkirch in Voralberg geboroD, an vermählt und 49 Jahre alt war, hatte seit einiger Zeit melancholische Anwandlungen gezeigt Er trat eine Reiie an, von der er in zwei Tagen zorückzakommen erkl&rte; indessen erhielten seine Verwandten Briefe, in denen Baron Merkl die Absicht ansspricht, ans dem Leben zn scheiden. Man eilte aof die Polizei und erstattete Anzeige. Die Polizei teilte die genane Persons- beschreibnng des Batssekretärs allen Behörden des Inlands mit. Man hoffte den Baron, bevor er noch seinen verzweifelten Entschloss aus- geführt habe, eruieren und retten zu kOnnen. Die eifrigen Beoherohen blieben erfolglos. Baron Merkl-Reinsee erschoss sich, ehe man in Wien seinen Aufenthalt feststellen konnte. Das Motiv, das dem bis vor kurzem lebensfreudigen Manne den Bevolver in die Hand drückte, blieb nicht unbekannt Baron Merkl-Reinsee war in eine kom- prommittierende Affaire verwickelt und das Opfer wiederholter Erpressungsversuche.

Jaliibuch fQr homosexuelle ForBchungen. (]

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wareu die Folge davon. Die Kupfer operieren selten ohne Helfershelfer, weil mit einem solchen der Zweck schneller und sicherer erreicht wird. Deshalb erschien der Genannte eines Tages mit seinen „Kollegen", den Bäckern Ludwig A. und Albert M. und dem Metzger Franz L. vor dem Hause des Künstlers und randalierten solange, bis er ihnen erst zwanzig und dann fünfzig Mark Schweigegeld verabreichte. Damit nicht genug; die Burschen schrieben wie einem Reglement gemäss einen Brief an ihn des Inhalts^ nur die sofortige Erlegung von 100 Mark könne sie abhalten, die schuldige Anzeige zu erstatten. Merkwürdig ist, dass die 8 Gesellen den Maler nicht einmal beschuldigen konnten, mit einem von ihnen selbst sich vergangen zu haben, sondern dass es ein vierter Bursche war, der infolge der misittlichen Handlungen, welche an ihm verübt worden, ,im Krankenhause" liege, ein bei Chanteuren vielbeliebtes Scheinmanöver. Natürlich trat bald eine „Genesung** ein, und die Folge war, dass noch weitere 100 Mark gefordert wurden. Endlich entschloss sich der Maler, seinen Quälern noch hundert Mark zu überlassen, um ihnen den „Weg- gang** von München zu ermöglichen. Aber auch damit nahmen die Erpressungen selbstverständlich kein Ende und zu spät erfolgte vom Maler die Anzeige. Ausser P. wurde auch A. zu zwei Jahren Gefängnis, der dritte M. auf ein Jahr 4 Monate verurteilt; der letzte dieser Wohlfahrtsbeschirmer, welcher l^a Jahre Gefängnis erhielt, hatte sich zugleich auch wegen eines* andern Staates, wegen Kuppelei, zu verantworten.

Solche Fälle wiederholen sich in München mit er- schreckender ßegelmässigkeit, ohne dass sie in Presse und Publikum jenen Widerhall fänden, den man nach Lage der Dinge erwarten sollte. Ja, der Unmut kehrt sich häufig nicht gegen die Presser, sondern gegen die Be- schuldigten. Mancher Zeitungsleser, der sich selbst iu

seinen Neigungen keinerlei Zwang auferlegt, erfährt mit

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Genugthuung, dass da wieder ^ein Solcher** entlarvt wurde, und glaubt, das8 durch den grossen Abstand zwischen „Diesem* und ihm, bloss seine eigene Sittlichkeit (oder Unsittlichkeit) im Werte gestiegen sei. Er ahnt nicht, dass auch durch diese Privatgesinnung, der man, nach der Lek- türe der Zeitung, im Freundeskreise mit Ostentation Aus- druck verleiht^ dem Verbrechen ein wesentlicher Vorschub geleistet wird. Er ahnt nicht, wie er sich hiedurch zum Bundesgenossen eines der gefährlichsten Verbrecher machte und dass sich dieser solidarisch mit ihm fühlt, indem er nicht selten die Rolle eines Polizeiorgans übernimmt und im Interesse der öflTentlichen Sicherheit zu arbeiten wähnt! Deshalb blüht die Chantage, trotz Wissenschaft und Polizei, fröhlich weiter. Ein ganz unerhörter Fall wird im Jahre 1898 aus der freien Schweiz gemeldet.

Der Bäcker Friedrich R. aus Cannstatt hatte mit vier andern Kumpanen, darunter der 21jährige Schreiner Rupert G. in Zürich, ein Konsortium gegründet, dessen Spezialität systematische Erpressung und Ausplünderung war. Sämtliche Teilhaber der Gesellschaft hatten schon Vorstrafen erlitten und besassen die Fähigkeit, vor nichts zurückzuschrecken. So wurde im Oktober 1805 in den Anlagen an der Limmat ein Kaufmann aus Stuttgart über- fallen, ausgeraubt und kurzen Wegs in die Limmat ge- worfen. Um dieselbe Zeit wurden zwei Reisende ermordet und beraubt Die eigentliche Spezialität des Konsortium aber war die räuberische Erpressung, „im Namen des Ge- setzes," dadurch verübt, dass ein paar einsam spazierende Herren plötzlich von 3 i handfesten Mannspersonen, die sich für Geheimpolizisten ausgeben, angepackt und unter dem Vorwand, man hätte gesehen, wie sie Beide sich eben eines Sittlichkeitsdeliktes schuldig gemacht haben, mit der Verhaftung bedroht werden. In den meisten Fällen wurde die Absicht der Raubgesellen, nämlich ein grosses Lösegeld herauszuschlagen, sowie sich die Uhren,

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Kelten und sonstigen Wertgegenstände ihrer Opfer an- zueignen, vollständig erreicht. Einem dürftigen Buchhalter, aus der Schweiz selbst, nahmen sie erstlieh 150, dann 170 Franks, die ganzen Ersparnisse des Mannes, ab, der sich aus Alteration darüber selbst den Tod gab. Aber die Bande scheute sich auch nicht, gelegentlich ehrbare Frauen in der gröblichsten Art zu insultieren, und die Gegend um die Limmatspitze in Zürich kam derart in Verruf, dass sich selbst prostituierte Frauenzimmer nicht mehr dorthin wagten! Merkwürdig wie die Art der Verbrechen ist die Geschichte der Sühne, welche dieselben gefunden haben. Als den gefährlichen Burschen der Boden in Zürich zu heiss wurde, flüchteten zwei davon nach Deutech- land zurück, welches der eine einst wegen ihm drohender Strafverfolgung verlassen hatte. Derselbe wurde in Mühl- hausen im Elsass, der Andere in Cannstatt aufgegriffen; beide weigerten sich als Reichsangehörige der Schweizer Behörden ausgeliefert zu werden und verlangten, in der Hoffnung, glimpflicher wegzukommen, vor ein deutsches Gericht gestellt zu werden. Aber während die drei an- deren in der Schweiz aufgegriffenen und abgeurteilten Kom- plizen vom Züricher Bezirksgericht zu 4 und 3 Jahren Arbeitshaus verurteilt wurden, einer sogar mit 4 Monaten Gefängnis davonkam, verhängte das bayrische Schwur- gericht, vor welchem die beiden Reiclisangehörigen ihrem Antrage gemäss abgeurteilt wurden, in gerechter Er- wägung der Dinge über den Einen 10, über den Andern 14 Jahre Zuchthaus. Die Entschuldigung hatte wenig Eindruck gemacht, dass durch ihre Thaten den damals in Zürich herrschenden , sittenlosen (!) Zuständen ein Ende bereitet" und so der dortigen Polizei ge- i^4ssermassen ein Dienst geleistet werden sollte!

Der ernsteste Richter wird sich so wenig wie der leidenschaftlichste Feind der Urninge angesichts dieser Verteidigungsmethode eines gewissen Lächelns erwehren

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köaneD. Und doch hat diese Methode, näher zugei?ehen, einen starken Schein von Berechtigung an sich. Man versetze sich auf das Bildungsniveau eines der in Frage stehenden Menschen, messe mit dem Massstab von dessen Subjektivität und urteile mit den schiefen Rechtsbegriffen, wie sie sich der gesellschaftliche Banquerotteur bildet, dann wird man sich in dessen Ideengang zurechtfinden. Im Vollbesitze solcher Rechtsbegriffe machen sich auch die übrigen Rupfer ihr Geschäft nicht so schwer wie die Sittlichkeitsfanatiker in Zürich, sondern schlagen in der Regel einen bequemeren Weg ein, auf dem sie zu Mitteln gelangen, wie dieselben durch Fleiss und Ehrlichkeit kaum erworben werden können.

Typisch ist ein Fall, der im Sommer 1898 vor dem Schwurgericht in München seinen Abschluss fand.

Unter den zahlreichen Reisenden, welche die im Rufe der Gemütlichkeit stehende bayrische Hauptstadt zu be- suchen pflegen, befand sich anfangs September 1895 ein fremder Kaufmann, der nach eingetretener Dunkelheit eines Abends einen Spaziergang in den Englischen Garten machte, möglicherweise in der Absicht, dort ein ihm zu- sagendes Abenteuer zu erleben. Er setzte sich auf eine Bank und Hess die ebenfalls einsamen Spaziergänger vor sich Revue passieren. Bald hatte er Gesellschaft; ein 21jährigcr Bursche, der Kellner Karl H. aus Wiesbaden, setzte sich zu ihm und fing, wie der Bericht von Zeitungen sagt, ein lascives Gespräch mit ihm an. Kurz darauf gab er ein Zeichen, und es sprangen zwei Burschen herzu, die den Fremden unter der Drohung, ihn wegen eines Geschlechtsdelikts zu denunzieren, vollständig ausraubten. Sie nahmen dem Fremden die Uhr im Werte von 200 Mark, die Börse mit 65 Mark und einen Ring von Affek- tionswert ab. Einer von den Schurken hatte den Mut, mit dem Beraubten ins Hotel zu gehen und sich gegen Herausgabe des Ringes noch 130 Franks geben zu lassen.

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Der Kaufmanu hörte nichts mehr von den Gesellen, hatte aber das Abenteuer gewiss nfcht vergessen, als er nach drei Jahren als Zeuge zu einer Gerichtssitzung gerufen wurde. Einer von den Dreien hatte in Hamburg seine Praktiken fortgesetzt, wurde aber dort von dem Verhäng- nis ereilt und wegen Erpressung zu acht Jahren Gefäng- nis verurteilt. Vielleicht in einer Anwandlung von Reue^ vielleicht aber bloss aus dem Wunsche, Abwechselung in die Monotonie des Gefängnislebens zu bringen, legte er dort einem Kriminalbeamten ein Geständnis ab, unter welchem sich auch das über den Münchner Vorgang be- fand. Vor den bayrischen Gerichtshof gestellt, wurde er zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 7 Jahren verurteilt. Es erregte grosses Aufsehen, als man von ihm erfuhr, dass er sich in vier Jahren mit seinem entsetzlichen Ge- schäft etwa 30000 Mark verdient hatte. Er verteidigte sich im Anschluss an die Worte seines Verteidigers? wie es heisst in sehr gewandter Weise damit, dass nicht die feinen Herren sein Opfer, sondern e r das der feinen Herren geworden sei. An der Wiege sei es ihm nicht gesungen worden, dass er der gemeine Hallunke werde, als den er sich bekennen müsse.

Wahrhaft entsetzlich! Zu solcher Begriffsverwirrung, zu solcher Verfälschung des Gewissens gelangt man, wenn man von der menschlichen Gerechtigkeit einen Trieb be- straft sieht, der nach den unumstösslichen Urteilen der Wissenschaft von Natur aus ebenso unwiderstehlich und deshalb ebenso berechtigt ist wie der Geschlechtstrieb überhaupt. Man kann es einem schlecht Erzogenen und mangelhaft Gebildeten allerdings kaum verübeln, wenn er zu einer solch monströsen Schlussfolgening gelangt- Er sagt sich: Das Strafgesetz, das die Sanktion des gan- zen Volkes geniesst, bestraft den Umgang von Männern mit dem männlichen Geschlecht. Dieser oder Jener hat das Strafgesetz in dem fraglichen Punkte verletzt. Also

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darf er sich nicht der Freiheit und der bürgerlichen Ehre erfreuen. Erfreut er sich ihrer dennoch, so soll er dafür ein Aequivalent bieten, und zwar mir, der ich von der durch das Gesetz bedrohten Handlung weiss, mir, in dessen Hände es also gelegt ist, ihn zu schonen oder der Strafe zuzuführen. Ist der Rupfer, was die Regel bil- det, ein ohnehin schon schlecht beleumdeter Mensch, der gesellschaftlich Schiffbruch erlitten, so folgert er weiter: Ich bin wegen einer geringfügigen unerlaubten Handlung, vielleicht wegen Diebstahl und Bettelei, bestraft worden und habe meine gesellschaftliche Ehre verloren; warum soll jener „feine Herr," der eine vom Gesetze nicht min- der bedrohte, von der ganzen bürgerlichen Gesellschaft am meisten verpönte Strafhandlung beging, die Freiheit geniessen und sich der Achtung seiner Mitbürger erfreuen?

Die Antwort, die er sich vernünftigerweise geben sollte, würde freilich lauten : Deshalb, weil du, angenommen, deine erste Voraussetzung sei richtig, nicht besser bist als er; weil du die gleiche Handlung begangen und jeden- falls ihn dazu provociert hast. Aber irregeleitet durch die öffentliche Meinung, verblendet gegen die Sprache der Vernunft und angestachelt durch die falschen Schluss- folgerungen seiner falschen Voraussetzung gibt er sieh diese Antwort nicht und unternimmt einen Schritt, der den unglücklichen Konträrsexualen ins Verderben stürzt und im Sturze ihn, den Rupfer, selbst in einen noch tieferen Abgrund mit hiuabreisst. Dies Alles, weil die berufenen Vertreter des Rechtes taub sind gegen den Notschrei der Wahrheit!

Man sage ja nicht, dem geschädigten Konträrsexu- alen stehe es frei, jederzeit die Hilfe des Gerichtes an- zurufen; das Gericht bestrafe, wie man sieht, die Er- pressung, und strenge Strafen seien es, die den Erpresser treffen. Man sage dies deshalb nicht, weil in diesem Falle für den Konträrsexualen die letzten Dinge noch

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ärger werden, als die ersten waren. Wir haben zwar gesehen, dass in all den mitgeteilten Fällen nirgends von der Einleitung eines Verfahrens gegen den Geschädigten die Bede war. Allein, wer weiss, ob nicht in der Folge doch eine Untersuchung stattgefunden hat. Angenommen, dies sei nicht der Fall, wer bürgt dafür, dass überall im deutschen Reiche dieselbe Rechtspraxis ^vie in München und Berlin geübt wird, dass an Plätzen, wo man die UnVerantwortlichkeit des mit konträrer Geschlechts- empfindung Behafteten, nicht genugsam kennt, zwar der Rupfer bestraft, das Opfer aber auch nicht frei gelassen wird? Jedenfalls gilt der Skandal, der schon mit einer blossen Zeugschaftsleistung für die betreffende Person verknüpft ist, gesellschaftlich als ein unauslöschlicher Makel, der, wenigstens an einem kleineren Platze, einer Vernichtung der sozialen Existenz gleichkommt.

Indem mit Genugthuung wahrgenommen wird, dass sich in den Gerichtshöfen deutscher Grossstädte eine mildere Auftassung Bahn bricht, darf hier vermerkt sein, dass in der Hauptstadt des benachbarten Kaiserstaates O esterreich noch immer die alte fragwürdige Rechts- praxis beliebt wird. Nur weil es der jüngsten einer unter den zahlreichen aus Wien gemeldeten Fällen ist, sei nachfolgender Vorgang mitgeteilt: Es erscheint der ehemalige erzherzogliche Kammerdiener Joseph P., gegen- wärtig ein wohlhabender Mann, mit zwei Burschen namens Karl E. und Anton K. bei dem Polizeikommissariate Landstrasse, um die Anzeige zu erstatten, dass diese Beiden eine Erpressung an ihm versucht hätten; seine Antwort sei gewesen, dass sie ihm zur Polizei folgen mögen, was sie auch thaten. Der Konamissär schöpfte aus der Vernehmung der Burschen die Ueberzeugung, dass die Anzeige begründet sei; er gewann aber auch die Anschauung, dass nicht minder die Beschuldigung, welche die Burschen gegen Joseph P. erhoben, und auf welche

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die Erpressung sich gestützt hatte, wahrheitsgeniäss sei. Es wurdcD nun alle Drei verhaftet und dem Landes- gericht eingeliefert, Joseph P. wegen Verbrechens nach dem § 129b (des österreichischen Strafgesetzbuches) die Bursche wegen desselben Deliktes und wegen Erpressung.

III.

Am gewagtesten ist es zur Zeit noch in England für einen Konträrsexualen, die Hilfe des Gerichtes an- zurufen. Es war nicht einmal eine Klage wegen Er- pressung, sondern eine solche wegen Beleidigung, um die es sich in einem vor drei Jahren vielbesprochenen Prozess handelte, als das Gericht zu Ungunsten des Konträr- sexualen entschied. Jedermann erinnert sich an die Affaire Oskar Wilde, welche die ganze gebildete Welt teils in Unmut, teils in Mitleid, jedenfalls aber in gros.se Aufregung versetzte. Eine glänzende Laufbahn fand durch die Brutalität der Verbrecherlogik ihren vorzeitigen Abschluss. Der Marquis Ciueensburry hatte um jeden Preis das Freundschaftsbündnis, welches zwischen seinem Sohne, dem Lord Douglas und dem Dichter Oskar Wilde bestand, zu sprengen versucht und den Letzteren vor dem Klub, in welcliem er verkehrte, durch eine offene, seine geschlechtliche Neigung verratende Notiz bloss- gestellt. Oskar Wilde musste, wollte er sich nicht selbst unmöglich machen, reagieren und den Marquis wegen Ehrenbeleidigung verklagen. Er verlor, nachdem der Gegner den Wahrheitsbeweis angetreten, aber nicht nur den Prozess, sondern die Klage richtete s^ch nun gegen ihn selbst, und zwar wegen Deliktes gegen die Criminal Lote AmcViihmhi Ad, d. i. gegen die Sittliolikeit. Oskar

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Wilde wurde iu Haft genommen. Von diesem Moment an wird das Drama eine Tragödie, in welcher die Haupt- rollen gewöhnlichen Kupfern zugeteilt sind. Das Milieu der Handlung erscheint, abgesehen davon, dass es ein fremdländisches ist, als ein ganz anderes wie bei uns ; die Personen und O ertlichkeiten tragen ein, fast möchte man sagen, vornehmes Kolorit, nur die Niederträchtigkeit und Brutalität der Rupfer ist die gleiche w^e allerwärts. Auch der englische Rupfer schleicht sich in das Ver- trauen Dessen ein, den er sich zum Opfer ausersehen; auch er nimmt Geschenke und Wohlthaten von ilim an; auch er hat seinen Helfershelfer, droht, prahlt, heuchelt und übt zuletzt Verrat ganz wie bei uns.

Ein gewisser Wood erscheint eines Tages bei Oskar Wilde, dessen Namen damals in ganz England mit Aus- zeichnung genannt wurde, und präsentiert ihm einige Briefe. Er habe sie in einem Anzüge gefunden, den ihm Wildes Freund, der Lord Douglas geschenkt hatte. Diese Briefe seien ihm von einem gewissen Allen ge- stohlen worden; er habe von diesem gehört, dass derselbe sie zu Erpressungszwecken bei Wilde benützen wolle; deshalb habe er einen Detektiv genommen, sie auch wieder bekommen, fürchte aber die Rache der Leute. Er bitte deshalb Wilde, ihm Geld zur Aus^vanderung nach Amerika zu geben. Wilde gab ihm 21 Pfund und erhielt die Briefe mit einer einzigen Ausnahme zurück. Kurze Zeil darauf tauchte in Wildes Wohnung der vorerwähnte Allen auf mit einer Kopie des verfänglichsten der Briefe, welche f^änitlich heisse Liebesergüsse Wildes an den jungen Lord Alfred Douglas enthielten. Allen erklärte, es seien ihm (iO l*fund für die Kopie geboten worden, gab aber klein bei, als ihm kurzweg erklärt wurde, er möge sie getrost ver- kaufen, von Wilde bekomme er keinen Pfennig dafür. Darauf ging er weg. Schon 5 Minuten später kam ein dritter, ein gewisser Clyburn, er sei von Allen geschickt

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und brachte das Original. Kr erhielt wie Allen, der 9 wenigstens um das Droschkengeld" gebeten hatte, einen halben Souvereign.

Soweit verlief die Sache, ohne dass von einer besonderen Gemeinheit die Rede sein könnte. Das ungewöhnlich Niederträchtige aber liegt darin, dass unter der Hand weitere Kopien gefertigt waren und dem Lord Queensburry zum Zwecke seiner Verteidigung in die Hände gespielt wurden. Diese Briefe waren es, durch die der Lord den Injurienprozess gewann; sie waren es zugleich, infolge deren dasKriminialverfahren gegen Artur Wilde wegen Verletz- ung der Sittlichkeit eingeleitet wurde. Der Verlauf des Prozesses ist bekannt; bekannt sind die Mittel, durch welche der öffentliche Ankläger in England den Schuld- beweis erbringt, nämlich durch Kronzeugen, welche in diesem Falle selbst nicht von jenem Verdacht frei waren, wegen dessen der Unglückliche vor den Schranken des Gerichts stund; bekannt endlich sind die Worte, welche der Oberrichter bei Verkündigung des Urteils zwei Jahre Zuchthaus mit Zwangsarbeit und fakultativen Peitschenhieben an die Versamriielten sprach: „Ich kann unter diesen Umständen nicht anders als das strengste Urteil fällen, welches das Gesetz gestattet, und meines Erachtens ist dasselbe vollständig unzureichend |!] für solch einen Fall.* Die Behandlung, welche der fein- fühlige Dichter im Gefängnis zu ertragen hatte, war aber in der That grausam genug, und bald kam er körperlich ganz herunter, was um so leichter zu begreifen ist, als der Arme in ein Tretrad gestellt wurde; seine Finger schwärten und bluteten; der Leib magerte zum Skelett ab, seine Kinnlade hing lose herunter. In den tief- liegenden eingesunkenen Augen sah man die Keime des nahenden Wahnsinnes.

So endete eine Existenz, ausgezeichnet durch schöpfer- ische Kraft des Geistes, verwöhnt von der Mitwelt durch

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deu GlaDZ des Ruhmes. Und diejj Alles wegen eines seine Mitmenschen beherrschenden Wahnes, zu dem die Vertreter des Gesetzes schweigen, während der Wahnwitz in der Hand der Verbrecher zur bequemen Waffe wird

Der klassische Blutzeuge, den das Erpressungssystem auf dem Gewissen hat, ist Johann Joachim Winckel- mann, der berühmte Archäologe. Wenn der damit ver- knüpfte Vorgang der Zeit nach ausserhalb des Rahmens liegt, den unsere Studie sich von vornherein gezogen hat, so darf er wegen der Bedeutung der Person und der Um- stände, unter denen er sich abspielt, hier nicht umgangen werden.

Im Jahre 1767 entschloss sich Winckelmann sein geliebtes Rom^ wohin ihn die Liebe zur artiken Kunst und wohl auch seine konträrsexuellen Neigungen gezogen, auf eine 2^it lang zu verlassen und seine Freunde in Deutsch- land zu besuchen. Im Frühjahr des nächsten Jahres trat er die Reise an. Allein auf deutscher Erde angekommen, überfiel ihn die Sehnsucht nach seiner zweiten Heimat Italien, das Heimweh nach Rom. In Regensburg kehrte er um, d. h. er wandte sich, der Donau entlang ziehend, nach Wien, wo er von der Kaiserin Maria Theresia em- pfangen und mit einer Anzahl seltener und wertvoller Goldmünzen beschenkt wurde. Der Weg nach Italien führte ihn sodann nach Triest, und hier war es, wo ihn das düstere Schicksal erwartete. Ahnungslos fireute er sich, wieder des Südens Laute zu hören und dessen leicht- lebige Söhne wieder um sich zu sehen. So machte er Be- kanntschaft mit dem ersten Besten, der ihm zusagte, mit einem vagierenden Kellner, und Hess sich in einen ver- traulichen Verkehr mit ihm ein. Der glatte Welsche er^ wies ihm allerlei Gefälligkeiten und machte Kommissionen für ihn. Täglich, eine ganze Woche lang, gingen Beide früh-

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morgeois .spaziere», claDu ins Cafe, sassen zusammen bet Tafel, trafen sich zum zweitenmale beim Caf^, machteui ihre Abendpromenade und jedesmal verblieb Winckelmaniv dann eine Zeit lang auf des Andern Zimmer. Am 8. Juni sollte die Abreise Winckelmanns nach Venedig statt- finden und damit die Trennung von dem Begleiter. Wollte dieser einen Gewinn aus der Bekanntschaft herausschlagni,, so musste es an diesem Tage geschehen. Arcangeli, so. hiess der Verruchte, kam, Messer und Schlinge bei sich versteckt, auf Winckelmanns Stube und fragte denselben, ob er ihm die Goldmünzen (der Kaiserin Maria Theresia, von denen er unvorsichtigerweise ihm gesprochen hatte) heute einmal zeigen wolle. Winckelmann verneinte. , Warum er denn nicht sagen wolle, wer er eigent- lich sei?* »wich will mich nicht zu erkennen geben."" Mit diesen Worten setzte sich Winckelmann an den Schreibtisch, dem Besucher den Rücken kehrend. Jetzt war der Augenblick gekommen: der Mörder warf die Schlinge um den Hals und zog mit allen Kräften zu- sammen Man sieht, es war kein Raubmord, dem

der Gelehrte zum Opfer fiel, es war eine Erpresserblut- that, wie sie sich seitdem unzähligemale wiederholt hat. Die unberechtigte, freche Frage, wer man denn eigentlich sei, bildet noch heute die Einleitung zu einer formidablen Erpressung, und wenn auch nicht alle Heldenthaten dieser Art mit einem Morde abschliessen, so zerstören sie doch jedesmal die Ehre und damit die bürgerliche Exi- stenz des konträr Empfindenden.

Der moderne Zeitungsleser von heute erfährt so viel von Gewaltthätigkeit, Entehrung, von Raub und Mord,, dass er ohne einen tiefem Eindruck zu verspüren, in seiner Lektüre sofort auf ein anderes, erfreulicheres Thema übergeht. Diese Teilnahmslosigkeit ist mit der Macht der Gewohnheit zu entschuldigen, welche nach und nach die Einsicht oder Vermutung zeitig werden läset, dass ein

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gut Teil der Vorkonininisse auf Recluiung des unabwend- baren Scliicksals, ein anderer auf eigene Schuld der Be- troffenen zu setzen ist. Allein, wo diese Vermutung nicht zutriffi, da, wo man weiss, dass lediglich menschliche Bosheit im Bunde mit Hass, Denkfaulheit und Brutalität das Unglück hei beigeführt, da wo man einen ohnehin schon Unglücklichen das Opfer der Niederträchtigkeit werden sieht, mit anderen Worten, angesichts der ent- setzlichen Kapitel aus der Geschichte des Umings- elends, die wir kennen gelernt : da ist keine Entschuldigung mehr angebracht. Nirgend so, wie in Sachen des Kon- trärsexualismus, insbesondere wiederum da, wo es sich um das Rupfertum handelt, da sollte endlich einmal Wandel geschaffen werden, und jeder Gewissenhafte, jeder mensch- lich Fühlende sollte sich für verpflichtet erachten, daran mitzuwirken. Es ist, nachdem die Wissenschaft gesprochen, nun nicht mehr an der Zeit, sich vom Vorurteil leiten zu lassen. Ja, auch die individuelle Abneigung, der persön- liche Horror, der wohl seine subjektive Berechtigung haben mag, darf keine Entschuldigung mehr bilden. Man muss sich mit Damiederhaltung seiner parteiischen Instinkte auch einmal auf den Standpunkt jener Geschöpfe stellen, welche man bisher verfolgte, bloss weil man sie nicht begriffen hat. Gesetzt nun den Fall, es gibt eine kon- träre Geschlechtsempfindung, und der mit ihr Behaftete müsse, gleichwie der Normale, dieser Empfindung mit der elementaren Gewalt des normalen Geschlechtstriebes folgen: welch himmelschreiendes Unrecht stellt sich in der Brutalität des Rupfertums, aber auch in der Teil- nahmslosigkeit dar, mit welcher die glücklichere Majori- tät dem davon betroffenen Mitmenschen gegenübersteht! Diese Annahme darf aber nicht als eine bloss imagi- näre aufgefasst werden ; sie ist das unumstössliche Ergeb- nis der Wissenschaft, ist eine Thatsache, und die Frage dreht sich nur noch darum, ob man fürder noch di(r

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Wirkungen der konträren Sexualempfindung strafreühtlicli verfolgen soll oder ob man das Rupfertum noch länger gewähren lasse, d. h. ob man jene soziale Pestbeule, deren Nährboden die £xistenz des § 175 im deutschen Reichs- Strafgesetzbuch ist, gleichsam weiterzüchten wolle. Die Antwort mag sich jeder selbst geben.

Die

strafrechtlichen Bestimmungen

gegen den

gieicbgescbleciitliciien Verkehr

historisch und kritisch dargestellt

Ton

Dr. jur. Numa Praetorius.

L

Das Altertum.

1. Die asiatischen Völker.

in Asien scheinen nur die Juden eine strafrechtliche Bestimmung gegen den gleichgeschlechtlichen Verkehr ge- habt zu haben ^) und zwar bestraften sie ihn mit den Tode.

Im dritten Buch Moses sagt Gott zu Moses: «Du sollst nicht bei Knaben liegen, denn es ist ein GräueL*) und «Denn welche diese Gräuel thun, deren Seelen sollen ausgerottet werden aus ihrem Volke* *); femer im fol- genden Kapitel heisst es: «Wenn Jemand beim Knaben sohläft, wie beim Weibe, die haben einen Gräuel gethan und sollen beide des Todes sterben, ihr Blut sei auf ihnen,"*)

*) Thonissen: Etndes sar Thistoire da (!:oit rrimiDel det penples anciens Bd. IL

■) Levit. 18 V. 22 und 18 V. 29. •) Levit 19 V. 28.

Jfthrbiieh Ar homoMxaelle Fonchnngen. 7

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Von dem gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen Erwachsenen ist zwar in diesen Stellen nicht die Kede^ da aber nicht nur die Bestialität mit dem Tode bestraft wm-de, sondern schon die blosse Onanie verpönt war (Gott tödtet deshalb Onan) ^), so ist auch mit Sicherheit anzunehmen, wie übrigens die Erzählung von Sodoms Untergang ersehen lässt, dass auch die Päderastie zwischen erwachsemen Männern verabscheut und mit Strafe belegt war. ': Bei andern Völkern Asiens scheint gegen den gleich- geschlechtUchen Verkehr nicht nur keine Straf bestimmung existiert zu haben, sondern bei einigen scheint er geradezu gestattet, ja anerkannt gewesen zu sein. Die Tyrrhener sollen der Päderastie gehuldigt haben.*)

Ueber die Parther wird von ihrer Erfahrung in der Unzucht mit Knaben berichtet (puerilium stuprorum expertes).*)

Bei den Scythen gab es nach Herodot und Hippo- crat^s eine Klasse von Männern, die eifeminiert waren, sich als Weiber kleideten, allen möglichen weihlichen Beschäftigungsarten sich zuwendeten und zweifellos der passiven Päderastie ergeben waren.'')

Auch von den Persem wird die Sitte, gleichgeschlecht- lichen Verkehr gepflogen zu haben, mitgeteilt.^) Am meisten soll die Päderastie in Babylon in Ehren ge- standen haben.*)

«) Exod. 22 y. 19 und Deuter. 27 Y. 21 (Bestialität) Genesis 38 y. 9 und 10 (Onanie).

^) Athenäus XII, 5l7 e, s. vgl. besdglich der folgenden An- gaben Schrenk-Notaiug: Die Snggeations-Therapie bei krank- haften Erscheinungen de« Geecblechtssinnes mit besonderer Berück*, sichtigong der kontrftren Sexnalempfindung. Stuttgart 1899 S. 134 and Er seh und G ruber; Realencyclopädie : Artikel: Päderastie.

*) Anunian: Marcellus 28 ult p. 862.

'') Moll: Gonträre Sexualempfindung, Ausg. I S. 27.

'') Sextus Empiricus P. H. I. 169.

*; Scbrenk-Kotcing dt. in Ana. 6 8. 184.

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Bei einigen Völkern wurde sie wohl sogar mit dem Gottesdienst in Verbindung gebracht, wie aus der Be- zeichnung puer sanctus (heiliger, gottgeweihter Knabe) für puer moUis^ cinaeda (Buhlknabe), die sich in den Berichten von römischen Schriftstellern findet, hervor- zugehen scheint.^")

2. Die Griechen.

In den meisten Staaten des alten Griechenlands war zu allen Zeiten geschlechtlicher Verkehr zwischen Personen des gleichen Geschlechts an sich nicht verpönt und mit keinerlei Makel verbunden.

Der Abscheu, den das Mittelalter und die Jetztzeit derartigen Gefühlen und Handlungen entgegenbrachte und -bringt, die Brandmarkung der Päderastie als Sünde und Verbrechen war den Griechen unbekannt.

Nicht nur gewöhnliche Bürger, sondern die grössten Dichter, Philosophen und Staatsmänner waren der Liebe zu jungen Männern ergeben.

Trotz der Duldung oder vielmehr Anerkennung dieser Liebe waren doch ihrer Bethätigung gewisse Schranken gezogen, für deren Ueberschreitung sogar strafrechtliche Bestimmungen bestanden. Zum besseren Verständnis des letzteren ist ein kurzes Eingehen auf die Natur der bei den Griechen zur sozialen Institution gewordenen mann- männlichen Liebe geboten.

Die Griechen, wenigstens Spartaner und Athener, die Träger der griechischen Kultur, unterschieden reine und imreine Männerliebe.

Die erstere setzt eine geistige Anziehung, ein seel- isches Band, eine innige Verbrüderung und Freundschaft voraus. Gegenseitige Vervollkommnung und Erziehung, gemeinsamer Wetteifer in allem Schönen und Guten ist Hauptzweck des Bundes.

*') Eracli und Graber: Artikel P&derastie Anm. 17.

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Während in Athen intellektuelle, schöngeistige und künstlerische Eigenschaften bei diesen Verhältnissen eine Hauptrolle spielen, wird in Sparta der körperlichen Tüchtigkeit und den kriegerischen Tugenden die aus- schlaggebende Bedeutung beigemessen; die Liebesbünd- nisse sind in erster Linie Waffenbrüderschaften. (Ein treffendes Beispiel, dass Männerliebe mit Entartung nicht zusammenrällt und kein Zeichen des Verfalles eines Volkes darstellt) Das Verhältnis ist aber nicht nur ideale Freundschaft, sondern eben ein Liebesverhältnis: die Sehnsucht des heutigen normalen Mannes nach dem Weib, die geschlechtliche Anziehung, der Einfluss körper- licher Schönheit und Jugendblüte vereinigt ;die Freunde so mächtig, wie die seelischen Eigenschaft;en. Ohne sinn- liches Moment ist das griechische Liebesverhältnis zwischen Männern undenkbar.

Diese sinnliche Grundlage hatte auch die Vornahme geschlechtlicher Handlungen zur Folge. Abgesehen da- von, dass die griechischen Schriftsteller und Philosophen hierüber keinen Zweifel aufkommen lassen, wäre es ge- radezu unbegreiflich, dass bei der grundsätzlichen Aner- kennung der Männerliebe an sich und der Freiheit und Ungebundenheit des gesellschaftlichen Verkehrs der Männer untereinander die innige, körperliche und seelische Zuneigung nicht zu geschlechtlichen Handlungen geführt hätte.

Sie bilden nicht Ziel und Zweck dieser Liebe, werden aber als natürlicher Ausfluss derselben gestattet. ' ')

^'): Ueber die griechische M&nnerliebe sa vgl.

Ellii und Symonds: Dm kontrftre Oeschlechtageföhl. Bi- bliothek der SozialwiseeDschaflen (deatoch von Knrella) 1896r^Kap. III. Schrenk-Kotzing: Die Snggestionstherapie bei krankhaften £r^ ■cheinnngen des Geschleohtssionep 1892 8. 184 flgd, ferner die bei Ellis und Schrenk-KotsiDg zitierten Schriftsteller, nameDtlieh die griechischen, unter letzteren besonders Flato (Gastmahl, Fbldros und Lysis) sowie Xenophons Gastmahl.

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Im Gegeusatz zur reinen Männerliebe verfolgt die unreine nur den Zweck der Wollust und sinnlicher Ge- nüsse ohne sittliche Basis.

Auf diesem Boden waren alle Formen geschlechtlicher Akte möglich und alle, auch die extremsten (immissio penis in anuni), sind zweifellos vorgekommen.

Diese unreine Knabenliebe galt den Griechen als etwas Unschönes^ als etwas zu Missbilligendes.

Desshalb ist aber auch sie nicht strafbar.

An Strafbestimmungen existirten folgende.*^)

1) Sparta: In Sparta scheint eine Straf bestimmung zwecks Begünstigung der reinen Männerliebe bestanden zu haben: Nach Aelian (De republica Lacedaem. II. 13) hätten die Ephoren sowohl einen Edlen, der keinen Ge- liebten gehabt, als einen Schönen zu einer Geldstrafe verurteilt, der einen reichen Liebhaber einem armen, aber braven Manne vorgezogen hatte.

Es sollte also lediglich Zuneigung, nicht ein anderes Motiv das Verhältnis begründen.

Umgekehrt gab es eine direkt gegen die unreine Knabenliebe gerichtete Bestimmung : Bestraft wurde näm- lich das stuprum d. h. die Schändung eines Jünglings uud zwar an beiden Teilen mit Entehrung, Tod oder Ver- weisung. Ob eine bestimmte Altersgrenze unter der Minderjährigkeit oder darüber hinaus festgesetzt war oder ob sie bis zur Minderjährigkeit reichte, wissen wir nicht. Jedenfalls aber war unter dem stuprum des naiC, des Knaben, nur immissio penis in anum verstanden; denn das wissen wir, dass sonstige Handlungen gestattet wurden und auch bei der sogenannten reinen Knabenliebe üblich waren.

Alle Arten von Liebkosungen und Umarmungen waren erlaubt, nur das stuprum, d. h. die immissio penis

*') Die sftmtlichon Angaben betrefifend diese Strafbestimmnngcn Bind der Encyclopftdie YQn Ersch und Graber unter „Päderastie" ent- nommen.

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in iuium nicht^^^) jedoch scheint dus Zusaramenschlafen •bei völlig entblösstem Körper verboten gewesen zu sein, dies bedeuten wohl die Worte paliis interjectis in den Stellen complexus enim concubitusque permittunt palliis interjectis und Lacedaemonii osculorum licentiam dedere et concubitus verum paliis interjectis permittunt,^*) d. h. wenn die Mäntel die Liebenden bedecken sind Küsse, Umarmung und Zusammenliegen gestattet; es sollte eben grösseren Excessen, also der völligen Schändung vor- gebeugt werden. Wenn auch die Liebkosungen bei naktem Körper verboten waren, so folgt doch noch nicht daraus, das.s die Entfernung des Mantels sie strafbar machte auch dann, wenn kein wirkliches stuprum vorgekommen war.

2) Athen: Auch in Athen ist Männerliebe, sei es die sogenannte reine oder unreine, an sieh selbstverständlich straflos. Dagegen trifft denjenigen Attischen Bürger, der seinen Körper gegen Entgelt hingab, lebenslängliche Atimie;d.h.die man nl ich e Prostitutionwird ^r schimpf, lieh gehalten.

Die Folgen der Atimie, der Ehrlosigkeit, waren der Verlust einer Reihe von Rechten, z. B. Unfähigkeit zum Bekleiden der Priester- und Gesandtenstellen, die Un- rahigkeit als Redner aufzutreten, Mitglied des Senats, der Gerichtshöfe, der Volksvertretung zu sein. Jeder Athener im Besitze der Bürgerrechte konnte eine Klage gegen den -der Prostitution Beschuldigten auf Ausspruch der Atimie anstellen.

Sodann war die Verführung minderjähriger Knaben untersagt.

(iegen den Grewalthaber eines Knaben, welcher diesen zur Schändung verdungen hatte, sowie gegen den

*^J Cicero de Re. publica lY. 4: Laedaemonii ipei, cum omnia conccdnnt in amore javcnom praeter iinprom, tenni eane mnro dissnepinnt, id quod excipinnt, complexoB enim concnbitasque permittnnt.

»*) Januar. Nepotian IV, 20.

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Schänder selbst konnte jeder Athener eine Klage er- heben. ") Die Strafe ist uns nicht bekannt. Wir wissen lediglich soviel, dass Strafe nur eintrat^ wenn der Minder- jährige Attischer Bürger war, femer dass er später als Erwachsener seinem Vater, der ihn verkuppelt hatte keine Alimentation zu gewähren brauchte.

Hatte Jemand einen minderjährigen Knaben ohne vorangegangener Einwilligung seines Gewalthabers ge- schändet, so konnte er auf die Klage des letzteren hin zur Zahlung von 100 Drachmen an ihn verurteilt werden.

Hatte der Knabe Schaden gelitten, so wurde der Schaden in Geld abgeschätzt und der Schänder musste noch ausserdem das Doppelte des Schadens an den Ge- walthaber entrichten. Neben der Klage des Gewalthabers gab es sodann noch eine öffentliche Klage, deren Er- hebung jedem Attischen Bürger offen stand. In diesem Falle war die Strafe entweder Geld- oder Todesstrafe. Bis -zur Zahlung der Geldstrafe musste der Schänder im Gefängnis bleiben.

Endlich gab es Bestimmungen mehr polizeilicher Natur zur Verhütung der Gelegenheit zur Verführung von Knaben und Umsichgreifens der unreinen Knaben- . liebe. So musste die grammatische Schule und die Ring- schule zwischen Sonnenaufgang- und Untergang geschlossen bleiben, so war das Betreten der Gymnasien Erwachsenen ausser den Verwandten der Knaben sogar bei Todes- strafe verboten.

Diese Verbote, jedenfalls das letztere kamen jedoch bald ausser Gebrauch und wurden offenbar wieder ab- geändert; denn Sokrates und andere Philosophen haben fortwährend die Gymnasien besucht und sogar gerade dort ihre Liebesbündnisse angeknüpft.")

^^) Eine Klage auf Anssprach der Atimie streDgie Aeschinee gegon Timarch an, der siob für Geld prostituiert haben sollte.

'*) Z. vgl. Flato: Charmides; and Ellis nnd Symonds, oben cit. Anm. 11, S. 83.

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Die Unterscheidung zwischen edler und unedler Knabenliebe finden wir vornehmlich nur in Athen und Sparta.

In Jonien und andern Orten galt jede Knabenliebe für schimpflich.**^ Dass sie aber in diesen Staaten be- straft wurde^ ist nicht anzunehmen.

In Elis und Böotien'^) scheint lediglich die sinnliche Knabenliebe geherrscht zu haben und zwar ohne dass man sie für schimpflich hielt Von Strafen konnte dort selbstverständlich keine Rede sein.

In Kreta soll die Päderastie ausdrücklich gesetzlich gestattet worden sein.'®) Die kretische Gütergemein- schaft stützte sich namentlich auf obrigkeitlich befohlene Päderastie.'*) Es fand bei den Kretern ein förmlicher Knabenraub statt {otQnay^iog^ ja man ging hier soweit, dass es für Knaben aus besserer Familie entehrend war, wenn sie keinen Liebhaber hatten.'^')

3. Die Römer.

Bei den Römern bestand die Unterscheidung zwischen reiner imd unreiner Männerliebe nicht. Diese Liebe hatte sich in Rom niemals zu der idealen Gestaltung ausgebildet, wie in Griechenland.

Wenn auch die Römer die Männerliebe als etwas Unehrenhaftes angesehen haben mögen und namentlich in den ersten Zeiten der Republik wohl strengere An- schauungen geherrscht haben, so hat doch sicherlich nie- mals die mittelalterliche Auffassung dieser Liebe als ver- abecheuungswürdige Sünde und fluchwürdiges Verbrechen bei ihnen gegolten; dies geht unzweideutig aus der ganzen

>'; Plato: Qmatmahl Kap. » (^. Ende.

»-) Plato: De Irg. I 636; AristoMes Pol. II. 8.

'^) Röscher: Gtandlinicn der National Ockonomic S. 209.

^) Moll: Konträre Sexaalcmpfindang 8 UK

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Art und Weise der offenen Besprechung des gleich- geschlechtlichen Verkehrs bei den verschiedensten Schrift- stellern, aus den Berichten über die römischen Zustände in dieser Hinsicht, aus den unverhohlenen Liebesgesängen der Dichter an Jünglinge hervor, aus der Thatsache, dass später sogar förmliche Männerbordelle geduldet wurden, von denen man eine in die Staatskasse fliessende Steuer erhob. * ')

Ein Gesetz zur Bestrafung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs als solchen ist deshalb wohl auch niemals bei den Römern erlassen worden.'*)

Allerdings scheint es, dass in der früheren Zeit schon der Verkehr zwischen dem gleichen Geschlecht unter Umständen bestraft worden ist.

Sodann hat zweifellos die lex Scatinia (unbekannten Datums) von der Männerliebe gehandelt. Ueber den näheren Inhalt dieses Gesetzes wissen wir nichts.

Soviel scheint uns aber gewisss, dass nur die Scliän- dung unbescholtener römischer Jünglinge und zwar wahr- scheinlich nur minderjähriger von jeher bestraft wurde.

Dies ergiebt sich auch, wie uns scheint, zweifellos

*') Z. vgl. die bei Ersch und Graber cit. römischen Schriften^ zu vgl. auch Gatuirs Carmen LXI, Ellis nnd Symonds, oben cit. S. 281, Zosats SU Kapitel III, wonach dem jangen Römer gestattet war, vor der Ehe rieh einen gleichalterigen Sklaven als Bettgenossen zn halten. Ein charakteriBtisches Bild der sp&trömischen Zustände gewfihrt be- sonders Petron^s Satyricon.

'*) Einige Schriftsteller sprechen von einer angeblichen Be- strafung der widernatürlichen Unzacht an sich, während sie anderer- seiti doch wieder darunter nur die VerfÜhmng von Jünglingen zu verstehen scheinen. So z. B. Rein: Eriminalrecht der Römer, 8. 864, Leipzig 1844 Wftchter: Abhandlungen ans dem Straf- recht, Bd I. Leipzig 182)5, S. 173. Sehr ad er: Corpus juris civilis T. I p. 768, fieriin 1882. Der Grund dieser Verwechselung liegt in dem Irrtum dieser Schriftsteller, als ob die Mftnnerliebo identisch sei mit Liebe zu unerwachsenen Jünglingen und in ihrer Unkenntnis über das Wesen der mannmftnnlichen Liebe.

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aus der später unter Augnstus im Jahre 18 v. Ch. er- lassenen lex Julia de adulterio.

Dieses Gesetz änderte wahrscheinlich lediglich die Strafe der lex Scatinia. Aus ihm ersehen wir aber, wann Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts be- straft wurde.

Die Stellen, welche uns über den näheren Inhalt des Gesetzes Aufschluss geben, sprechen nur von der Straf- barkeit des stuprum pueri, d. h. der Schändung des Knaben, des unerwachsenen Jünglings, und zwar erwähnt Paulus an einer Stelle seiner Sententien, dass nur der puer practextatus, d. h. der Jüngling bis zum 16. oder •17. I^ebensalter geschützt sein sollte.**)

Es genügte aber offenbar nicht, dass der Geschändet« minderjährig bezw. noch practextatus war, sondern er musstc auch unbescholten sein, damit den Schänder die Strafe traf.

Dies geht aus Folgenden hervor: Das stuprum einer Frau wurde nur bestraft, wenn die Frau zu den honeste viventes gehörte, d. h. ehrbar und unbescholten

") D. XLVII 11 (De ext. crim.) 1 1,2 (Panlus): Qui pnero stapram abdncto ab eo vel cormpto comito peranaserit aat mnlierem pnellamve interpellavcrit qoidvo impndicitiae gratia fecerit, donnm praebücrit pretiamve, quo penaadeat^ dedcrit, perfccto flagitio pnnitar capite, impcrfecto in iosnlam deportatar comipti comites SQmma supplicio afficiantnr. Und in dem Sententien des Panlus, aus welcher diese Stelle entnommen ist, heist es noch deutlicher: (Panlas Sent. V 4 §. 14) : Qni pnero praetextato stapram aliadye flagitiam

abdacto ab eo vel cormpto comite persaavcrit Femer

D. XLVm 5 (Ad. lefi^ Jal. de adalt. coerc ) 1 85,1 (Modestinas libro primo rcg^amm); Stapram in vidaa vel virgine vel puero committitar. Aas einer Stelle Tribonians in den Institutionen. (Inst. IV, 18, de public, judic. 64,) könnte man vielleicht entnehmen wollen, dass die lex Julio die Unzucht zwischen M&nnera an sich bestraft habe. Diese Stelle beabsichtigt jedoch nur die zu Justinians Zeiten er- lassene Strafe anzugeben.

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war.^^) Das stuprum des puer wird nun aber mit dem stuprum der virgo auf eine Stufe gestellt und die lex Julia hat beide gleich behandelt; dies zwingt zum Schluss, dass das Gesetz auch nur die Schändung des ehrbaren Jünglings im Auge hatte, nicht etwa den Verkehr mit einem exoletus, einem männlichen Prostituirten. **) Der Schändung d. h. der immissio penis in anum wurden viel- leicht auch andere besonders anstössige geschlechtliche Akte gleichgeachtet; denn Paulus sagt,^") dass derjenige, welcher stuprum oder sonstiges flagitium impurum an einem puer praetextatus vornimmt, d. h. eine sonstige unzüchtige Schandthat, bestraft wurde. Mit Recht erklärt Christ,*"^ dass wahrscheinlich das ore morigerari d. h. Onanie per OS zu diesen strafbaren Handlungen gezählt wurde.

Die Strafe der lex Julia war für den Verfiihrer, Mit- thäter und Verkuppler bei vollendeter Schändung Todes- strafe, bei blossem Versuch Deportation, *®) femer jeden- falls auch für den verführten Jüngling, Konfiscation der Hälfte seines Vermögens und Unfähigkeit über die Hälfte seiner Güter zu testiren. *•)

Die wider Willen des Geschändeten vollzogene Stuprirung wurde ebenfalls mit dem Tode bestraft, wahr- scheinlich wurde kein Unterschied gemacht, ob der Ge- schändete minderjährig oder erwachsen war. ^^)

Für das Militär scheint das Gesetz unter bestimmten Umständen strenger gewesen zu sein. Nach Quintilian

") D. XLVIII 5 1. 6 pr. u. 1. 36 § 1.

2») D. XLVJI 11 1. 1,2 i. XLVIII 5 1. 36,1 cit in Anm. 23.

^*) Paulns Scnt. II 26 §. 13: Qai volantato sna staprum flni^itiamvo imparam patitnr, dimidia parte bonoram suornxn maltatar, nee testamentnm ei ex majore parte facere licet.

'^') Chriit, Joh. Frid.: Historia legis Scatiniae, Halle 1737 c. 20.

'^) ob. cit D. XLVII. 11 1. 1, 2 in Anm. 23; ob. cit. Paalu Sent, V. 4 § 14 in Anm. 23.

^) PaaluB Sent. II 26 §. 13; ob. cit in Anm. 26.

'^ Qni mascnlum liberum invitam itapraverit, capite pnnitar.

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soll über diejenigen^ welche im £[rieg8lager wideniatür- liche Unzucht verübten, die Todesstrafe verhängt worden sein. ^') Ob die Strafe thatsächlich angewandt wurde, dürfte wohl bezweifelt werden.

Zur römischen Kaiserzeit griff der mannmänuliche Geschlechtsverkehr immer mehr um sich, am ärgsten wurde es unter Nero (54 68) und dann unter Heliogobal (217—222).

Wie schrankenlos zur römischen Kaiserzeit der mann- männliche Geschlechtsverkehr geduldet wurde, zeigt eine Anordnung Domitians (81—96) zum Schutze der Jugend; er verbot nämlich, dass Knaben unter 7! Jahren prosti- tuiert werden dürften,**) (also nur unter diesem Alter!).

ü scheint, als habe später Alexander Sever (222 235) einen Augenblick eine Strafbestiramung namentlich gegen die männliche Prostitution erlassen wollen, er begnügt sich jedoch damit zu verordnen, dass die für das Halten der Bordelle erhobene Steuer nicht mehr in die Staats- kasse fliessen, sondern zu öffentlichen Baulichkeiten ver- wandt werden sollte.**)

Kaiser Philipp (244 249) scheint dann ein weiteres Gesetz gegen widernatürliche Unzucht gegeben zuhaben,^**) sein Inhalt ist uns unbekannt. Jedenfalls fruchtete das Verbot nichts, denn wie Aurelius Victor in seinen Caesares sagt, förderte das Verbot nur schlimmere Schandthaten.*^**)

Erst die christlichen Kaiser schritten energisch gegen den mannmännlichen Geschlechtsverkehr ein.**)

'^) Schrader ob. cit. in Anin. 22.

'^) So e ton: Edicto prohibuit, paeros intra septimnm atinum prostitni.

'') £nch nnd Graber Artikel Pftdcrasüe.

^) Schrader: ob. cit Anm. 29.

*^) Ulrich: (bei Spobr, Leipzig, 1898 in neuer Auflage cr- scHienen) Indnaa § ö9 S. 39.

'^) Die nun folgenden Aasfahrmigcn dieses Gapitels I gehören eigentlich in das folgende über das Mittelalter, der Uebersicht halber war es jedoch angemessener, die Bestimmungen der spätrOmischen Kaiser hier folgen zu lassen.

~ lOi)

Mit dem Christentum trat nämlich überhaupt eine völlige Aendening in der bisherigen Auffassung der ge- schlechtlichen Handlungen ein.

Jede Fleischeslust erscheint dem Christentum als Sünde, der aussereheliche Beischlaf zwischen Mann und Weib ist sündhaft und nur die Geschlechtsverbindung in der Ehe gestattet, aber auch diese wird nur als Not- befehl, als das geringere Uebel gegenüber dem Ideal der völligen Keuschheit betrachtet. Desshalb ist gar die gleichgeschlechtliche Liebe dem Christentum ein Gräuel, eine Versündigung gegen die Natur und gegen Gott, nicht nur schwere Sünde, sondern Verbrechen.

Bei diesen Anschauungen ist es nicht zu verwundem, dass die christlichen Kaiser mit den härtesten Strafen gegen widernatürliche Unzucht einschritten, wobei das in der Bibel niedergelegte mosaische Recht wohl von Ein- fluss gewesen ist.

Im Jahre 326 erliess Constantin der Grosse eine Konstitution gegen die gleichgeschlechtliche Liebe.") Er befiehlt, dass: „da wo das Geschlecht seine Natur ver- liert, wo Venus sich in eine andere Gestalt verwandelt, wo ein widernatürlicher Liebesgenuss gesucht wird, der Betreffende von dem mit dem Kacheschwert bewafiheten Gesetz mit den ausgesuchtesten Strafen belegt werde.

Ob unter ausgesuchtesten Strafen (poenae exquisitae) wie Gothofredus meint, Feuertod verstanden war, steht nicht fest und ist wohl zu bezweifeln.

*') Codex Theodosiamifl L. IX. tit. VII, 3 : Cum vir nnbit in feminam viris porrectaram, quid cnpiat, nbi sexns perdidit loolim? nbi eceluB est id qnod dod proficit, leire? Ubi Venus mntatnr in alleramformuii? nbi Mnor qnaeritnr, nee Tidetor? labemns inenrgere legef, Amiari jnn i^ltdio nltore, nt exquititis poenis sobdantnr in- funet, qni snnt yel qni fntnri snnt rei.

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Denn erst Yalentinian bestimmte noch in demselben Jahrhundert als Strafe den Feuertod. ^^)

Yalentinian führt aus: ,,Er wolle nicht länger dulden, dass Rom durch die Ansteckung dieser Unzucht befleckt und die alte Kraft des Volkes dadurch gebrochen werde« Alle die, welche die Gewohnheit hätten, ihren Leib nach Weiber Art preisszugeben und sich vom Weib nicht mehr unterschieden, sollten aus den Männerbordellen heraus- geschleppt und Angesichts des Volkes den rächenden Flammen übergeben werden, damit Alle es einsähen, dass die Seele des Mannes ein Heiligtum sei und dass der, welcher sein eigenes Geschlecht auf schimpfliche Weise verloren hätte, der Todesstrafe verfalle, wenn er ein fremdes Geschlecht erstrebe."

Justinian nahm das Gesetz von Valentinian nicht in seine Gesetzessammlung, sondern \nederholte dasjenige des Constantin, nur bestimmte er'^) die Strafe ganz genau und zwar verordnete er die Todesstrafe mittels Schwertes.

'^) FragmenU Vaticana Mosaicarnm et Romanaram legam collatio. (Ed. Knieger) tit. Y 3. Impp. Yaleniianai, Theodosias ti ArcadiuB Angg. ad Orientiom yicariom nrbiB Romaa. Non patimor mrbem Romam Tirtatnm omniom matrem diatics effeminati in viro padoris coDtaminatioDe foedari et agreste illnd a priscis condttori- bos robnr fracta moUiter plebe tennatam conyiciiim saecniia vel •onditomm inrogare vel prmcipimii Orienti carissime ac jacoDdiMime Bobis. Landanda igitnr experientia tna pmnes, quibni flagitü asiu est Tirile corpas moliebriter coDstitntam alteni sexna damnare patientia aibilqae diacretum habere com feminii, occnpatoa, nt flagitü poacit immanitaa, atqae ommbni edactos, padet dicere» Tiroram Inpaoaribas epectante populo flammae vindicibna expiabit, nt oiÜTern intellogaat •acrosanctom cnnctis esse debere hospitinm viiilis animae nee sine •ammo snpplicio alieniiln expetiate sexom qni ranm tarpiter per- didiaaet

'*) Im Codex IX. 9 1. 80 o. Jnat. IV. 18 § 4: Item lex JaUi^ de adolteriia coeroendia, qoae nen -solom temeraiorea alieiianim ^anp.» tiaram gladio pnnit, aed etiam eoa, qai «om maaculia iofandam. Ubi^ dinem excrcero aodent )

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Im Jahre 538 erliess er nochmals eine Ermahnung an das Volk und warnt sie vor diesem Verbrechen. *")

Als Grund der Bestrafung betont Justinian den reli- giösen Gesichtspunkt; „dieses Laster sei eine Eingebung des Teufels, Jeder solle davon ablassen, damit nicht Gott das ganze Volk desswegen strafe; denn wegen solcher Laster käme Hungersnot und Seuche über die Menschen.

^®) Novelle 77: . . . Qnoniam quidam diaboHca instigatione comprehensi .... naturae contraria agont: istäs ügnngiinns, in sensi bns accipere Dei timorem et fntamm jndicinm et abstinere ab huis modi diabolicis loxoriis, ne propter haiusmodi impios actus ab ira Dei jnsta inveniantnr et ciyitates cum habitatoribns eamm pereant. Docemnr enim a divinis scriptis, propter hnismodi impios actus ciyitatoB hominibns periisse . . . Propter talia delicta et famcs et terrae motns et pestilentiae finnt. . . . Sin autem et post hanc nos- iram admonitionem inyeniantnr aliqni in talibns permanentes delictis : primam qoidem dndignoe se fadnnt Dei misericordia ; post haecnntem et legibus constitutis subjiciantur tormentis. Praecipimns enim gloriosissimo praefecto regiae civitatis permanentes istos . . . com- prebendere et oltimis snbdere snppliciis, ne . . . et civitai et repnb- lioa . . laedator.

^®) Novella 141 : Edictum Jnstiniani ad Gonstantinopolitanos de Impudicis: Fraefatio: Semperquidemhnmanitateetclementiadeiomnes indigemns, maxime vero nmic com moltitndine peccatomm nostromm mnltis cnm modis ad iracondiam provocavimas. Et minatus est qoidem, et ostendit, quid peccata nostra mereantnr, clemens tamen> fait inunqne rejedt poenitentiam nostram expectans, et qui nolit mortem noatram, peccantinm, sed conversionem et vitam. Qnare justnm non est, nt omnet divitias bonitatis, et tolerantiae et patientiae dementis dei eontemnamua, ne dnro et poenitentiam non agente eorde nostro acoommnlemiu nobia iram in diem irae, sed nt omnes quidem pravis eopiditatibiiB etaotionibos abstineamni, maxime vero iUi, qni in abomi- nabili et deo merito ezosa atque impia actione contabnenint.. Loqnimiir aaten de stapro mascnlorom, qnod mnlti impie oommit* innt maeculi ovm naasoolit tnrpitndinem perpetiante«.

Oa^ L Scimni enim sacris scripturis edocti, quam jnstara poe- Bam den» illii, qni Sodomae olim habitanmt, propter inianam hanc «ommiztionem inflexerft, adeo nt- hninaqne^ regio äla inextineto- igne ardeat, atque per boc nos docet, ut impiam illam aciitineoi

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Wer in dieser lasterhaften Gewohnlieit verharre, solle getötet werden, damit nicht der Staat (durcli die gött- liche Rache) Schaden leide."

Auch diese Ermahnung scheint wenig genützt zu

haben, denn im Jahre 559 giebt Justinian eine Prokla- mation gegen dasselbe Verbrechen heraus: Wiederum und noch mehr wie früher stellt er als Strafgrund die Ver- letzung des göttlichen Willens in den Vordergnmd, nur deshalb scheint er strafen zu wollen, weil er Gott gegen- über dazu verpflichtet sei.

Er versucht mit Güte und Milde die Sünder zu ver- anlassen, ihr Laster aufzugeben und verspricht denjenigen

hversemur. Rarsas vero ecimus, quid do bis snnctus apostolus dient, qaidqne reipnblicae Dostree legcs sannianti atqne at omneB, qai timori dei intcnti snnt, impia et profana actione abitinere debeant. qiiae nee a brntis perpetra invenilnr, atqno Uli qnidem, qni eins rai sibi conscii non sant, in fntanun ctiam tempns sibi caveant, qni yero boc affectn jam contabnernnt, non aolnm in postenim desittant, sed etiam veram poenitentiam agant et deo snpplicentnr, et beatissimo patriarcbae yitinm indicent, et sanationis modom aodpiaDt, et ae- cnndnm id, qaod scriptum est, frnctnm poenitentiae ferant, nt Clemens dens pro divitüs misericordiae snao nos qaoqne dementia sna dig- netnr, et omnes pro illomm, qni poenitentiam agont» sdnti gratias ipsi agamns, in qnos etiam nunc magistratüs inqoirere jnsrimas, denm placentes, qni jnste nobis iratns est. Et nimo qnidem ad aac- romm diemm honorem rospicientes bemgnnm denm rogamus, nt lUi qni in impiae hnins actionis coeno Yolvnntur, ita reaipisoant, ot alia eam pnniendi occasio nobis non detar; dennnciamns antem omnibns, qm einsmodi peccati sibi oonsdi sunt, msi pecoare desinaot, atqve se ipsos beatisiimo patriarobae deferentes salntis snae cnram aguit, propter impias einsmodi actiones deoa intra saootom festnm plaoaotes, aoerbiores sibi poenaa aroeatitnros esse, tamqoam nalla in postemm venia dignos. Neqna enim nmütetar ant negligetnr bnios rei in« qnisitio et emendatio illmum, qni intra sanotom festam se non de- tolerant, yel in impia illa actione penereraTerant, na per negUgen* iam bac in r% oommissam denm contra nos irritemiis, si tarn impiao et probibitae aolioBi, qukeqve maxime idonaa sit ad bonnm de«» ad omninm perniciem irritandom, oonniyeamns.

113

Gnade, welche bis zum bevorstehenden Osterfest ihre Sünde bereuen und beichten, und so Gott besänftigen würden. Diejenigen aber, welche ihr Laster nicht bereuten und eingeständen, sowie die, welche fortführen, ihm nachzu- hängen, sollten keine Verzeihung finden und mit den härtesten Strafen belegt werden, damit Gottes Zorn nicht das ganze Volk träfe.*') Der gleichgeschlechtliche Ver- kehr muss zu Justinians Zeit äusserst verbreitet gewesen sein; sonst hätte nicht Justinian in so eingehender und nachdrücklicher Weise sich dagegen gewandt.

Uebrigens hat Justinian in seinen Erlassen nicht so sehr die einzelne Handlung, als viel- mehr die zur Gewohnheit gewordene, ein- gefleischte Sünde im Auge. Schon Justinian scheint die Ahnung gehabt zu haben^ dass es sich meist um einen tiefeingewurzelten Trieb handelt.

Ueber die Strafe selbst drückt sich Justinian in den Novellen 77 und 141 nicht sehr genau aus; es war dies aber auch nicht nötig, da er schon früher die Todesstrafe durch das Schwert festgesetzt hatte. Nach Properz, Zonaras und Cedrenus soll übrigens Justinian oft an statt mit dem Tode, mit Abschneiden der Geschlechtsteile ge- straft haben.

*') Z. vgl. Ulrich: Inclusa § 60—64.

Ttthrbuch fQr lioraosexnollc Forschungen. O

II. Das Mittelalter und die Neuzeit bis zum Ende

des 18. Jahrhunderts.

1. Die Zeit vor den Karolingern.

Ausser den schon besprochenen Bestimmungen der römischen Kaiser lässt sich wenig über unsere Materie in der Zeit vor den Karolingern berichten.

Bei den Kelten war die Päderastie bekannt, sie übten sie, trotz der Schönheit ihrer Weiber.**) Auch bei den alten Germanen ist sie vorgekommen. Sie wurde bestraft und zwar mit , Lebendig begraben werden"/*) Die be- kannte Stelle in der Germania des Tacitus, wo gesagt ist, dass die corpore infames in dem Sumpf begraben wurden, spricht nämlich zweifellos von denjenigen, die Päderastie verübt hatten. Dies geht auch aus folgenden Stellen hervor.*"*) Cassium quendam, mimum corpore in- famem (Tacitus Annalen I 78) Quinctianus mollitia cor-

«') Aristoteles: Fol. II, 66, Diodor V, 31; Schrenk-Kotzing: Die Saggestionstherspie bei knmkbaften Erscheinungen des Qe- Bclilechtssinnes mit besonderer Berücksichtigung der kontr&ron Sexnl- empfindnng. Stattgart 1892, S. 134.

*^) Waits: Dentsche Yerfassangsgesohiche I S. 426 n. Anm. 1. Banmstark: Urdentsche Staatsalterthflmer. Berlin 1873, S. 449.

**) Wie Baamstark, cit. in Anm. 43, mit Recht heryorhebt Derselbe bemerkt sehr richtig, es dürfe verlorene Mühe sein, gegen die Worte des Tacitas anzok&mpfen ond es gehöre an den Albern* heiten des Afterpatriotismos, durch Schrift- and Sinnvcrdrehang der Stelle einen andern Sinn an geben.

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poris iiifamis (Aiim. XV. 49) Rebius ob libidiues mulie- briter infamis. (Anm. XIII 30)

Dass der gleichgeschlechtliche Verkehr bei den Ger- manen nicht gerade selten war, beweist auch der Um- stand, dass unter den ehrenrührigen Schimpfworten die Beschimpfung aufgezählt wird, dass ein Mann sich als Weib habe gebrauchen lassen.^'*)

In den alten Volksrechten findet sich keine Straf- bcstimmimg gegen Päderastie.

Xur in norwegischen Kirchengesetzen wird die Bestialität mit Castrierung und ewiger Landesverweisung, in norwegischen Verordnungen der geschlechtliche Ver- kehr zwischen Männern mit Friedloserklärung bestraft. *'^)

2. Das Recht der Karolinger.

Die Karolinger schritten gegen die widernatürliche Unzucht ein.

Im Capitulare ecclesiasticiun vom Jahre 289, wo unter Bezugnahme auf das C'oncil von Ancyra von der Auferlegung der kirchlichen Busse die Rede ist, wird ge- sagt,*®) dass fleischliche Vermischung zwischen nahen Verwandten, zwischen Mann und Mann, sowie zwischen Mensch und Tier mit dem Tode zu strafen ist, dass aber der Thäter, wenn ihm das Leben geschenkt wird, auf-

*^) Wilda: Gescbiclite des dentschcn Strafrechts. Bd. I, S. ^58.

**) Walter: Corpus juris Gcrmanici antiqui Bd II S. 150.

Capital rium Liber VII. c. 866: De bis qui inrationabiliter versati sunt sive venantnr. In qua sententia sensus triplez est: id est de bis qui

cum pecoribus coltus mixti sunt, aut more pecorum cum consanguineis

usque adfinitatis lineam incestum commiserunt, aut cum masculis concn«

buerunt. Quisqnis antem ex bis unum egerit, aut capito puniatur,

aut si ei vita concestn fuerit, juxta Ancy rani GonciUi sententiam, quae

in capitnlo XVI continetur, pocnitentiam veraciter agat.

8*

llo

richtig Busse thun soll.*') Ein späteres Kapitular bespricht den Gegenstand eingehender.***) Auch hier tritt uns der- selbe religiös-sittliche Gesichtspunkt, den schon Justinian besonders betont hat. entgegen.

„Wegen solcher Laster sende Gott Hungersnot und Pestilenz über das Volk. Wegen diesen Sünden seien schon Städte verbrannt und durch den höllischen Schlund verschlungen worden. Desshalb bestrafe das römische Recht das Verbrechen mit dem Feuertod." Das Kapi- tular gebietet dann ausdrücklich Allen nebst Untergebenen luid Hörigen von solchen Sünden abzulassen.

Auch damals scheint gleichgeschlechtlicher Verkehr

*') Z. vgl. Wilda: Gcscbichto des deutschen Strafrechts. Bd. I S. 858.

**) Walter S. 8&8 und 859: Cap ad. IV c. 160: De patra- toribns diveraorum malorum: Sunt sane divereorummalorum patratores, quos et lex divina improbat et condemnat ; pro quorum etiam divcrsis sccieribus et flagitiis popnlns fame et pestilentia flagellatnr, et Ecclcsino Status infirmatur et regnnm periciitatur. Et quemquam baec in sacris eloquiis satis sint execrata, nos nocessarium praevidimus iterum nostra admonitione et exhortatione atque prohtbitone praecaveri omnino opor- M l cut sunt diversarum pollntionuxn patratores, quas cum masculis et pecoribus nonnulli diversissimis modis admittunt; quae incompara- bUem dulcedinem piissimi creatoris ad amaritudinem provocantes, tanto gravins delinquunt, quanto contra naturam peccant. Pro quo etiam scelere igne coelesti conflagrntne, infemique hiatu qninque absorptae sunt civitatis, necnon et quadraginta et eo amplias millia stirpis Beniamineao mucrone fraterno confossa sunt, fla^c porro indicia et evidentes vludictae declarant quam detestabile et exsecrabilo apud divinam majestatem hoc vitium extet Seimus enim quoniam talium criminum patratores Lex Romana, quae est omnium humanamm mator legum, igne cremari jubet. Vobis ergo omnibus terribieterdenuntiamusi ▼estritque cunctis, ac vobis famulantibus atque subditis, vobiscum Dei districto judicio atque fidelitate nostra praecipimus ab bis caveri, et haec faciontibus nee verbis nee factis uUo modo consentire ; quoniam qui talia agunt, Apostollo poUicente, regnum Dei non consequentnr. Tempus namque est, ut multitudini pereuntis populi parcatis, quae scqnendo cxempla peccantis Principis cadebat in puteum mortis ; quia

117

ziemlich verbreitet gewesen zu sein; deun das Kapitular fährt fort: „Es sei Zeit, dass die Menge Einhalt thue, und sich nicht in den ewigen Tod stürze.

Er der Kernig (der Verfasser des Kapitulars) werde Strafe oder Belohnung von Gott erhalten, je nachdem er das Volk zum Guten oder Schlechten leite." Also auch hier als Hauptgrund des Einschreitens die Verpflichtung des Herrschers gegenüber Gott.

Der zweite Teil des Kapitulars wendet sich dann spezieller gegen den buhlerischen Verkehr mit Frauen- zimmern und führt aus, „dass in Folge der Fleisches- sünden das Volk untüchtig werde und zu Grunde gehe,

qnantoscDnqne vel per bona cxempla ad vitam coelestid patriae contra- himas, vel per mala exempla ad perditioDem, scquentes praeimas, de tantis proral dubio ab aeterno jndice vel poenas vel praemia acceptnri samns. Si enim gens nostra, sicnt per istas provincias divulgatum est, et nobis in Francia et in Italia improperatnr, et ab ipsis Faganis ixnpropcnam est, spretis Icgalibns connabiis, adnlterando et laxoriando ad instar Sodomitao gcntis focdam vitam duxerit, de tali commix- tione meretricnm aestimandnm est degenercs popnlos et ignobiles, et fnrentes libidine, foro procrcandos, et ad extrcmum oniversam plebem ad deteriora et ignorabiliora vergont4}m, et novissimo nee in belle seculari fortem, ncc in fidc stabilem, et ncc bonorabilem homini- bns nee Deo amabUem esse venturam : sicnt alüs gentibus Hipaniae et Provinciae et Borgondionam popuHs contig^t, quae sin a Deo reccdentes fornicatae sunt, donec Judex omnipotens talium criminum nltrices poenas per ignorantiam legis Dei, et per Sarracenos venire et servire permisit. Et notandnm qvod in illo scelere aliad immane flagitiam snbterlatet, id est. homicidiam. Qnia dum illae meretrices, sive monastcriales, sive secalares, male conceptas soboles in peccatis gennemn t saepe maxima ex parte occidnnt; non implentes Christi Ecclesia« filiis adoptivis, sed tomnlos corporibus, et inforos miseris animalibas satiant. Absit enim at pro talibns pereatis; qaoniam ex praecedcntibns agnovimns qnao secataris, nisi praevisa faeriet, potsunt eveniro. Satins est qnoque nobis talibns carere, qnam cnm bis mere, in porniciem regnumqno ab etbnicis atqne eins popularibus futore tempore adnnUari vel possideri. Scire enim vos cnpimns qnia quicnnque snper bis ant facicns ant libenter consentiens inventns fnerit, nos cum juxta. praedictam Romanam legem velle panirc.

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dass die Spanier und Burgunder als Beispiel dafür dienen könnten und dass Gott zur Strafe für solche Sünden den Einfall der Sarazenen gestattet habe."

Zum Schluss wird dann bestimmt, dass Jeder, welcher die geschilderten Sünden begehe oder an sich vornehmen Hesse, mit der erwähnten Strafe des riimischen Rechts belegt werde.

3. Das kanonische Recht. ^^)

Das kanonische Recht behält selbstverständlich bei Beurteilung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs den streng religiösen Standpunkt bei und fasst ihn als ein durch göttlichen Willen verpcmtes Verbrechen auf, „denn durch das Laster werde auch die Gemeinschaft, die wir mit Gott haben sollen, zerstört, da dieselbe Natur, die Gott geschaflfien, in lasterhafter Weise befleckt werde/ '^")

Das kanonische Recht fusst auf dem mosaischen und justinianischen Recht und wendet dessen strenge Be- stimmungen auch an. Es giebt aber einige neuere: So spricht das dritte Lateranische Konzil für Kleriker als Strafe nur Degradation oder Verweisung in ein Kloster aus, für Laien Excommuniation, ausserdem Infamie."^')

**') Die Angaben über das Kanonisclie Strafrecht sind entnommen aas: München: Das kanonische Gerichtsverfahren und Strafrecht. II. Bd. Das Kanonische Strafrecht. S. 4d5 £Oln 1874.

»^^0 C. Flagitia 13. C. 32 Q. 7. S. August: FJagitia, quae sunt contra naturam, ubiquo et semper detestanda atquo punieoda sunt: qnalia Sodomitorum fuerunt. Quae si omnes gentes facerent, eodem criminis reatu divina lege tenerentur. . . Yiolatur quippe ipsa societas» quae cum Deo nobis esse debct. cum eadem naturam, cuius ipse autor est, libidinis perversitate poUuitur.

C. Usus 14. G. 32. D. 7. S. Aug.: Usus naturalis et licitus est in conjugio sicut illicitus in ndulterio. Gontra naturam vero semper illicitus, et procul dubio flagitiosior ntque turpior.

**) G. Glerici 4 X do excess. prael. (5, bl) . . Quicunque depre- hensi fuerint laborare . . . dejiciantur a clero, vcl . . in monasteriam detrudantur, si laici, cxcommanicatione subdantur.

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Eine Konstitut iou von Pias V. verordnet ferner,**) dass das weltliche Gericht über das Verbrechen urteilen und der Kleriker degradiert werden soll. In einer späteren Konstitution bestimmte dann Pius V.,**^) dass diejenigen, welche dem betreffenden Laster huldigten, ohne Weiteres des geistlichen Standes, jeglichen Amtes, jeder Würde und jedes Benifiz verlustig sein sollten, so dass sie ohne Weiteres dem weltlichen Gericht übergeben werden könnten. Er fügte aber hinzu, dass nur diejenigen die Strafe verwirkt hätten, welche die That häufig oder wieder- holt, d. h. wie er ausdrücklich betont, nicht einmal oder ein zweites Mal, sondern gleichsam gewohnheitsmässig verübt hätten.

Pius will also nicht die einzelne Handlung an sich, sondern den Hang, die Gewohnheit bestrafen; auch er fühlt es schon, noch deutlicher als lustinian, dass derartige Sünder aus einer tief einge- wurzelten Anlage heraus handeln (dass es sich meist um Urninge, mit konträrer Sexual- empfindung behaftete handelt). Vgl. weiter unten Kapitel V.

4. Die Carolina und die gremeinrechUiche Theorie und Praxis.

Die Anschauungen über den Grund der Bestrafung und die Beurteilung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs

^^) Pii V. coDst. V. Cum primnm § II (aas ü cm Jahre 1566): Si qnis crimen nefandam contra natnram, propter quod ira Dci vonit in filios dissidontiae, perpetraverit, cnriae saecnlari pnniendas tradatUFi et si clericns fnerit, omDibasordinibnsdegradatns, simili poenae subjiciatar.

''^j Pii y. const. LXXII' Horrendam § 3: Itaque quod noa jara in ipso pontificatns nostri principio hac de re decrevimas, plenias nanc fortinsqne persequi intendentes, omnes et qaosconque presby- teros et alios clericos saecnlarcs et reguläres, cniasconqae gradus et dignitatifl, tam diram ncfas excrcentcs, omni privilegio clericali, omni((no officio, dignitntc et bcneficis ecclesiastico praesentis canonis

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als einer des Todes würdigen Versündigung dauern das ganze Mittelalter fort, die Bamberger und die Branden- burger Halsgerichtsordnung bestrafen ihn mit dem Tode **) und die Carolina**) bestimmt in Art. 116: „So Mann mit Mann, Weib mit Weib, Mensch mit Vieh Un- keuschheit treibet, die haben auch das Leben verwirket und man soll sie der gemeinen Gewohnheit nach mit dem Feuer vom Leben zum Tode richten." Die Carolina macht nicht mehr die Unterscheidung zwischen gewohn- heitsmässiger und vereinzelter Begehung, wie Pius V., sie bestraft jedes „Unkeuschheit Treiben* zwischen Personen gleichen Geschlechts. Nach dem Wortlaut könnte man annehmen, dass sie alle und jede unzüchtigen Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts auch z, B. gegen- seitige Onanie unter „l^nkeuschheittreiben" verstehe und mit dem Feuer-Tode bestraft wissen wollte.

Soweit ging die Praxis jedoch nie.

Schon zu Carpzows Zeiten (Anfang des 17. Jahr- hunderts) wird häufig statt auf Feuertod, bloss auf Tod durch Schwert erkannt

Ferner bildet sich schon früh die Praxis aus, dass überhaupt die Todesstrafe nur bei Vollendung des De- likts stattzufinden habe. Zur Vollendung des Verbrechens wird aber verlangt einmal immissio penis in anum und zweitens emissio seminis. Als nicht vollendete Schändung

aactoritate privamus. Ita, qaod per jadicem eccleriasticnm deg^adati, potestati statim saecnlari tradantur, qoi do eis illad idem capiat sappliciom, qaod in laicos hoc in exitio dovolutosi legitimis reperitar sanctio .ibus constitntom. Firrli. h. t. n. 72: Fraeterea ad hane poenam degradationis incurrendam reqniritnr primo, nt aodomia sit freqnentata, sive iterata plaribns actibns nt colligitnr ex v. exercentis in cit. bulla Pii Y qao nomine inteiligontor, qoi aliod faciant non semel aut iteram, sed freqncnter et quasi ex consaetndine.

'**) Herausgegeben von Dr, H. Zoepfl. 2. Ausg. Leipsig und Heidelberg 1876.

^^) Kaiser Karls Y. Halsgericbtsordnung von 1532.

121

wird daher insbesondere auch die Vornahme unzüchtiger Handlungen, abgesehen von der eigentlichen Päderastie 80 z. B. die blosse beischlafähnliche Handlung des coitus inter femora oder die gegenseitige Onanie be- trachtet.'^**) Solche Handlungen werden mit mehr oder minder langen Freiheitsstrafen geahndet. *^'^)

Im 18. Jahrhundert, namentlich unter dem Einfluss der sog. Aufklärungszeit wird die Auffassung über die Strafbarkeit des gleichgeschlechtlicheu Verkehrs eine mildere. Die rein religiös-sittlichen Gesichtspunkte als Rechtfertigungsgründe der Bestrafung verschwinden nach und nach.

Zwar ist die Anschauung über die Ursachen des gleichgeschlechtlichen Verkehrs immer noch die mittel- alterliche. ^^) Seine Quelle sei „unbegrenzte Geilheit, eine durch übermässige Sättigung entstandener Ekel an dem Genuss natürlicher Wollust" (Cella) **•) oder die I^rsache sei stets in dem aufgezwungenen Zusammenwohnen junger Leute und der Unmöglichkeit des natürlicbm Geschlechts- verkehrs,®") also in dem Weibermangel zu erblicken, (Beccaria). ®')

^^) Z. vfifl. Garpzow: Practicae novae imperialis Saxonicae Rerum Griminaliam Pars III Qaaest. 76, wcloher aasdrücklicli sagt dass unter ^UDkenscbheit treiben" nur der coitns contra natnrae ordinem gemeint sei, niclit andere Unznchtsakte, quae etsi natarao refragetnri difiert, ([aalia est fricatio vel manastnpratio, fthnlich Böhmer: Meditation es in Constitutionem Oriminalem ad. art. 116.

'^') ^fi>l- <ho weiter nnten Anm. 66 u. 67 cit. Schriftsteller.

'^'") Dieselbe wird leider auch noch von Manchen geteilt, denen das Urningtnm völlig fremd ist.

***) Cella: Ueber Verbrechen und Strafe in Unzuchtf^len S. 66.

^) Diese Auffassung bringt auch Diderot in seinem bekannten lesbischen Koman „La Keügieuse^- zum Ausdruck.

•*) Beccaria: (dentsch. Uebers.) Verbrechen u. Strafe, Bres- lau 1788. S. 157.

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Der Grund der Bestrafung wird aber nicht mehr, wenigstens nicht raehr ausschliesslich in der Immoralität der Handlung als solchen gesehen, ja man fängt sogar an die Berechtigung der Strafe zu leugnen.

Als Grund der Strafe wird von Einigen die durch den gleichgeschlechtlichen Verkehr dem Staate drohende Schädigung angeführt: Die betreffenden Handlungen be- kundeten Verachtung der Ehe, welche Entvölkerung» Schwächung und zuletzt Auflösung des Staates zur Folge haben miisste, sowie körperliche und geistige Entner- vung, welche den Thäter für die Zwecke des Staates un- fähig mache". (Feuerbach)"-)

Nach Andern , Hesse sich Niemand einreden, dass Entvölkerung oder Schwächung oder gar Auflösung des Staates als Folge der w. U. zu befürchten sei, vielmehr begründe die durch die Sodomia bewiesene Verworfen- heit des (/harakters die Besorgnis, dass der Thäter die Fähigkeit zum tüchtigen Staatsbürger verliere," deshalb werde gestraft. (C^ella. j «-^j

Andere gehen weiter und erkennen an, nicht nur, dass der religiös-sittliche Gesichtspunkt des Mittelalters nicht mehr massgebend sein könne, sondern dass überhaupt ein Grund zu bestrafen, nicht existiere. Sie verlangen des- halb Straflosigkeit der widernatürlichen U. Durch die Sodomie werde Niemandes Recht verletzt. „Die Hand- lung sei Unflath, Schmutz, I^nanständigkeit, aber kein Verbrechen, weil sie Niemanden das Seinige entziehe und nicht aus betrügerischem, b(>sen Herzen entspringe, noch die Gesellschaft zerrütte." (Voltaire). ^*).

^-) Fcnerbach: Lehrbuch des gemeinen, in Dentscbland giltigen peinlichen Rechts, hersatg von Mittermaier. Oiessen 1847 § 468.

•*) Ob. cit. Anm. 59.

**) In seinen Anmerkungen eu Boccarias oben Anmerk. 61 citierten Buche.

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Nicht Strafe sei am Platz, sondern Beseitigung der Ursachen, Besserung und Erziehung** (Beccarin). "'*)

,Es sei besser von solchen Handlungen gar keine Kenntnis zu nehmen, als durch die gerichtlic)»e Unter- suchung erst Skandal und Aergernis zu erregen, am besten beuge man dem Laster vor durch Erziehung und Be- günstigung der Ehe. (Tittmann.) ••)

Ein Schriftsteller des 18. Jahrhunderts (Eschenbach) '^ scheint sogar zu fühlen, dass überhaupt die Auffassung der widernatürlichen Unzucht als einer aus Verworfenheit und Lasterfestigkeit begangenen Handlung unrichtig ist, denn aus der Unanwendbarkeit des auf ganz irrtümlichen An- schauungen beruhenden Gesetzes gegen die Zauberei leitet er ein Argument für die Straflosigkeit oder wenigstens für die mildere Bestrafung der widernatürlichen Unzucht trotz bestehenden strengeren Gesetzes her.

Unter dem Einfluss dieser Theorie wird auch die Praxis immer milder.

Im 18. Jahrhundert wird auf Todesstrafe überhaupt nur noch bei L^nzucht zwischen Mensch und Tier erkannt, dagegen nur höchst selten oder überhaupt nicht mehr bei Unzucht zwischen Menschen. Anfangs des 19. Jahr- hunderts kommt auch im Geltungsgebiete des gemeinen Rechts die Todesstrafe bei widernatürlicher Unzucht gänz- lich in Wegfall.

Wegen gleichgeschlechtlichem Verkehr wird schon im 18. Jahrhundert nur zu öffentlichen Arbeiten voa () 10 Jahren, je nach der Schwere verurteilt, später jedenfalls in gewissen Gegenden auch in schweren Fällen nur bis höchstens 1 Jahr Zuchthaus.****)

"•0 S. Anm. 61.

•**) Tittmann: Hnndbücli der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzknnde II. Halle 1823 § 590.

•'> Vgl. Qnistorp: Grundsätze dos deutschen peinlichen Rechts mit Anmerkungen von Klein 1812. Bd. II. § 496 flfj^d.

124

Zugleich werden weitgehende Milderungsgrüude be- rücksichtigt, wie z. B. Jugend, ernstliche Reue, heftiger Grad der Leidenschaft, Einfalt, Unwissenheit.

In besonders leichten Fällen begnügte man sich nur einige wenige AVochen Gefängnis und massige Geldbusseu zu verhängen. (Demnach teilweise eine mildere Praxis wie die heutige in Deutschland, s. w. u.)

Ferner wird aber überhaupt am Ende des 18. und Anfangs des 19. Jahrhunderts nur eingeschritten, wenn öffentliches Aergemis erregt worden ist, d. h. aber, es muss nicht durch die öffentliche Vornahme der Handlung Aergernis gegeben worden sein, sondern es wird jedesmal verfolgt, wenn durch das Bekanntwerden der That bei einem grösseren Personenkreis (»ffentliches Aufsehen entsteht/^)

5. Gesetzbücher des 17. und 18. Jahrhunderts.

Die Gesetzbücher, welche nach der Carolina im 17» und 18. Jahrhundert erla.*<sen worden, stehen auf dem gleichen Standpunkt wie die Carolina.

a Das Landrecht des Herzogtums Preussen von 1620 und das verbesserte Landrecht Friedrich Wilhelms, Königs von Preussen von 1721 bestrafen mit Feuertod, «Unkeuschheit wider die Natur**, wie sich ersteres ausdrückt, •*)

'^^) Grolmann: Grundriss des Eriminalrecbts. §§. 897, 398, 400. Quistorp: Grandsätze des deutschen peinlichen Rechts II. § 496 Hgd. mit Anmerkaogen von Klein. 1812. Kappler: Hand- bach der Litteratar des Kriminalrechts. Stattgart 1838. Tittmann: Ob. cit. in Anm. 66.

^*') P. VI. art. V: Jeweil göttlichen and woltlichon Rechtens nach die annatfirliche sodomistische Unkeuschheit die g^Osste and abschealichsto anter Allen ist: Also setzen, ordnen and wollen wir hiermit erLstlich gebietend, dass alle Unkeuschheit so wider die Katar and sonst in was Weise es immer geschehen kann and tfir süchtige Ohren nicht za erzählen gebähret, begangen wird, annachl&ssUch mit dem Feaer vom Leben zom Tode gerichtet werden soll.

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,,äodomi8tisclie Unkeuscliheif*, wie letzteres den strafbaren Thatbestand definiert. "")

b Die peinliche Landgerichtsordnung von Ferdinand III. für Niederösterreich von 1056 (sog. Ferdinandea) und die bezüglich der Bestrafung der Sodomia fast gleich lautende Constitutio criminalis Theresiana für die österreichischen Er blande vom 31. Dezember 1768, sog. Theresiana, drohen ^dem Knabenschänder oder da sonst ein Mensch mit dem anderen sodomistische Sünde getrieben hätte '^ Enthaupt- ung und sodann Verbrennen des Leibes samt Kopf. Nur die Bestialität wird wenigstens nach der Ferdinandea mit dem Feuertod bestraft.

Die Ferdinandea und Theresiana sehen aber aus- drücklich mildere Strafe beim Vorhandensein von Milde- rungsgründen vor und haben offenbar nur für vollendete wirkliche Schändung (immissio penis u. emmissio seminis) die Todesstrafe im Auge gehabt. Als Milderungsgründe werden angeführt: Jugend, Unverstand, ernstliche Reue, blosser Versuch, die Theresiana erwähnt auch ausdrücklich den Mangel der emissio seminis.

In diesen Fällen soll bezüglich der Strafe nach der Ferdinandea der Rat der Sachverständigen eingeholt werden; die Theresiana drückt sich dahin aus, dass die Feuerstrafe in Schwertstrafe oder letztere in eine ange- messene Leibesstrafe verringert werde.

'•») P. III. Buch VI. Titel VII. Art. VII: Es wäre zu wünschen dais man von solcher unnatürlichen sodomiatischen Unkeuschheit gar nichts wusste. Nachdem aber leider die Erfahrung mehr als suviel bezeugt, dass sothane sodomistisches Wesen auch heute zu Tage bei den Christen, davon doch die unvernünftigen Heiden den grOssten Abscheu getragen haben, sehr eingerissen, so setzen und wollen wir hiermit emsUich gebietend, dass die Unkeuschheit wider die Natur, welche für züchtige Ohren nicht zu erzfthlen gebühret, durch Verbrennung des Verbrechers durch das Feuer, auch in ge- wissen Fällen sonst an Leib und Leben bestraft werden soll.

12(3

V I n Sachsen hatten dieKoustit utionendesCh iir- fiirsten August vom Jahre 1572 und zwar die 5. der sog. sonderlichen Konstitutionen nur den Fall der XJnzucht mit einem Leichnam einer Frau erwähnt und mit dem Tod durch das Schwert bedroht. Die übrigen Fälle wurden daher nach der Carolina geahndet. Die geheime Bescheidung vom 27. Mai 1783 zählt dann ausdrücklich das Delikt der wahren Sodomie (also immissio in anum) zu den Verbrechen, welche die Todesstrafe nach sich ziehen. Die Praxis in Sachsen scheint aber schon damals auch völlig vollendete Akte von Päderastie ungern mit dem Tode betraft zu haben und scheint die in der erwähnten Bescheidung enthaltene Bestimmung, dass Ehebruch und andere geringere fleischliche N^ergehen nur mit Zucht- hausstrafe bis zu 4 Jahren zu belegen seien, auch auf die Päderastie angewandt zu haben.

Der von der Regierung eingeforderte Bericht der Fakultäten vom Jahre 1783 sagt dann allerdings wieder, dass auch die Sodomie, wenn sie in genügsame Gewiss- heit gesetzt werden könnte, mit dem Tode zu bestrafen sei; ebenso betont der Befehl vcm 1798, dass die In- struktion von 1783 nicht beabsichtigt habe, die Todes- strafe bei denjenigen Verbrechen, wo die Gesetze sie aussprächen (^also auch bei der Päderastie) abzuschaffen.

Trotz alledem scheint mich in Sachsen die Praxis nicht mehr auf die Todesstrafe erkannt zu haben.'^*)

d Auch der Codex juris criminalis Bavarici vom 7. Oktober 1751 hat noch die alte Strenge in der Bestrafung der widernatürlichen Unzucht beibehalten.

Im Kapitel VI ist bestimmt in 10: Fleischliche Vermischung mit dem Vieh, toten Körpern oder Leuten einerlei Geschlechts, als Mann mit Mann, Weib mit Weib

'') Wftcliter: Abbandlangen aas dem Strafrecbt, Bi I Leipzig 1885, S. 159, 160, 176.

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werden nach vorgängiger Enthauptung, durcli das Feuer gestraft und soll das Vieh,'*) womit die abscheuliche That geschehen ist, nicht so viel zur Straf, als Ausrottung des schändlichen Gedächtnisses und Aergernisses auf dem Scheiterhaufen mitverbrannt, sofort die Asche in das Wasser geworfen werden."

In § 11. , Andere widernatürliche Unkeuschheiten werden richterlicher Willkür nach höchstens mit der ßelegation und dem Staubbesen gestraft."

Dieses Gesetzbuch unterscheidet demnach ebenfalls zwischen fleischlicher Vermischung also wohl eigentlicher Päderastie und sonstigen unzüchtigen z. B. beischlaf- ähnlichen Handlungen.

e Das Gesetzbuch des Königs Christian von Dänemark von 1683 straft in seinem 6. Buch 13. Kap. Art. 15 diewidematürliche Unzucht ebenfalls noch mit dem Feuertod. '^^)

Die mildere Auflassung über die Bestrafung der wider- natürlichen Unzucht geht am Ende des 18. Jahrhunderts nunmehr auch in die neuen Gesetzbücher über.

f Das Gesetzbuch von Joseph IL vonO ester- reich von 1787 sieht den Grund der Bestrafung nicht mehr in der Verworfenheit des Thäters ; weim es auch noch von einer Herabwürdigung des Menschen durch solche Hand- lungen redet, so ist doch der mittelalterliche Gesichtspunkt einer wegen Immoralität strafwürdigen Handlung verlassen. Die widernatürliche Unzucht wird vielmehr nur als politisches Verbrechen bestraft, also ofi*enbar nur wegen der dem Staate angeblich drohen denSchädigung, sowie der durch Bekanntwerden der That entstehenden öffentlichen Aerger- nisserregung.

'*') Anm. Dieselbe Peatimmnng bezüglich des Vichei hatWii •chon die Fenünandea and Theremoa getroffen.

''i Wie ans privatim von Professor Getz mitgeteUt wird.

128

Von Todesstrafe ist keine Rede mehr. Wurde ööent- iiches Aergerniss erregt, so ist die Strafe: Züchtigung mit Streichen und zeitliche öftentliche Arbeit. Ist das Ver- brechen nur wenig bekannt geworden, so tritt die Strafe des zeitlichen, strengen Gefängnisses ein, welche durch Fasten und Züchtigen mit Streichen zu verschärfen ist Ferner soll der Thäter von dem Ort, wo das öffentliche Aergemis gegeben wurde, entfernt werden. 72.)

Das Josefinische Gesetzbuch ist das erste und wohl auch das Einzige welches ohne Rücksicht auf das Geschlecht die gewerbsmässige Unzucht bestraft^'*)

g Auch das preussische allgemeine Landrecht von 1794 hat gegen widernatürliche Unzucht keine Todes- strafe mehr festgesetzt.

Art 1096 bedroht vielmehr: „Sodomiterei und andere dergleichen unnatürliche Sünden, welche wegen ihrer Ab- .scheulichkeit hier gar nicht genannt werden können" mit ein oder mehrjährigem Zuchthaus, Abschied und Ver- bannung des Bestraften aus dem Ort, wo die Handlung bekannt geworden.

6. Spanien und Frankreich.

Nicht nur in den germanischen Ländern, sondern auch bei den romanischen Völkern wurde der mann- männliche Geschlechtsverkehr während des Mittelalters streng bestraft.

In Spanien ahndete ihn das von der lex Wisigothorum

'*) Anm. § 76. Jedermann, er sei Mann oder Weib, der mit seinem Körper Gewerbe treibt und mit Unzucbt rieb Verdienst scba£ft ist ein politiscber Yerbreeber.

§ 76. Der Scbuldige ist das erste Mal mit zeitlicbem strengen Geftngnis sa belegen. Bei öfterer Wiedcrbolnng ist die Strafe tu verdoppeln nnd mit Fasten mid Streichen zu verschftrfen, wenn Mindeijftbrige verfilhrt rind.

Ist der Schuldige ein Fremder, so ist er aas den Erblanden ab- zuschaffen.

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beeiuflusste sog. Fuero Juzgo für Cordoba von Ferdi- nand III. von Kastilien aus dem Jahre 1229 mit Kastration. Entmannung neben Hängen ordnete femer für dieses Delikt das sog. Fuero Real von Alphons X. aus dem Jahre 1255 an.

In Frankreich'*) Avurden in der ältesten Zeit die Pä- derasten kastriert gemäss der lex Wisigothorum (1. 8 de incestis lib. 3).

Die gleiche Strafe für das selbe Delikt kennt die Somme rurale de Jean Bouteiller aus dem Jahre 1479.

Nach Bouteiller soll derjenige, welcher dieses Ver- brechens zum ersten Mal überführt ist, die Testikel ein- büssen, das zweite Mal die natürlichen Teile und das dritte Mal soll er lebendig verbrannt Averden. (Somme Rurale de Bouteiller liv 2 tit. 4) p. 870.)

Zur Zeit der Karolinger galt dann auch in Frank- reich das oben in Anm. 48 mitgeteilte Kapitular.

Die sog. Etablissements de St. Louis aus dem Jahre 1270 (part I eh. 85) sprechen ebenfalls den Feuertod gegen die Päderastie aus.

Die gleiche Strafe verordnet dann auch die Couturae de Bretagne in ihrem Art. 038.

Die Schriftsteller des 18. Jahrhunderts: Joiisse, Rat am Pr&idial d'Orleans, '") und Muyart de Vouglans ") stellen fest, dass die Todesstrafe noch zu ihrer Zeit gegen Päderasten angewandt wurde.

Nach Jousse sei die Strafe thatsächlich noch das ^lebendig Verbrannt werden* sowohl des aktiven als des passiven Teiles; manchmal habe man jedoch zuerst zum

''') Die MitteiloDgen über Frankreich für die Zeit des Mittel- alters verdanken wir Herrn Dr. Norel, charg^ de confidrences an der Universit&t in Paris.

'**) Jonsse: Traitä de la justice criminelle en France tom. IV p. 119. Paris 1771.

"'"') Muyart de Vouglans: Traitö des lois criminelles de la France p. 243. Paris 1780.

Jahrbuch fQr homoMxoelle Forschungen. 9

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Tode und erst dann zum Feuer verurteilt (d. h. wohl, das« erst der Leichnam des auf andere Weise als durch das Feuer Hingerichteten verbrannt wurde). Oftmals habe man sogar die Prozessakten verbrannt, damit keine Spur des Verbrechens übrig bleibe. Jousse führt eine Reihe von Urteilen an, welche auf den Feuertod erkannt haben, nämlich aus den Jahren 1519, 1557, 1584, 1598, 1671, 1677, 1726, 1759.

Aus dem „curiosit^s judiciaires" von Var^e (citirt in Kraflft-Ebings Denkschrift ^Der Konträraexuale vor dem Straflichter ", S. 121) ergiebt sich, dass noch wenige Jahre vor der französischen Revolution ein Kapuziner, Namens Pascal in Paris, wegen Päderastie hingerichtet wurde.

Auch VoltÄire berichtet in seinem dictionnaire philosophique unter ^Amour socratique* Anm. 6, dass zu seiner Zeit ein gewisser Deschaufours wegen mannmänn- lichen Geschlechtsverkehres verbrannt wurde. Voltaire missbiUigt selbstverständlich eine derartige Strafe und bemerkt, es sei sehr schön, die Strafe auf Gnmd der ^Etablissements** von St. Louis rechtfertigen zu AVoUen, aber es gäbe in Allem ein Maas, man müsse doch die Strafe nach dem Delikt bemessen, er fügt dann ironisch hinzu, „was Avürden zu einer derartigten Strafe die be- rühmten Päderasten, ein Caesar, ein Alcibiadcs, ein Hein- rich III. und so viele Andere gesagt haben,"

Bestraft wurde übrigens nicht nur der Geschlechts- verkehr zwischen Männern, sondern auch zwischen Frauen, ja s(»gar die unatürliche Verbindung zwischen Mann und Weib»

Auch in Frankreich neigte man dazu, die Todes- strafe nur beim vollendeten Delikt, nicht schon beim blossen Versuch auszusprechen.

Minderjährige über 18 Jahre und Geistliche traf die gleiche Strafe wie jeden andern Thäter, wenn sie der Piiderastie überführt wurden.

111. Das 19. Jahrhundert.

1. Nicht mehr in Geltung befindliche Gesetze.

Der Standpunkt der Aufklärungszeit^ dass die blosse UnSittlichkeit einer Handlung eine Strafe nicht recht- fertige und Feuerbachs Auffassung von dem Erfordernis einer Rechtsverletzung als Strafvoraussetzung führen da- bin^ dass das bayrische Strafgesetzbuch von 1813 die widernatürliche Unzucht straflos lässt. In den Motiven ist gesagt:

9 So lange der Mensch durch unzüchtige Handlungen nur die Gebote der Moral überschreitet, ohne eines An- deren Recht zu verletzen, ist im gegenwärtigen Gesetze über dieselben nicht bestimmt worden."

Fast demselben Beispiel folgt das St-G.-ß. für Braun- schweig von 1840. § 195 bestraft Unzucht wider die Natur nur auf Antrag eines Beteiligten. Thatsächlich waren damit nur die mit einem Minderjährigen oder die gewaltsam vorgenommenen Handlungen getroffen; denn nur in diesen Fällen konnte es in Wirklichkeit zu einem Strafantrag kommen, sei es seitens des Gewalthabers des Minderjährigen, sei es seitens des Vergewaltigten. Bei einer nicht öffentlich, in gegenseitiger Einwilligung, unter Grossjährigen begangenen That ist der Antrag eines Be- teiligten nicht denkbar.

Auch die Gesetzbücher von Württemberg von 1839 und Hannover von 1840 wollen die widernatürliche Vn-

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zucht an und für sich nicht bestrafen, sondern Hannover nur „wenn sie unter Umständen begangen ist, welche öffentliches Aergemis erre gen oder mit Grund besorgen lassen** Württemberg nur „im Falle eines dadurch erreg- ten öffentlichen Aergernisses oder auf Klage des Be- teiligten hin."

Die Praxis in Hannover legte das Gesetz dahin aus, dass nicht etwa nur dann Strafe einzutreten habe, wenn durch eine öff^entlich vorgenommene oder direkt wahr- genommene Handlung bei einem dritten Aergernis erregt worden, vielmehr schon dann, wenn durch Ruchbarwerden der That Aergernis entstanden sei.

Hierbei scheinen die Behörden soweit gegangen zu sein, dass sie eine noch gar nicht bei mehreren Personen ruchbar gewordene, vielleicht nur dem Denunzianten be- kannte Handlung verfolgten, erst durch die Annahme der Anzeige und eingeleitete Untersuchung die Erregung des Aergernisses erzeugten und auf Grund der durch die angestellten Ermittelungen geschaffenen Verbreitung der Kenntnis von der That das Moment der Aergemiscrregung für gegeben erachteten. '**)

In Wirklichkeit war somit das Resultat ungefähr das Gleiche, als wenn die widernatürliche Unzucht an und für sich für strafbar erklärt worden wäre, und thatsächlich Avar der Rechtszustand der gleiche wie im 18. Jahr- hundert in der gemeinrechtlichen Praxis, wo auch nur verfolgt worden war bei Ruchbarwerden der That

In Württemberg dagegen nahm man an, dsms öffent- liches Aergernis nur vorliege, wenn dasselbe während oder durch die Handlung entstand, nicht etwa schon wenn die Kunde weiter A'erbreitet wurde. '•) Jedoch

n Ulrich: Ära spei. S. XI— XIII.

'*) Mittermaier in seiDen Anmerkungen in Fouerbach, Lehr- bach Anm. 4 zn § 467, ob. cit. in Anm. 62.

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8chAvankten manche Gerichte und neigten zur strengeren Auslegung.

Was die andere Möglichkeit einer Verfolgung nach dem St.-G.-B. von Württemberg anbelangt, nämlich bei vorhandener Klage des Beleidigten, so wird regelmässig doch nur eine wider Willen missbrauchte Person be- leidigt sein und Klage erheben, diese Klage demnach in Wirklichkeit nur Voraussetzung für die Bestrafung der gewaltsam verübten Handlung gewesen sein.

Das St.-G.-B. für das Grossherzogtura Baden von 1845 hat zAvar eine Strafbestimmung gegen die widematüliche Unzucht als solche aufgenommen; in den Motiven ist aber ausdrücklich gesagt, dass ,,nach dem Geiste des Ge- setzes das gerichtliche Einschreiten durch die Voraus- setzung bedingt sei, dass durch die Begehung der That oder ihre Folgen ein Aergernis entstanden, also die Kunde davon bereits in das Publikum gedrungen sei, weil sonst das Uebel, dem man entgegen Avirken wolle die Ent- stehimg (iffentlichen Aergernisses wohl durch die ge- richtliche Handlung selbst hervorgerufen würde." ^'^)

Die übrigen im 19. Jahrhundert erlassenen Straf- gesetzbücher der einzelnen deutschen Staaten bestrafen die widernatürliche Unzucht an und für sich, nämlich die Strafgesetzbücher von:

Oldenburg . . . aus dem Jahre 1814 in Art. 424 Herzogtum Sachsen Hessen .... Nassau .... Thüringische Staaten Königreich Sachsen

Sachsen ,

Preussen

Hamburg ...

'"^) Z. vgl. Hübcrlin: Gnindsützc des Krimin alrcchls Dach den neuen deutschen Strafgesetzbuchern. Leipzig 1845 BJ. II. § 135.

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§

143

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1(58

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I) Die meisten dieser Strafgesetzbücher^^) sprechen ganz allgemein von , Naturwidriger Befriedigmig des Ge- schlechtstriebes*'. (Oldenburg.)

„Widernatürlicher Befriedigung des Geschlechts- triebes*. (Herzogt. Sachsen und Königr. Sachsen von 1838.)

«Sich schuldig machen der widernatürlichen Unzucht*' (Württemberg, Hessen, Nassau), «oder wegen widernatür- licher Unzucht soll bestraft werden*. (Baden.)

«Sich schuldig machen der widernatürlichen Woll- lust". (Hannover.)

„Unzucht wider die Natur*. (Braunschweig, Ham- burg.)

II) Eine genauere Spezialisierung enthalten die Straf- gesetzbücher:

1. der Thüringischen Staaten: Art 303 unterscheidet widernatürliche Befriedigung mit einer andern Person, einer Leiche oder einem Tier;

2. das Königreich Sachsen aus dem Jahre 1855: nach Art. 357 wird bestraft, wer sich der widernatür- lichen Unzucht mit einem Menschen oder Tier schuldig macht oder sich zu derselben von einem Andern ge- brauchen lässt;

3. des Königreichs Preussen: wonach die wider- natürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Ge- schlechts und zwischen Menschen und Tieren mit Strafe bedroht ist.

Die Strafen sind folgende:

In dem Herzogtum Sachsen und den beiden Gesetz- büchern des Königreichs Sachsen Gefängnis bis 1 Jahr.

Desgleichen in den Thüringischen Staaten, wo jedoch Schärfung nach Ermessen des Richters möglich war, nämlich mittels Dunkelarrestes und harten Lagers.

***) Stcngloin: SammluDg derdeatschen Strafgesetzbücher 1857.

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In Oldenburg: Gefängnis von 1 Monat bis 1 Jahr, alternativ mit körperlicher Züchtigung, auch soll der Schuldige nach Verbüssung der Strafe von dem Ort, wo er das böse Beispiel gegeben, entfernt werden. Bei Rück- fall Arbeitshaus von 1 4 Jahren.

In Braunschweig: Zwangsarbeit bis 1 Jahr.

Ein höheres Strafmaximum (auch abgesehen vom Rückfall) enthalten: Hamburg: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre. Baden und Württemberg: Arbeitshaus von 6 Monaten

bis 2 Jahr. Hannover: Geschärftes Arbeitshaus nicht unter 6 Monate

oder Zuchthaus. Hessen und Nassau: Korrektionshaus bis 3 oder Zucht- haus bis 5 Jahre. Preussen: Gefängnis von 6 Monaten bis 4 Jahren und

Möglichkeit der Aberkennung der bürgerlichen Ehren- rechte.

Keines von allen diesen Strafgesetzbüchern hat näher den Begriflf der zu bestrafenden Unzucht definiert.

Jedenfalls wird emissio seminis zur Vollendung des Thatbestandes nicht mehr für erforderlich erachtet.**)

Die Motive des Strafgesetzbuches für Württemberg erklären die That durch die körperliche Vereinigung oder die skandalöse Manupulationen für vollendet.*^)

Aus den letzten Worten geht wohl hervor, dass sie zur strafbaren widernatürlichen Unzucht nicht bloss immissio penis in an um, sondern auch sonstige unzüchtige Hand- ungen z. B. gegenseitige Manustupration rechnen.

Eine ähnliche AuiTassung scheint im Königreich Sachsen geherrscht zu haben. ®*) Die Praxis in Preussen

■) Vgl. Hftborlin ob cit. in Anm. 80. ») Hufnagel: Com. n S. 280. 963, III S. 365. **) Krug: Commentar zum St.-G.-B. von 1865 zu Art. 857 An. 3.

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nahm dagegen mit Recht an gestützt auf den Gegen- satz von widernatürlicher Unzucht und unzüchtigen Hand- lungen im Gesetz selber sowie auf die zwischen beiden BegriiFen unterscheidende gemeinrechtliche Praxis , dass unter widernatürlicher Unzucht nicht alle unzüchtigen widernatürlichen Handlungen zu verstehen seien.

Diese AuiTassung ist zweifellos richtig und diese Gründe zwingen zur Annahme, dass der Gesetzgeber nur die eigentliche Päderastie, immissio penis in anum, habe bestrafen wollen.

Trotzdem war die preussische Praxis inconsequent und wandte das Gesetz auf immissio penis in os an; die gegenseitige Onanie Hess sie allerdings straflos. ^*j

2. Die jetzt geltenden Gesetze.

A) D eutschland.

Das deutsche Strafgesetzbuch nahm den Wortlaut des § 143 des preussischen Strafgesetzbuches in seinem § 175 auf und strafte die widernatürliche Unzucht mit Gefängnis d. h. mit 1 Tag bis 5 Jahren, sowie facultativ mit Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.

Die Strömung zu Gunsten der Straflosigkeit der widernatürlichen Unzucht hatte im Laufe des 19. Jahr- hundert immer mehr zugenommen und auch bei Beratung des deutschen St.-G.-B. mit Entschiedenheit sich geltend gemacht. Das von der Kommission eingeholte medi- cinische (Jutachten sprach sich ebenfalls gegen eine Be- strafung aus, da die fraglichen Handlungen sich in nichts von andern unzüchtigen, nirgends mit Strafe bedrohten Akten unterschieden und weder für die Gesamtheit noch den Ei nzelnen gefährlicher und schädlicher wie diese seien

^^) Entscli. des Preassischen Obertribnoals Bd. III S. 388 and Bd. Vni S. 8Ö6.

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Trotz ulledem stellte sich der Gesetzgeber auf den Standpunkt des Mittelalters in der Beurteilung der wider- natürlichen Unzucht. Mangels eines eigentlichen Straf- grundes nimmt er aber seine Zuflucht zu dem unter Um- ständen die Strafbarkeit einer jeglichen Handlung recht- fertigenden Rechtöbewusstsein des Volkes, welches, „derlei Handlungen nicht bloss als Laster, sondern als Ver- brechen beurteile" und erklärt deshalb die widernatürliche Unzucht für strafbar.

Die Praxis***) geht in der Auslegung des Begriffes Avidematürlicher Unzucht noch weiter wie früher die preussische.

Sie versteht unter widernatürlicher Unzucht nicht bloss wie früher die preussische immissio penis in corpus (also in anum vel in os) sondern alle sogenannten beischlaf ähnlichen Handlungen, also namentlich auch coitus inter femora; nur die gegenseitige Onanie schliesst fiie von dem Begriff der widernatürlichen Unzucht aus.^') Eine eingehende Begründung seiner Ansicht hat das Reichs- gericht bis jetzt nicht gegeben. Die Unhaltbarkeit dieser Theorie scheint uns auf der Hand zu liegen.

Denn unterscheidet man widernatürliche Unzucht von sonstigen unzüchtigen widernatürlichen Handlungen wie dies das Reichsgericht thut und aus den schon früher in Preussen anerkannten Gründen nicht anders thun kann so muss das Gesetz mit widerratürlicher Unzucht nur die eigentliche Päderastie, immissio penis in

"«) Entecb. d. R.-G. in Strafs. Bd. I S 196, Bd. II S 248 Bd. IV. S. 212, Bd. XX S. 226, Bd. XXIII S. 289.

*"') In der noucsten bekannt gewordenen Entscbeidnng tibcr den Gegenstand, welche der I Strafsenat am 8. Janaar 1898 erlassen bat, (mitgeteilt in Goldbammers Archiv, 46. Jahrgang, Heft 2) legt das Reichsgericht den Begriff der beischlafiLhnlichen Handlang soweit aas, dass es sogar ^Bewegangcn des entblössten Gliedes gegen den Unterleib eines völlig Bekleideten" als eine beischlaf- &hnliche and demnach strafbare Handlang aaffasst.

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anum, gemeint haben. Dagegen ist es willkürlich und ohne jede Berechtigung von den unzüchtigen Handlungen wieder eine Anzahl^ die sogenannten beischlafähnlichen, auszuscheiden imd der immiaaio penis in anum gleich- zustellen. Uebrigens empfindet auch das Rechtsbewusst- sein des Volkes auf das ja gerade die Strafe sich stützt, wohl in erster Linie, ja vielleicht sogar aus- schliesslich nur die eigentliche Päderastie als straf- würdiges Laster.

B. Die übrigen Staaten Europas.

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war der gleich- geschlechtliche Verkehr in sämtlichen Kulturländern Europas strafbar, auch in denjenigen, in welchen er heute straflos bleibt.

Dies gilt namentlich auch für Frankreich"") und Italien.®®) Heute dagegen wird nur in einer Anzahl der europäischen Staaten die widernatürliche Unzucht noch bestraft, in einer Reihe von Staaten dagegen nicht mehr.

Staaten, die strafen.

1. Schweiz: Die meisten Kantone haben Straf- bestimmungen gegen widernatürliche Unzucht.

Widernatürliche Unzucht, Wollust, Unzucht wider die Natur, widernatürliche Befriedigung des Geschlechts- triebes (wie sich die einzelnen Gesetzbücher der Kantone ausdrücken) bestrafen a) ohne nähere Beschränkung auf Menschen oder Tiere: Aargau, Bern, Graubunden, Zug;

b) wenn sie begangen wird zwischen Menschen oder zwischen Menschen und Tieren: Obwalden, Luzern, Neuen- burg, Schwyz, Appenzell. Das Gesetzbuch des letzteren Kantons, welches besagt: »Wer seinen Geschlechtstrieb durch unnatürliche körperliche Vereinigung befriedigt.

^^) Kraffi-Ebing: Der KoQtr&rtexnale vor dem Strafricbtcr. S. 12 Ende and S. 27. und bezuglich Frankreich oben Kap. II. N. 6.

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macht sich der widernatürlichen Wollust schuldig", will also offenbar nur immissio penis in corpus strafen;

c) wenn sie begangen wird zwischen Personen des gleichen Geschlechts oder zwischen Menschen und Tieren: Basel, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau;

d) wenn sie begangen wird zwischen Männern oder zwischen Menschen luid Tieren: Glarus.

Die Strafen sind in Basel: Gefängnis,